Muss der AG gesamten Urlaubsanspruch VOR Mutterschutz gewähren?

Hallo ihr,

muss der Arbeitsgeber eigentlich den gesamten Urlaubsanspruch (einschließlich der 8-wöchigen Schutzfrist nach der Geburt) schon vor der Geburt gewähren?

Bei meiner Tochter war es so, dass mir der AG damals nur den Urlaubsanspruch BIS zur Geburt genehmigt hat. Den Anspruch aus der 8-wöchigen Schutzfrist nach der Geburt habe ich vorab nicht erhalten sondern dieser wurde aufgehoben bis ich wieder mit der Arbeit beginne.

Nun bin ich zum zweiten Mal schwanger, würde gerne den Resturlaub von meiner ersten Tochter nehmen plus den GESAMTEN Urlaub bis Ende des Mutterschutzes. Kann der AG dies auch verweigern?

LG, Lilli

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Hallo!

Leider habe ich keine direkte ANtwort auf deinen Frage :-(
Ist aber interessant.

Ich werde meinen komplett vorher nehmen.

Ich weiß nur, dass der Urlaub nicht verfällt und du ihn nach der Elternzeit noch nehmen kannst.

Solltest du nach der Elternzeit dort nicht wieder anfangen, muss dir der Urlaub ausbezahlt werden.

LG emi

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Ja, bei mir ist es nun eben so, dass ich noch den Urlaubsanspruch von meiner ersten Tochter aus den 8 Wochen nach der Geburt habe (immerhin 5 volle Tage). Da ich aber vermutlich nach dem 2. Kind nicht mehr beim jetzigen AG einsteigen werde (Fahrtweg zu weit), würde ich gerne den vollen Urlaub nehmen; bin mir aber nicht sicher ob der AG das wirklich genehmigen muss ;-)

LG, Lilli

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Hallöchen,

hier Mal ein Auszug aus dem BUrlG:

http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html

§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen.

Das bedeutet für mich, dass er die den ganzen Urlaub geben müsste, wenn du dieses Jahr nicht wieder arbeiten gehst. Allerdings kann er über die "dringenden betrieblichen Gründe" auch da wieder weg.

VG

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Nein, die Deutung paßt nicht.
Der AG kann nichts dafür, dass sie nicht das volle Kalenderjahr da ist.

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Gute Frage! Bei uns wird es so gehandhabt, dass wir den Urlaub inklusive der MuSchu Frist gewähren. Sonstigen Urlaubsanspruch nicht, da ja nicht klar ist ob nach der Frist bereits wieder gearbeitet wird. An deiner Stelle würde ich das in einem persönlichen Gespräch mal klären. Vielleicht gibt es ja Gründe...

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Ja natürlich kann er.

gruß,

W

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#danke euch allen.

So ganz eindeutig scheint das ja wohl leider nicht zu sein #schmoll Also geh ich davon aus, dass ich "nur" den Urlaub bis zur Geburt bekomme. Das wäre jetzt aber auch kein Weltuntergang für mich da es sich bei meiner Teilzeitstelle sowieso nur um 2 Tage handeln würde :-p

LG, Lilli