Hallo
Hab eine Frage an die unverheirateten Maedels oder die es beim 2. Kind noch waren
Mein Freund und ich bekommen das 2. gemeinsame Kind.
Ich habe ihm beim ersten das Sorgerecht uebertragen und er hat auch die Vaterschaft anerkannt
In der Sorgerechtserklaerung steht ja, dass diese auch fuer weitere gemeinsame Kinder gilt.
Was muss ich denn jetzt beim zweiten machen? Beim Ja melden wenn das naechste Baby da ist ( Wird ja irgendwo eingetragen)? Und Muessen wir eine Vaterschaftsanerkennung machen auch wenn er das Sorgerecht hat? Oder wird es erst als gemeinsames Kind anerkannt wenn er die Vaterschaft anerkannt hat?
Immer diese Buerokratie
Lg
Mibu
Vaterschaftsanerkennung 2. Kind - nicht verheiratet
Hi,
Also wir haben auch zwei gemeinsame Kinder und sind (noch) unverheiratet.
Wir mussten auch beim zweiten Kind sowohl Sorgerechtserklärung, als auch die Vaterschaftsanerkennung durchführen. Mach es am besten vor der Geburt, dann hast du nachher nicht so den Stress.
Lieben Gruß!
Sabine
Super vielen Dank fuer deine Hilfe.
Dann werd ich das auch wieder vor der Geburt regeln - hab ich beim letzten auch so gemacht
Lg
Hi
Also mein Partner und ich erwarten auch unser 2.gemeinsames Kind und ich glaube zu wissen,dass uns damals gesagt wurde,das die Vaterschaftsanerkennung und das Sorgerecht beim 2.Kind auch gemacht werden muss,also unabhängig vom Ersten.
Falls ich mich irre,bitte ich um Korrektur
Lg Sandra
Danke
Hab grad auch noch die gleiche Antwort bekommen. Dann stimmt das auch
Lg
Also wir erwarten auch unser zweites gemeinsames Kind und haben nächsten Freitag Termin wieder die drei Dokumente zu unterschreiben. Wir haben ein gemeinsames Sorgerecht bei unseren Sohn und jetzt bei Nr. 2 natürlich dann auch.
Ich habe ehrlich gesagt keine lust nach der Geburt alles zu erledigen, reicht schon mit der Urkunde danach die rennerei zu haben.
Lg silvi 32.ssw mit Bauchmaus
Vielen Dank
Ich hab noch ein bisschen Zeit bin erst 17. ssw, mach es aber auch auf jeden Fall wieder vor der Geburt.
Lg
Ohja das stimmt, da hast du gewiss noch etwas zeit.