Bezahlung im Beschäftigungsverbot

Hallo Mädels!

Ich war in Behandlung in einer Kiwu-Klinik. Dort wurde die SS schon in der dritten Woche bestätigt. Dann war ich 5 Wochen krankgeschrieben und bekam erst in der 8. SSW mein Beschätigungsverbot von meiner regulären FÄ.

Ich arbeite im Rettungsdienst. Dort bekommen wir neben dem Grundgehalt auch Zuschläge für Schichtarbeit, Wochenenden und Nachtschichten.

Wie ist das jetzt mit der Bezahlung?

Ich habe hier oft gelesen, dass der AG dem AN keinen finanziellen Nachteil aus der SS geben darf. Also er müsste mir dann den Durchschnitt der letzten Monate zahlen.

Oder bekomme ich jetzt wirklich nur noch den Grundbezug?
Gibt es irgendwo ein Gesetzt, indem man das nachlesen kann?

Das ich im Fall der Fälle, meinem AG auch beweisen kann, dass er mir mindestens den Durchschnitt zahlen muss?

#herzlich Grüße
Sinchen1985 mit Krümel 14+6

1

Wenn du schon seit der 8.Ssw im BV bist und jetzt in der 14.Ssw müsstest du ja anhand deines Gehaltszettels schon gesehen haben, wieviel du ausbezahlt bekommst oder?
Lg#winke

3

Nein leider nicht.
Diesen Monat stehen die Zuschläge für April drauf.
Und da sind es schon 200 Euro weniger, da ich im April Urlaub hatte
und danach gleich krankgeschrieben war.
Das Bv besteht erst seit 13.05.

2

Hallo,

Ich bin KS im BV und bekomme mein Grundgehalt ohne Schichtzulage, Nachtschicht etc...

Lg kati

4

HI,

ich bin KS im BV und bekomme ca. 150.- Euro weniger raus. Gibt zwar so einen Ausgleichsbetrag, aber der deckt die ganzen Zuschläge wie Intensiv, Wechselschicht, SD, ND, etc nicht voll ab.

LG
Lunamica

5

Also ich bin auch im BV und hab vorher auch im KH gearbeitet mit 24h Schicht, Nachtzulage, Wochenende etc. Mein AG bzw. die Krankenkasse über den AG zahlt mir jetzt mein normales Gehalt ohne die Zulagen. Mit Durchschnitt ist da nix bei mir, das kommt erst beim Elterngeld.

15

Dann wird dir zu wenig bezahlt:

http://www.urbia.de/forum/2-schwangerschaft/3609161-zuschlaege-beim-mutterschutzlohn-im-beschaeftigungsverbot/23174384

20

Oh, ok danke, das werd ich gleich mal nachprüfen....

weiteren Kommentar laden
6

Also ich bekomme mein ganz normales Gehalt.:)

7

Hallo,

Lt. MuSchuG hast du Anspruch auf den Durchschnitt der in den letzten 3 Monaten vor eintreten der SS erzielten Einkünfte.

Das gleiche gilt Schichtzulagen und Nacht-/Samstags-/Sonntagsarbeiten.
Lies dazu mal die Paragraphen 3, 8 und 11 des MuschG.

Es werden Zeiten von Krankheiten und Urlaubstagen abgezogen-für die hast du ja nen extra Durchschnitt (wenn Zahlung nach TV-L... bei anderen Tarifverträgen kenn ich mich nicht aus)

Grüssle

8

Mädels meine Freundin gab mir eben mal einen Tipp!

Also:

Beschäftigungsverbot: Keine Auswirkung auf das Gehalt

Auch während eines Beschäftigungsverbotes (BV) muss der Arbeitgeber der werdenden Mama ihr Gehalt weiter zahlen. Die Frau darf keinen finanziellen Verlust erfahren durch die Schwangerschaft und aufgrund eines BVs, das zum Schutz der Gesundheit des Babys bzw. der eigenen Gesundheit erteilt wurde. Aber wie hoch muss die Entlohnung sein, wenn die Schwangere beispielsweise an eine andere Stelle versetzt wird, weil sie keine Nachtschicht mehr übernehmen oder nicht mehr schwer heben darf? Und wie verhält es sich mit dem Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, hat die Schwangere im Beschäftigungsverbot auch einen Anspruch auf diese Zahlungen?
Ändert sich das Gehalt der Schwangeren im Beschäftigungsverbot?

Ist die Schwangere gezwungen, aufgrund eines BVs teilweise oder völlig mit der Arbeit auszusetzen, so erhält sie trotzdem ein Gehalt vom Arbeitgeber: Dieses Gehalt berechnet sich aus dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist. Das gilt auch, wenn die Schwangere beispielsweise an eine andere Stelle versetzt wurde.
Kommt die Schwangere im BV in den Genuss einer regulären Gehaltserhöhung, beispielsweise durch einen entsprechenden Tarifvertrag, so muss natürlich entsprechend das höhere Gehalt für die Berechnung herangezogen werden. Eine vorrübergehende Minderung des Verdienstes im Berechnungszeitraum, zum Beispiel bei Kurzarbeit, bleibt ohne Folgen für die Berechnung, eine dauerhafte Minderung des Verdienstes, die während oder nach dem Berechnungszeitraumes eintritt und nicht in Zusammenhang mit dem BV steht, fließt in die Berechnung ein.
Wer darf ein BV aussprechen?

Ist die Gesundheit des Babys oder die Gesundheit der Schwangeren gefährdet, so kann ein Beschäftigungsverbot verhängt werden. Das generelle Beschäftigungsverbot muss vom Arbeitgeber beachtet werden, das individuelle Beschäftigungsverbot kann von jedem niedergelassenen Arzt - aber nicht von der Hebamme! - ausgestellt werden und ist ab Vorlage beim Arbeitgeber gültig.
Was ist ein generelles Beschäftigungsverbot?

Ein generelles BV muss jeder Arbeitgeber (Ag) beachten, der eine Schwangere beschäftigt und sie auch darauf hinweisen. Die einzelnen Arbeiten, für die generelle Beschäftigungsverbote gelten, sind im § 4 des Mutterschutzgesetz (MuSchG) und der Mutterschutzrichtlinienverordnung verankert, zum Beispiel: keine schweren körperlichen Arbeiten und keine Arbeiten, bei denen sie schädlichen gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind. Ergibt sich daraus ein Beschäftigungsverbot für die gesamte bzw. für einzelne Tätigkeiten, darf der Arbeitgeber die Schwangere oder Stillende mit diesen Arbeiten nicht beschäftigen und muss andere Tätigkeiten anbieten oder die Frau darf zu Hause bleiben.

Was ist ein individuelles Beschäftigungsverbot?

Das individuelle BV wird vom Arzt ausgestellt. Der Arzt allein entscheidet, welche beruflichen Tätigkeiten eine Gefährdung für die Gesundheit der Schwangeren oder des Babys darstellen können. Er kann Tätigkeiten hinsichtlich Art, Dauer und Länge einschränken oder kann sie ganz verbieten. Er kann das Beschäftigungsverbot befristet oder bis zum Beginn des Mutterschutz erteilen. Der Arzt entscheidet auch, ob ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird oder ob eine "normale" Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
Wie verhält es sich mit dem Urlaubsanspruch bei einem Beschäftigungsverbot?

Hat die Schwangere ihren Urlaub vor dem BV nicht in Anspruch nehmen können, so verfällt dieser nicht, sondern kann kann bis in das Jahr, in dem die erste Elternzeit endet und dem Folgejahr genommen werden. Der Urlaub verfällt, wenn man wegen weiterer Kinder in Elternzeit bleibt. Endet das Arbeitsverhältnis während oder mit der Elternzeit, so muss der verbleibende Urlaub ausgezahlt also finanziell abgegolten werden.
Was ist mit Sonderzahlungen, hat man Anspruch auf Urlaubs- oder Weihnachtsgeld?

Schwangeren darf kein finanzieller Nachteil im Beschäftigungsverbot widerfahren. Auch wenn sich das 13. Monatsgehalt als zusätzlicher Teil der Vergütung nach der erbrachten Arbeitsleistung richtet, ist diese Sonderzahlung auch für Zeiten zu gewähren, in denen der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Regeln das Einkommen weiter zahlen muss. Die Sonderzahlungen, wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, stehen der Schwangeren also zu.

9

Ich bekomme ca 250 euro weniger. Unteranderem auch, weil wir eine Gesundheitszulage von 100 euro bekommen und dieses fällt bei mir weg :( ich habe einen 35h vertrag. Vor meinem bv habe ich 40h gearbeitet. Tja bekomme dennoxh das Gehalt von 35h und dann noch minus 100 euro

10

Hallo

Hatte auch ein BV von Anfang an und bin Krankenschwester.

Es wurde der Durchschnitt der letzten Zuschläge genommen und das kam dann zum Grundgehalt dazu.

Es ergab für mich keine Finanz. Nachteile und war ca. Gleich mit dem Lohn sonst (machte viele spät- und Nachtdienste)

Lg

11

also wenn ich das hier alles so lesen, bin ich mal gespannt wie es bei mir aussehen wird. bin seit 15.06 im BV, davor war ich zwei wochen krank geschrieben.

habe immer ein gleiches gehalt, also keine zuschläge oder dergleichen, jedoch habe ich im Mai eine Gehaltserhöhung bekommen, welche ab dem 01.06 gilt. hoffe doch, dass ich diese jetzt auch bekomme. mal sehen wenn ich am ende diesen monats mein gehalt bekomme, was da raus kommt.

LG