ist es egal beschäftigungsverbot vom frauenarzt oder vom arbeitgeber?

hallo:O)

meine frauenarztin möchte mein beschäftigungsverbot noch ein wenig rauszögern bzw sieht sie es noch nicht ein mir eins auszustellen.
mein chef sagte aber, da meine Arbeit anstrengend ist, dass wenn es nicht geht würde er mit mir über ein beschäftigungsverbot reden.
ist das danach vom weiterzahlen des gehaltes egal von wem es ausgestellt wurden ist?
vielleicht kennt sich ja jemand aus. liebe grüsse

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Vom Lohn her ist es egal wer es ausstellt. Da gelten für beide Varianten die selben Spielregeln

Soll ein BV aus medizinischer Sicht erstellt werden wel das wohl von Mutter und oder Kind in Gefahr ist muss es der Arzt ausstellen.

Kann der Ag die Mutterschutz richtlinien nicht einhalten so muss dieser das BV erteilen.

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es ist egal wer den BV ausstellt.

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Nein.
Der AG kann kein individuelles BV ausstellen.

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dein chef kann dich aber auch frei stellen wenn er der meinung ist dass es zu anstrengend oder gefährlich ist.
meiner hat mich auch sofort frei gestellt..

lg

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Nein, "zu anstrengend" ist keine Indikation für ein BV seitens des AG.
Der kann es nur aussprechen, wenn er keinen mutterschutzkonformen Arbeitsplatz bieten kann.

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Hey,

also wenn du ein Beschäfigungsverbot bekommst, was dir nur der FA aushändigen kann, dann muss der AG ab diesem Zeitpunkt weniger für dich zahlen. Er zahlt anteilig dein Lohn/Gehalt und der Rest wird von deiner Krankenkasse übernommen.

Was arbeitest du denn? Und wie weit bist du?

Der AG muss dir einen schonenden Arbeitsplatz zur Verfügung stellen...

Aber die allerwichtigste Frage hierbei ist: Wie geht es dir und deinem Zwerg? Wenn du nicht mehr kannst, muss dein FA dir ein Beschäftigungsverbot erteilen.

Grüße.....

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das stimmt so nicht