Pausiert ALG 1 automatisch???

Hallo !!!

Hab da noch ein paar fragen zum ALG1

1) Wenn ich jetzt in MuSchu gehe bezahlt ja die KK und das AA pausiert dann ja erstmal.

Geht das automatisch oder muss ich mich abmelden???? Möchte ja erstmal 1 Jahr zu Hause bleiben. oder wird das nach ende des Muschu einfach weiter bezahlt, auch wenn ich es nicht möchte???

2) Wenn es automatisch pausiert weil ich ja dann Elterngeld bekomme wann muss ich mich wieder beim AA melden???

3) Was muss ich auf dem Antrag ankreuzen, wenn ich nur Elterngeld beziehen möchte und kein ALG 1 ???

habe heute immer mal wieder versucht beim AA anzurufen aber irgendwie haben wohl ALLE urlaub#kratz

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!!!

LG

1

Hallo,

ich versuch dir mal etwas zu helfen.

1. Ich würde mich auf jeden Fall abmelden, dann bist du auf der sicheren Seite.

2. 3 Monate bevor das Elterngeld ausläuft, unsere Zeitarbeitskräfte müssen sich dann melden. Denke das wird hier nicht viel anders sein.

3. Tut mir Leid das weiß ich auch nicht. Wenn dort kein Elterngeld aufgeführt ist, würde ich es als Zusatz drunter oder auf ein extra Blatt schreiben. Aber vielleicht weiß es hier jemand.

LG Bene

2

huhu

also so weit ich weiss wurde mir das mit dem ALG 1 im Mutterschutz automatisch abgemeldet... so weit der kollege mir das richtig sagte... aber in dem fall würd ich da nochmal nach hacken

nach der Elternzeit würd ich mich da auch eher selbst melden...

und das letzte weiss ich auch nicht... da muss ich mich auch selbst erst mal informieren... dachte das beides geht oder versteh ich da was falsches

3

Ich kann dir da bestimmt weiter helfen.
1. Ich musste mich nicht abmelden, aber Schäden kann's ja nicht. Dann bist auf jedenfall auf der sicheren Seite.

2. Du musst dich 3 Monate bevor das Erziehungsjahr endet wieder arbeitslos melden

3. Du kannst nur eines bekommen. Elterngeld oder ALG 1. Aber bei ALG 1 müsstest Du dem Arbeitsmarkt ja zur Verfügung stehen.

Aber ich denke das wird ja eher nicht der Fall sein.

LG und ich hoffe ich konnte dir helfen

4

Hallo,
wenn du beim ALG 1-Antrag deine Schwangerschaft angegeben hast, bekommst du zu Beginn des MuSchu einen Aufhebungsbescheid. Wenn der nicht kommt, solltest du nachhaken.

Da Elternzeit nicht so automatisch einsetzt wie Mutterschutz (du könntest ja auch drauf verzichten), würde ich das auf jeden Fall melden.

Zu Punkt 3 kenne ich mich leider nicht aus.

LG,
K

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Danke für die lieben Antworten.

Da ich ja im November in Mutterschutz gehe werde ich bestimmt eine
Aufhebung vom AA bekommen, da alle dort wissen wann mein ET ist.
Habe damals extra mit angegeben.

Wenn ich die Aufhebung nicht bekomme muss ich dort wohl mal hin watscheln.

Telefon kann ich vergessen.

Weiß denn einer wie sich genau das Elterngeld berechnet ???
Wenn ich von November bis Juli im Monat fast 1500 € bekommen habe.
ALG1 zählt ja nicht mit rein.

Komme mit diesen Rechnern im I net nicht klar.