Ab wann Vaterschaftsanerkennung?

Hallo. Hab mal kurz eine kleine Frage, mein Partner und ich sind nicht Verheiratet, wollen damit noch 2-3 Jahren warten. Jetzt stellt sich mir die Frage, ab wann können wir beim Jugendamt die Vaterschaftsanerkennung machen? Können wir da auch gleich das geteilte Sorgerecht mit beantragen oder kann das erst ab einer bestimmten ssw beantragt werden?

Wie ist das wenn wir wollen das, das Kind seinen Nachnamen trägt? Wie müssen wir dort vorgehen?

Vielen dank für eure Antworten.

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Wir waren so um die 20. Woche beim Jugendamt wegen der Vaterschaftsanerkennung.

Wegen dem Nachnamen müsst ihr dann zum Standesamt gehen!

#winke

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Also Anerkennung und den Sorgerechtskram kannst du machen sobald die Ss sicher USt, sprich ab 4.Monat, am besten beim Jugendamt da ist es kostenlos. Wg Nachnamen siehe meinen Post etwas weiter unten da gab es schon ein paar antworten ;-)

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Hallo, wir haben das in der 25. SSW auf dem Jugendamt gemacht. Vaterschaftsanerkennung und gemeinsames Sorgerecht. War kein Problem. Das waren ein paar Unterschriften. Auf dem Standesamt kann nur die Vaterschaft anerkannt werden, nicht aber die gemeinsame Sorge geregelt werden.
Soweit ich weiß, kann das Kind dann ohne Probleme den Nachnamen des Vaters annehmen wenn er auch das Sorgerecht hat.

Alles gute für Euch!

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hallo,

den nachnamen des vaters kann das kind auch bekommen, wenn dieser kein sorgerecht hat!

lg, verena#winke

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Also...die Vaterschaftsanerkennung kann man ab der 30. Woche beim Jugendamt machen lassen oder in der ersten Woche nach der Geburt zusammen mit der Ausstellung der Geburtsurkunde beim Standesamt. Das gemeinsame Sorgerecht kann erst nach der Geburt beim Jugendamt beantragt werden und welchen elterlichen Nachnamen das Kind tragen soll, liegt voll und ganz in der Entscheidung der Mutter unabhängig von Sorgerecht und Vaterschaftsanerkennung.

LG Vani

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das sorgerecht kann man auch schon vor der geburt bestimmen. nachname des vaters geht nur wenn er schon die vaterschaft anerkannt hat.

alles natürlich abhängig von zustimmung der mutter...

lg,verena

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Das stimmt so nicht.
Vaterschaftsanerkennung kann man machen sobald man schwanger ist, man sollte vielleicht warten bis man im 4ten Monat angekommen ist - aber muss man nicht.
Wir haben die Vaterschaftsanerkennung sehr sehr früh gemacht zur Absicherung.

Auch das gemeinsame Sorgerecht kann vor der Geburt geregelt werden - und sollte es auch. Ja ich weis es passiert seltenst was aber ich hab eine Bekannte die nach einem Notkaiserschnitt 3 Wochen auf Intensiv lag und nicht ansprechbar war. Der Vater des Babys durfte das absolut gesunde Baby nicht mit nach Hause nehmen und noch nicht mal ohne die Eltern der Mutter sehen.

Sollte wirklich eine Mutter bei der Geburt sterben würde ein unehelicher Vater ohne Sorgerechtserklärung das Kind nicht bekommen, da würde das Kind eher in einer Pflegefamilie landen bis der Gerichtliche Weg durch ist.

Der Nachname des Kindes kann von der Mutter - solange sie alleiniges Sorgerecht hat - problemlos alleine entschieden werden. Sobald du vorgeburtlich gemeinsames Sorgerecht hast kann dir da wenn du Pech hast der Standesbeamte Ärger machen. Wir konnten unseren jedenfalls nur mit übergeordneten Stellen überzeugen.

Also würde ich dazu raten erst die Namenssache und die Vaterschaftsanerkennung zu machen und danach zum JA wegen der Sorgerechtserklärung zu gehen.

Und zu guter Letzt:
Es steht in diesem Bereich eine Gesetzesänderung an nach der auch unehelicher Väter ein Recht auf gemeinsames Sorgerecht haben wenn es nicht dem Wohl des Kindes widerspricht. Somit wäre im Fall der Fälle der uneheliche Vater in der Lage sich das Sorgerecht einzuklagen wenn Frau nicht will. Die Zeiten in denen man da also unbekümmert alles allein entscheiden konnte sind sowieso schon fast vorbei.

Abgesehen davon finde ich es richtig gemeinsames Sorgerecht zu haben wenn man ein gemeinsames Kind hat.

LG
Nadda

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Die meinungen gehen ja wieder auseinander :/
Am besten ruf ich morgenfrüh einfach auf dem zuständigem Jugendamt an und frage nach. Trotzdem euch allen vielen dank für die Antworten

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Kann nur sagen, was mir von den zuständigen Stellen gesagt wurde und wie ich es vor 7,5 Jahren gehandhabt habe ;-)

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muss man denn eine vaterschaftsanerkennung machen lassen? was ist denn wenn man es nicht macht, weil man es beispielsweise nicht weiß?

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also müssen tust du nicht, ist halt einfacher mit dem unterhalt denk ich.

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aber man ist doch zusammen. da bekommt man doch eh keinen unterhalt. oder?

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Da mir das auch zu kompliziert ist, heiraten wir am Freitag. Da brauchen wir nur eine Unterschrift, Vaterschaft und Sorgerecht sind gleich mit geregelt ;-)

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Mein freund und ich haben in zwei wochen einen termin beim Jugendamt... mach gleich beides zusammen beim Jugendamt bevor du durch die gegend rennst deswegen, da man beim standesamt nur die Vaterschaftsanerkennung machen kannst....

wenn die vaterschaft anerkannt ist dann kann sich das kind den nachnamen aussuchen... wir nehmen auch die namen des vaters da wir uns auch zeit lassen wollen mit dem heiraten.

Ja man kann das ab der glaub 13. Woche beantragen...

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Hi,

wie oben schon mal erwähnt - frag erst beim Standesamt nach ob sie das machen wenn die gemeinsame Sorge schon durch ist.

Wir hatten 8 Wochen Ärger wegen der Bestimmung des Nachnamens weil unser Standesamt der Meinung war wir können den Nachnamen nicht mehr bestimmen wenn wir gemeinsames Sorgerecht haben :-[

Hätte ich den Nachnamen des Vaters bestimmt als ich noch alleinige Sorge hatte hätte unser Herr Standesbeamt das problemlos gemacht. Wir haben damals ziemlichen Wirbel veranstaltet und deshalb weis ich, es gibt noch andere Standesämter die da vielleicht etwas komplizierter denken.

Jedenfalls waren wir total froh drüber schon in der 14ten Woche mit dem ganzen Kram angefangen zu haben - so hatten wir zum Geburtstermin alles klar: Name des Vaters, gemeinsames Sorgerecht und Vaterschaftsanerkennung.

LG
Nadda

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Um die Vaterschaft anerkennen zu lassen und das Sorgerecht zu klären welche Unterlagen benötigt man da?

Ausweis und Geburtsurkunden der Eltern?
Haben beide unser Familenstammbuch nicht mehr aber unsere Geburtsurkunden vor einiger Zeit wegen Umzug nochmal beim Standesamt beantragt.

Nun ist es ja zumindest bei einer Hochzeit so, dass die Abschrift der Geburtsurkunde nicht älter als 6 Monate sein darf. Ist es hierbei auch so? Oder ist egal wann die Geburtsurkunde der Eltern ausgestellt wurde?