Elterngeld bei 18 Monaten geschwisterabstand

Hallo Mädels,
Ich muss das mal kurz fragen vielleicht weiß ja jemand Bescheid.
Wenn mein zweites Kind zur Welt kommt wird meine Tochter 18. Monate alt sein. Ich werde zwischen dem Ende meines Elterngeldes für Lotta und der Geburt nicht wieder arbeiten gehen. Hab also 5 Monate kein Einkommen.

Weiß einer wie das nun mit dem Elterngeld ab September sein wird? Werden mir dann sieben Monate von vor Lotta dazu gerechnet oder bekomme ich nur den Mindestsatz plus geschwisterbonus??

Danke

Liebe Grüße katha#winke

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Hallo,

wenn wir unser zweites bekommen ist meine Tochter dann 19 Monate alt.

Ich habe ab sofort kein Einkommen mehr und werde dann Elterngeld in Höhe der 300 Euro bekommen plus Geschwisterbonus so wie du es beschrieben hast.

Möchte dann für August 2013 Betreuungsgeld beantragen, das sind glaub ich 150 Euro soweit ich weiss...

Lieben Gruß

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hallo, Betreuungsgeld wirst du leider nicht bekommen.
Aber das Elterngeld wird so berechnet:
Es zählt das Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes. Also die Monate die du nicht gearbeitet hast und der Rest zählt dann vor der Geburt des ersten Kindes und davon dann die 67%

LG

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Hey,

hast Du vor Lotta gearbeitet?

Soweit ich weiß, werden die 12 Monate vor der Geburt des ersten Kindes genommen, wenn das zweite innerhalb von 24 Monaten kommt und die Mutter zwischendrin nicht arbeiten geht.

Meine Freundin bekommt jetzt wohl wieder das gleiche Elterngeld wie beim ersten + Geschwisterbonus. Die beiden sind 16 Monate auseinander.

Hoffe, das sind keine Fehlinformationen :-(

Ruf am besten mal bei der Elterngeldstelle an. Die sind immer super nett.

LG Daniela

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Hi, hi,

das stimmt so leider nicht.

Wir bekommen unser zweites Kind im April, da ist unsere Tochter 21 Monate alt. Als Elterngeld gibt es nur den Mindestsatz von 300 €, da der Elterngeldstelle egal ist, wie man sich das Elterngeld auszahlen lässt, ob 12 oder 24 Monate. Berechnet werden die 12 Monate vor Geburt, warst Du da arbeiten wird das genommen, wenn nicht dann eben der Mindestsatz, ausser der Mutterschutz von Deinem 2. Kind beginnt bevor Dein 1. Kind 1 Jahr alt ist, also Du müsstest somit kurz nach der Geburt vom 1. Kind wieder schwanger werden, damit Dein Einkommen vor der 1. Geburt hergenommen wird zum berrechnen.

Hab mich bei der Elterngeldstelle erst kürzlich informiert.

#winke

Lg Julia (25. SSW)

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Hm, okay.

Warum meine Freundin dann soviel bekommt, ist mir rätselhaft ...

Danke für deine Aufklärung.

Schönen Abend :-)

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wenn Du ein Beschäftigungsverbot hast für die 5 Monate, bekommst Du dasselbe Elterngeld wie nach der Geburt des 1. Kindes.

Ob Du das BV bekommst, musst Du mit deiner FÄ besprechen.
Ansonsten bekommst Du die letzten 7 Monate Gehalt durch 12. Also etwas die Hälfte wie vorher + Geschwisterbonus.

alls
es Gute
Nadia

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Hallo Katha,

bekommst du für Kind Nr. 2 Mutterschutzlohn (wenn ja, ab wann)? Und in welchem Monat bekommst du das letzte Mal Elterngeld für Lotta?

LG lilie

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Ach gerade gesehen:

Also zur Berechnung für Nr.2 werden die Monate August 2012 bis Juli 2013 herangezogen.
Die Monate mit Elterngeldbezug und die Mutterschutzfristen von Lotta fallen raus und werden durch die Monate VOR Mutterschutz von Kind Nr.1 ersetzt.

Wenn ich mich jetzt nicht verrechnet habe, müssten es demzufolge nur 4 Monate (April - Juli 2013) mit 0 Einkommen sein und 8 Monate "altes" Einkommen.
Zur Berechnung brauchst du nun eigentlich nur die 8 Monate zusammenrechnen, durch 12 teilen und davon 65%, 66% oder 67% je nach Einkommen berechnen + der Geschwisterbonus von 10% bzw. mind. 75 Euro.

LG lilie