Berlin: Anspruch auf Hortbetreuung (Geschwisterkind) während Mutterschutz nach Geburt?

Hallo ihr Lieben,

ist hier jemand aus Berlin, der Erfahrung mit der Hortbetreuung nach der Geburt eines weiteren Kindes hat? Darf das Geschwisterkind während der Mutterschutzfrist noch in den Hort?

Mein großer Sohn wird ab August in den Hort gehen. Im November bekommt er eine Schwester und ich nehme ein Jahr Elternzeit. Dann habe ich ja keinen Anspruch mehr auf Hortbetreuung, da ich nicht arbeite. Allerdings hat die Mutterschutzfrist mit ihrem absoluten Beschäftigungsverbot ja auch ihren Sinn, weil man nämlich bereits rund um die Uhr beschäftigt ist ;-). Ich würde es für sinnvoll halten, wenn mein Sohn während der Mutterschutzfrist nach der Geburt noch in den Hort gehen dürfte, bis ich mich soweit erholt habe und alles wieder ein bisschen weniger chaotisch ist. Ich denke, das wäre auch für ihn schöner, als wenn er direkt nach der Schule kommt und ich aber nur mit der Kleinen und mir selbst und den Geburtsfolgen beschäftigt bin.

Hat jemand Erfahrung wie die Jugendämter in Berlin das handhaben?

Vielen Dank und LG

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Ja mein Kind ist in den Hort gegangen damals und ich habe im November dann entbunden. Einfach mal im Jug vorbei gehen und nachfragen. Es dürfte aber kein Problem sein zumal es im hort ja auch die Hausaufgabenzeit gibt die ich für sehr wichtig finde.

lg shayma ET -21

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Meine Große ist jedenfalls in Berlin weiter in den Kindergarten gegangen, als ich mit der Kleinen zu Hause war. Ruf doch einfach im Jugendamt an und frag, ob das beim Hort auch so funktioniert.

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Beim KiGa ist das was anderes, wenn das Kind schon über 3 ist. Dann hat man ja einen Rechtsanspruch, egal ob man arbeitet, zumindest für eine Halbtagsbetreuung. Das ist beim Hort nicht so.

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Meine Tochter war anfangs noch nicht über drei, war aber trotzdem nie ein Thema.