Antrag Mutterschaftsgeld wenn in Elternzeit

Bräucht mal kurz eure Hilfe.

Hab gestern die Bescheinigung für das Mutterschaftsgeld für die Krankenkasse bekommen.

Komm auf der Rückseite mit der "Erklärung" nicht weiter.

Punkt 3: ich am .... zuletzt gearbeitet habe.
Bin ja noch in Elternzeit. Welches Datum muss ich dann eintragen?

Punkt 4: mir Arbeitsentgelt (Urlaubsabgeltung) bis zum .... zusteht.
Weiß auch nicht welches Datum ich da nehmen muss.
Urlaubsanspruch gibt es ja in der Elternzeit nicht.

Danke jetzt schon mal für die Tipps!

LG Carina & Kim Jasmin (18Monate) & Bauchzwerg (SSW 34+3)

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hallo,

ist es nicht sogar so das wenn du in elternzeit bist du eh keinen anspruch auf mutterschutzgeld hast?

arbeitest ja nicht also gehst du auch nicht in mutterschutz...

#kratz

oder verwechsel ich da gerade was?
aber als ich das letzt mal ss war hab ich das auch nicht bekommen weil ich noch in elternzeit war...

lg christiane

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Geh zur KK und besprich das mit dem Sachbearbeiter, die können Dir da bestimmt am Besten bei helfen!

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Also, bei mir ist das die gleiche Sachlage. Bin in Elternzeit und seit gestern im Mutterschutz.
Habe bei der KK angerufen und mal nachgefragt, die von dir genannten Punkte sollte ich einfach frei lassen. Dann habe ich bei meinem AG beantragt die laufende Elternzeit ab der Geburt des Kindes zu beenden. Somit gehen mir die restlichen Monate nicht verloren und ich habe wieder Anspruch auf den AG Zuschuss ab Geburt. Elternzeit kann man nur aufgrund der Geburt beenden nicht wegen erneuter Schutzfrist.
So sieht es jedenfalls rechtlich aus... aber mein AG muss sich noch rühren, wird erst nach Karneval passieren.
Also, Ruf auch mal bei deiner KK an und frag mal nach.
LG,
Marion

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Hallo. Habe gerade Deinen Kommentar gelesen Warum hast Du nicht die Elternzeit ab Beginn des Mutterschutz beendet - dann stehen Dir nämlich volle 14 Wochen der AG- ZUSCHUSS zu.

LG Tanja

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Hallo,
das ist ja interessant. Wo hast du das her? Ich wüsste nicht, wo ich danach suchen sollte.. #klatsch

Vielleicht kannst du auch mir kurz weiterhelfen:
Meine Tochter kam im Dez. 2010 zur Welt. Elternzeit für drei Jahre genommen.
Mein jetziger ET ist der 19.2.2013.

Was hab ich da für Möglichkeiten? Möchte vorerst nicht wieder anfangen zu arbeiten.
Wenn ich jetzt wegen der Geburt die Elternzeit beende, bekomm ich den gleichen Mutterschaftsgeldzuschuss vom AG wie bei meiner 1. Tochter?

Vielen vielen Dank für eine Antwort. #danke

Ps. wann muss ich dann den Antrag auf Beendigung stellen? Gleichzeitig mit dem neuen Elternzeitantrag? #danke

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Schaut mal zum Thema Mutterschutz und mutterschaftgsgeld habe ich folgendes heute gepostet und Antworten bekommen:

http://www.urbia.de/forum/28-finanzen-beruf/4133757-elternzeit-verlaengern-bei-erneuter-schwangerschaft/26099397

Gruß honey

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Hallo,

Mutterschutz hat man immer, auch wenn man in Elternzeit ist.
Ich bin mit dem 4.Kind schwanger und seit dem ersten Kind durchgehend in
Elternzeit.

Wenn du in elternzeit bist bekommst du den pflichtbetrag ein 13 Euro/Tag
Für 6 Wochen vor und seit8 Wochen nach Geburt.

Das Jahr und Der Monat wo du zum letzten mal gearbeitet hast trägt man da ein.
Das reicht!

LG, Bienemaja

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huhu,

du musst da den letze arbeitstag reinschreiben.. wann der war ist in dem fall egal.

aber eigentlích hättest du deine elternzeit vorzeitig beenden können um mutterschutzgeldzuschuss auch vom ag zu bekommen.

lg

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also ich meine es ist egal das der schon so lange her ist. du musst den letzen tag vorm mutterschutzbeginng deines ersten kindes nehmen..