Antrag Elternzeit und Resturlaub

Hallo ihr lieben Kugelis,

Die Zeit rast momentan wahnsinnig schnell und nun sind es nur noch 7 Wochen bis zum langersehnten Tag.

Da in meinem Bauch mal wieder ne Party stattfindet und ich nicht mehr schlafen kann, sitze ich gerade vor dem Antrag auf Elternzeit für meinen AG und komme nicht weiter und hoffe auf eure Hilfe.

Also, mein ET ist der 14.07.

ich würde gern Elternzeit für die kompletten 12 Monate nehmen, also würde ich meinem AG ja Sozusagen ab dem 13.07.2014 ( lt. Termin )wieder zur Verfügung stehen, ist das richtig?

Da ich gleich zu Beginn der Ss ein BV erhalten habe, habe ich noch aus 2012 einen resturlaubsanspruch von 8 Tagen . Diesen würde ich mir gern auszahlen lassen, wenn das geht ( bin da etwas planlos.)
Für 2013 stehen mir insgesamt 24 Tage Urlaub zu, diese würde ich gern an die Elternzeit dranhängen .

frage : geht das so wie ich mir das vorstelle? Stehen mir für dieses jahr aufgrund von mutterschutz und beginnender elternzeit trotzdem die vollen 24 tage zu? Und wie formuliere ich das am besten und erfrage das beim AG
Lg Michaela

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Guten morgen!
Also wenn du 1 Jahr Elternzeit nimmst, dann ist dein letzter Tag der Elternzeit der 13.07. und dein erster Arbeitstag dann der 14.07. immer der Geburtstag des Kindes ist der erste Arbeitstag.
Zum Thema Urlaub. Ob dein Arbeitgeber ihn dir auszahlt oder nicht, liegt an deinem AG. Frag einfach danach. Urlaubsanspruch in 2014 kann ich dir sagen wie du ihn berechnest.
Dein Jahresurlaubsanspruch : 12 Monate um deinen monatlichen Anspruch zu berechnen. Dann ziehst du die vollen Monate Elternzeit von deinem Anspruch ab.

Also hast du den halben Jahresanspruch. Verstehst du was ich meine? Ob dir dein AG den Anspruch direkt im Anschluss an die Elternzeit gewährt liegt in der Entscheidung deines Ag.

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Danke für deine Antwort ;) den Urlaubsanspruch für 2014 , also nächste jahr leuchtet mit ein. Mir ging es um den Urlaub für das jetzige komplette Jahr, also 2013 .... Das sind ja dann die vollen 24 Tage also trotz BV , dem Mutterschutz und der beginnenden Elternzeit . Seh ich das richtig? Dann würde ich diese nächstes Jahr nach der Elternzeit mit dranhängen denn der Urlaub darf ja lt. Gesetz nicht verfallen ode?

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Hallo,

also ich versuche dir auch mal etwas Klarheit zu geben. Für die Zeit BV und Mutterschutz hast du Urlaubsanspruch, also bei dir theoretisch bis 7. September (8 Wochen nach Geburt). Danach, also während der Elternzeit hast du keinen Urlaubsanspruch. Letztlich musst du es also wie 2014 berechnen. Ansonsten musst du deine Wünsche mit deinem Arbeitgeber besprechen. Sicher wäre es sinnvoll, wenn du die Urlaubstage gleich an die Elternzeit dranhängst, aber das entscheidet dein Arbeitgeber. Red mit ihm oder schreib es so in deinen Antrag.

Hoffe, es ist alles klar geworden.

Liebe Grüße

Sandra

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DAs geht alles nur so, wenn der AG zustimmt. Dir stehen zwar die 32 Tage Urlaub zu, aber die muss der AG nicht direkt nach der Elternzeit genehmigen und auch auszahlen muss er nicht.

Dieser Urlaub ist bis zum 31.12.2015 gültig, so dass du auch genug Zeit haben solltest den Urlaub zu nehmen.