Frechheit mit dem Elterngeld ab 01.01.2013

Hallo Mädels ich weis nicht ob ihr das mit dem Elterngeld verfolgt, aber das die Bearbeiter die Lohnsteuer und Sozialversicherung pauschalisieren werden wir schlechter wegkommen.

Außerdem muss man damit es sich rechnet 7monate vorher in der besseren Lohnsteuerklasse wechseln.

Na da kommt was auf uns zu!

Lg

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Hey,

ich habe das so halb verfolgt.

Eine Freundin von mir hatte mir geraten, die Lohnsteuerklasse schon bei Kinderwunsch zu wechseln, man wüsste ja nie, wie schnell das klappt. Ihr Steuerberater hatte sie darauf aufmerksam gemacht vor 2 Jahren als sie schwanger war, aber für sie kam diese Information auch schon zu spät.

Ich dachte, mit so etwas könnte man in Deutschland doch gar nicht durchkommen, bei dem System was es hier gibt und hatte das daraufhin gegoogelt. Es war aber tatsächlich so, also wechselten wir zum 01.07.12 die Klassen, obwohl wir sonst ziemlich gleich verdienen.

ET ist erst im Juni, also passt das soweit noch. Aber dass die da früher oder später was dran ändern, war mir eigentlich klar. ;-)

Mal sehen, wo wir dann hinkommen. Hab ich noch nicht ausgerechnet.

LG! #winke

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Hallo #winke

Naja nachdem wir noch nicht verheiratet sind kann ich die Lohnsteuerklasse gar nicht wechseln. Aber ich finde es trotzdem dreist das man einfach pauschalisiert wird.

Wie stand so schön in dem Artikel gut für selbständige schlecht für Angestellte

Lg

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Das hab ich in der Tat auch so gelesen.

Alle Welt beschwert sich, dass die Menschheit ausstirbt, aber das sich das kaum noch einer leisten kann, das wird lieber verschwiegen.

Ich selber werde so oder so ein Jahr zu Hause bleiben und dann wieder arbeiten gehen.

LG!

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Hallo,

Ich bin mir gar nicht sicher, ob sich der Wechsel der Steuerklasse wirklich lohnt. Du bekommst zwar mehr Elterngeld, aber das ist ja nicht versteuert. Wenn dein Mann dann wieder die bessere Steuerklasse hat, wenn du Elterngeld bekommst, dann wird beim Lohnsteuerjahresausgleich eh das gesamte Einkommen betrachtet und dann ist evtl. eine Steuernachzahlung zu erwarten. Das sollte man einkalkuIieren.

Insgesamt habe ich gelesen, dass die Änderung der Berechnung des Elterngeldes für die meisten keinen Unterschied in der Höhe des Betrages ausmacht.

LG
Hoali

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Hallo #winke

Naja wir sind noch nicht verheiratet. Außerdem ist er selbstständig und ich Angestellte. Da ist es von der Berechnung Ein wenig anders.

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Aber dann könntest du doch immer die günstigere Steuerklasse haben. Verstehe ich gerade nicht, wieso dann ein Wechsel erforderlich ist. Ihr werdet doch dann getrennt veranlagt.

Lg
Hoali

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http://www.test.de/Elterngeld-2013-Einbussen-fuer-junge-Eltern-4430834-0/

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Ich sehe hier sind kompetente Frauen:-)
Hab da mal ne Frage dann...
Wir haben im November 2011 unsere Tochter bekommen und im Mai 2013 bekommen wir unser 2.Kind...ab Januar würde ich wieder arbeiten gehen bekomme aber auf Grund der Risikoschwangerschaft nen BV vom Januar bis zum MuSchu im April....
Wie wird dann mein Elterngeld berechnet?vom Januar bis April bekomme ich ja sozusagen normalen Lohn,aber wie wird der Rest berechnet?von vor der SS oder gilt da irgend ein Mindestsatz?#kratz
LG

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Hallo

Also es ist so das das letzte Jahr vor Geburt berücksichtigt wird. Das heißt 4 Monate vom BV und die restlichen von Elterngeld.

Ich hoff ich konnte dir weiterhelfen.

#winke

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Elterngeld wird nie berücksichtigt!

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Ich finde es einfach frech!! Die, die eh schon wenig bekommen bekommen jetzt noch weniger. So eine Frechheit!!!!