Private Krankenversicherung Elternzeit

Hallo zusammen,

Ich bin Beamtin in RLP und habe ein paar Fragen zur privaten Krankenversicherung.

1. Kann ich die private KV während der Elternzeit ruhen lassen und sie danach wieder problemlos aufnehmen?

2.Zahlt die private KV auch anteilig Erstlingsausstattung wie die Beihilfestelle?

3.Kann ich mich bei meinen Mann familienversichern während der Elternzeit?

Vielen Dank für eure Antworten!

#herzlich Landfee1

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Hallo Landfee,

mein Freund ist privat versichert und hat da mal nachgeschaut (auch er hätte gern mind. 2 Monate Elternzeit).

Du musst die private Krankenversicherung wie sonst auch aus eigener Tasche bezahlen. Der Arbeitgeberanteil (der dir mit dem Gehalt ausbezahlt wurde) fällt weg.

Die Erstlingsausstattung... brauchst du da wirklich Beihilfe??? Wenn ja, dann wende dich mit der Frage direkt an deine Krankenkasse.

Du kannst dich nicht familienversichern in der Zeit.

Infos gibt es beim Bundesamt für Familie und Soziales. Auf der HP gibts ein tolles pdf-Dokument in dem alles beschrieben ist.

LG
Nicole

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Nein, Du kannst Dich nicht familienversichern in der Elternzeit, wenn Du vorher privatversichert warst (hätte ich auch gern gemacht, ging aber nicht). Du mußt Deine Beiträge weiter zahlen.

Privat lohnt sich letztlich nur für männliche Singles.

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hallo,

hm, ich kann mir das ehrlich gesagt nicht so wirklich vorstellen!?

weiß natürlich nicht, ob bei beamten andere regeln gelten.... aber wir hatten auch mal überlegt in die gestzliche zu wechseln (mit fünf kindern ist die pkv ja nicht gerade verschenkt!) und für uns gab es (außer der arbeitslosigkeit, die nun nicht wirklich keine option für uns war, bzw. ein jahr unter den mindestsatz zu bleiben) keine möglichkeit aus der pkv zu kommen.

erstlingsausstattung gibt es normalerweise auch nicht.... und familienversichern kannst du dich doch nur, wenn du keine arbeitgeber mehr hast!?

wieso sollten die sich auch auf sowas einlassen!?

wie gesagt, bin keine beamtin, aber ich kann mir das nicht so wirklich vorstellen. ich meine aber, dass man unter den umständen den beitrag senken lassen kann... wobei du als beamtin in form von beihilfe ja eh schon bezuschusst wirst!?

im zweifelsfall beim verbraucherschutz nachfragen... aber ich denke nicht, dass du gute chancen haben wirst!

viele grüße,

lotti, 38.ssw

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Hallo Landfee,

bin Beamtin in BW (also 50% Beihilfe und 50% PKK) und ich musste während der Elternzeit alles so weiterlaufen lassen wie bisher, ich glaube auch nicht, dass man das so einfach kann, sich für die Zeit familienversichern und dann wieder zurück ... Aber frag doch mal bei der KK deines Mannes nach, fragen kostet ja nichts.

LG

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Alles Blödsinn! Du kannst während der Elternzeit als Beamtin ruhig privat versichert sein. Die Beiträge übernimmt (zumindest anteilig) die PKV.

Wenn nicht lies mal hier oder frag bei der Beihilfestelle nach....

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/muscheltzv/gesamt.pdf

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Hey,
ich bin Beamtin in Thüringen (50% Beihilfe und 50% PKV). Hab mich erst vor 3 Wochen mit dem Thema beschäftigt. Es ist so, dass du die Beiträge ganz normal weiterbezahlen musst. Allerdings ist es hier so (wie ich nach gefühlten 426 Telefonaten herausfand), dass der Arbeitgeber einen geringen Zuschuss bezahlt. Bei meinem Gehalt ist es zwar nur der Mindestsatz von 30,50€, aber besser als nix. Ruf am besten mal in der Gehaltsstelle an und frage nach, ob es das bei euch auch gibt.

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1. nein, 3. nein!
Geht beides nicht problemlos!