öffentlicher Dienst TV/L Weihnachtsgeld (evtl. BV)

#winke

wisst ihr, ob mir noch weihnachtsgeld zusteht? das 13. monatsgehalt wird im öffentlichen dienst ja ende november ausgezahlt.

ich habe am 25.11. ET, am 14.10. beginnt mein MuSchu.

derzeit arbeite ich noch vollzeit. ich habe heute meinen nächsten vorsorge - termin mit 2. screening.

meine hebamme hat schon angekündigt, dass es auf ein bv hinauslaufen könnte, bzw. sie mir sogar dazu rät, da ich hier derzeit ziemlich die gearschte (sorry) bin ..

kurz, wens interessiert ..

meine kollegin hat sich bis auf weiteres krank schreiben lassen. ist ne lange geschichte, jedenfalls ist klar, dass sie auch mich mit allem auflaufen lassen bzw. mich quälen will. sie hat wissentlich meinen urlaubsantrag (als meine vertretung) nicht unterzeichnet und ich kann jetzt aufgrund dessen meine 2 wochen sommerlaub nicht antreten. somit habe ich meinen ganzen jahresurlaub noch und könnte - anfang september dann schon gehen, wenn ich jetzt nicht mehr vorher nehme(n) kann..

mein chef ist ab heute 3 wochen im urlaub und ich vertrete ihn selbstverständlich nicht, aber das telefon ist auf meins umgestellt, seine mails werden an mich weitergeleitet .. sind eine kleine nebenstelle des amtes mit 5 leuten. 2 leute mit burnout (meine kollegin inbegriffen), abt.leiter mit urlaub und einem anderen kollegen. ich und er managen sozusagen hier alles alleine derzeit.

lange rede / kurzer sinn. meine hebamme hat mir geraten, falls der FA ein bv vorschlägt, es anzunehmen.

bekomm ich trotzdem volles weihnachtsgeld im november ausgezahlt??

lg u. danke

tinage (19+3)

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Soweit ich weiß, bekommt man das 13. Gehalt trotzdem.
Es muss aber im Arbeitsvertrag stehen. Bin mir aber nicht ganz sicher.

Liebe Grüße

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Ja ! Ein BV hat keine Auswirkungen auf die Sonderzahlung.
Erst wenn du in EZt bist, wird gekürzt... genaues steht im -ich glaub- 21 TV-L (ich geh mal von aus, dass du danach gezahlt wirst)

Grüssle

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Nee vertan: Paragraph 20 ;-)

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Hallo,

bin auch im öffentlichen Dienst. Bei unserer Großen (ist im Januar geboren) habe ich sogar mein volles 13. Monatsgehalt im November bekommen. Obwohl ich schon längst in Elternzeit war.

Aussage unserer Perso war, dass man laut Tarifvertrag noch für das Jahr das 13. Monatsgehalt bekommt, in dem das Kind geboren wurde.

Jetzt bin ich Teilzeit, bin im November schon in Elternzeit und kriege mein 13. Gehalt in Höhe der Teilzeit.

Vielleicht hilfts dir..........alles Gute weiterhin.

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Huhu,
bin auch im TVÖD.
Hab ein schreiben vom AG hier und zitiere mal:

eine "Verminderung (des Anspruch auf Jahressonderzahlung) unterbleibt für die Kalendermonate, in denen Sie wegen Beschäftigungsverbot nach §3 Abs. 2 und §6 Abs. 1 MuSchG bzw. wegen Inanspruchnahme von Elternzeit nach dem §15 BEEG bis zum Ende des Kalenderjahres, indem das Kind geboren wurde, wenn am Tag vor der Elternzeit Entgeldanspruch bestanden hat."

Alles klar, oder?

LG jeanylina

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das hatte ich auch mal irgendwo gelesen ...

#rofl Übersetzen bitte #augen#bitte

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Na ist doch logisch... du bekommst VOLLES Weihnachtsgeld in dem Jahr wo du dein Kind bekommst egal ob du BV, MuSchu oder Elternzeit hast. z.B. auch wenns Baby im März kommt #schrei

fies... ich will doch mein Mai-Baby #rofl

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