Im Mutterschutz (vor Geburt) noch zwei Tage arbeiten?

Hallo zusammen,

ich habe jetzt mal eine ungewöhnliche Frage. Vielleicht kennt sich eine von euch ja damit aus und kann mir schon mal Auskunft geben.

Ich habe am 11.06.13 meinen letzten Arbeitstag und bin dann ab dem 12.06.2013 im Mutterschutz.

Jetzt hat eine Kollegin einen Reha Aufenthalt genehmigt bekommen und wäre dann am 01.07. zum Monatsabschluss nicht da. Der ist aber sehr wichtig bei uns im Unternehmen.

Da wir nur zu dritt in der Abteilung sind und die andere Kollegin selbst dazu nicht kommen wird und es auch nicht kann (und meine Vertretung wird es bis dahin definitiv nicht können), ist im Moment die Überlegung, ob ich dann nicht einfach am 01. und 02.07. noch einmal ins Unternehmen komme, um eben den Monatsabschluss zu machen.

Mir iselber würde es nichts ausmachen. Vielleicht könnte ch die zwei Tage ja einfach vorher nehmen. Es sind dann noch gute drei Wochen bis zum errechneten ET (uns ist auch allen bewusst, dass ich mich da nicht gut fühlen könnte oder das Baby schon da sein könnte)

Jetzt ist ja nur noch die Frage offen, ob das überhaupt gehen würde. #kratz
Ich weiß, dass man in den sechs Wochen vor ET arbeiten gehen darf, wenn das der eigene Wunsch ist.

Kann man denn aber auch einfach den Mutterschutz für zwei Tage unterbrechen?

Wir werden das nächste Woche hier in der Perso nachfragen. Interessiert mich nur einfach jetzt schon. Vielleicht weiß eine von euch ja dadrüber was ;-)

Vielen Dank im Voraus und schöne Ostertage #herzlich

Nadine + Bauchkrümel 22+6 #verliebt

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hallo,

soweit ich weiss ist es alleine der mutter ihre entscheidung, ob sie während des muschu arbeitet. es ist nur eine gesetzliche regelung, dass dir kein ag das verwehren kann. also geht's!

meine ex-chefin hat den muschu ignoriert, freitags noch in der arbeit gewesen und montag war das kind da.

finanziell gesehen hat es keine (positiven) auswirkungen!

viele grüße!

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Ich geh fast sicher davon aus, dass es nicht geht. Schließlich ist es ein Gesetz.
Evtl kannst du dort hingehen um denen einen Gefallen zu tun, dann aber inoffiziel und ohne die Stunden an dem Tag aufzuschreiben/entlohnen zu lassen.
Dann wäre es wie ein Besuch :-p

LG Vanny

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Nein, es ist nicht verboten, im Mutterschutz vor Entbindung zu arbeiten, das ist freiwillig für den AN nicht verpflcihtend!

Lg

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Ja aber die KK steuert dir ja auch etwas bei pro Tag, den du im Mutterschutz verbringst. Erhalten die dann ihr Geld zurück?
aber versichert ist sie nicht oder? Schließlich ist es dann auf eigene Gefahr oder?

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Hallo,

bei uns ist das so: Meine Chefin sagte, dass sie es toll findet, dass ich länger machen würde, ABER ich dann nicht versichert wäre, wenn mir im Haus etwas passiert. Daher solle ich mir sehr gut überlegen, ob ich im Mutterschutz einspringen möchte.

Weiß jetzt nicht ob es nur im Hotel-Gewerbe so ist oder generell.

Werde deinen Beutrag mal weiterverfolgen.

LG aus dem #snowy - Harz

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DAs ist Unsinn, du bist normal versichert, denn es ist eben laut Gesetz erlaubt weiter zu arbeiten, wenn du es willst.

Du kannst das aber von jetzt auf gleich dann anders entscheiden!

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Hallo,

also bei mir ging es. Ich habe in meiner ersten Schwangerschaft noch den ganzen Mutterschutz vor der Geburt ein paar Stunden die Woche FREIWILLIG unterrichtet, weil es mir super gut ging und 3 Kollegen innerhalb weniger Tage wegen schwerer Krankheiten, bzw. Tod von Ehepartnern ausgefallen waren.
Ich habe sogar noch 4 Tage nach ET vor meiner Klasse gestanden. Abends ist dann die Fruchtblase geplatzt.

Ich musste nur einen Schrieb vom Schulamt unterzeichnen, dass ich auf eigene Gefahr und eigenen Wunsch hin unterrichte. Außerdem war festgehalten, dass ich jederzeit aussteigen kann, wenn es mir nicht mehr gut gegangen wäre.

LG, Tina

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Dann könnte es ja vielleicht wirklich gehen.

Du hast mir mit deiner Antwort schon sehr weitergeholfen.

Dann müssen wir nur mal schaun, was die Geschäftsführung davon hält ;-)

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Das geht (habe ich in der letzten Schwangerschaft auch gemacht). Laut Gesetz (Mutterschutzgesetz) ist es der (werdenden) Mutter vor der Geburt frei gestellt, ob sie arbeiten will oder nicht. Wenn sie nicht will, darf ihr das der Arbeitgeber nur auf keinen Fall verweigern.

§ 3 Beschäftigungsverbote für werdende Mütter
(2) Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei
denn, dass sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.

Anders ist das nach der Geburt: Da steht es für die Mutter nicht zur Disposition, ob sie arbeiten will oder nicht - da gilt grds. ein achtwöchiges Beschäftigungsverbot.