Zuschüsse wenn nicht verheiratet

Hallo,

eine Bekannte ist schwanger und sie sagt sie bekommt Wohngeld, Zuschüsse, etc. und das obwohl sie mit dem Kindsvater zusammenlebt. Er Arbeitet auch voll und verdient guten Durchschnitt. Sie sind aber nicht verheiratet.

Ich dachte man ist da eine Bedarfsgemeinschaft? Oder wird man wie alleinerziehend behandelt wenn man nicht verheiratet ist? Mich wundert das alles gerade etwas. Wir müssen alles selbst stemmen, aber doch nicht nur weil wir verheiratet sind, oder? Hätten wirs einfach mal versuchen sollen? Oder hat sie ihn in einfach nicht angegeben in der gemeinsamen Wohnung?

Wie ist das in der Praxis?

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Würde mich auch mal interessieren, weil eine Bekannte gemeint hat, hätte sie es gewusst hätte sie auch viel mehr bekommen weil sie nicht verheiratet war und unser Krümel kommt im April und wir sind auch nicht verheiratet wohnen aber zusammen. Der Mietvertrag läuft aber nur auf mich. haben wir da vorteile oder was können wir versuchen?

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hey

ich bin auch nicht verheiratet aber wohne mit mein freund zusammen ich bekomm wohngeld jetzt extra obwohl mein freund nicht gerade schlecht verdient.
ich würde es einfach mal versuchen.

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Ist ja interessant.. arbeitest du denn? Oder magst mal kurz eure Situation erklären warum ihr unterstützt werdet?!

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Hallo,

also beim ALG II oder auch Wohngeld, wird der Partner berücksichtigt. Sie leben zusammen, das heißt also auch gemeinsam eine Bedarfsgemeinschaft. Beim ALG II hat man jedoch die Möglichkeit, trotz Zusammenleben keine Bedarfsgemeinschaft zu bilden, wenn man noch kein Jahr zusammen lebt oder noch keine gemeinsamen Kinder hat. Wenn dies also nicht zutrifft, dann sind Sie eine Bedarfsgemeinschaft und das Einkommen und Vermögen vom Partner ist zu berücksichtigen. Man darf natürlich nicht vergessen, dass es beim Einkommen Freibeträge gibt, das heißt also auch, wenn Einkommen erzielt wird, kann trotzdem ein Leistungsanspruch vorliegen. Das müsste man eben durch rechnen. Pauschal kann man sowas nie sagen...

Liebe Grüße Mel

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Ich war schülerin hat kein einkommen und habe mit meinem freund zusammen gewohnt dieser hat recht gut verdient!
Ich habe ankleidegeld erstausstattungsgeld und sogar einen kleinen zuschuss für die gemeinsame wohnung bekommen!
Das hat uns echt weitergeholfen!also versuhen würde ich es auch ... Wenn man nicht verheiratet ist!
Bei uns wars aber auch so das der arbeitsvertrag meines freundes fast ausgelaufen war und wir nicht wussten ob er bald arbeitslos werden würde vll war das ein vorteil...

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Danke für Eure antworten.

ich ärger mich da gerade etwas. Nur weil man verheiratet ist kann man anscheindend sehen wo man bleibt und muss alles alleine finanzieren?

Keine Ahnung ob es sich dann steuerlich wieder ausgleichen würde, aber was ich hier so lese ärgert mich schon etwas. Weil so dicke haben wir es auch wieder nicht.

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Wie hier schon viele gesagt/ geschrieben haben kommt es immer darauf an..

Ich für meinen Teil kann sagen..ich bin inzwischen verheiratet,mein Mann arbeitet voll und leider kriegen wir dennoch unterstützung ( ist nicht viel ) aber wir kriegen dennoch sämtliche Zuschüsse...worüber wir ganz froh sind!

Sowas richtet sich immer nach dem Einkommen und den Abgaben..habe hier eben schon von dem Vorschlag gelesen das mal durchrechnen zu lassen und würde Dir das auch ans herz legen..mehr als ein Nein kann dabei nicht rum kommen!

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hast recht, einfach mal versuchen. Danke #winke

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Hallo!

Also eigentlich werden die zusammengerechnet als Gemeinschaft, wenn sie auch zusammenleben (und vor allem das so angegeben haben)!

Ich wohne mit meinem Freund (wir sind nicht verheiratet) zusammen und er verdient ehrlich gesagt eher schlecht.
Dazu leben aber noch meine Kinder aus erster Ehe mit bei uns.
So, das Einkommen meines Partners, sowie das Einkommen der Kinder (Unterhalt vom Vater) werden als Familieneinkommen gewertet und somit haben wir KEINEN Anspruch auf Wohngeld oder ALG 2!

Das Einzigste, was wir erfreulicherweise bekommen habe, war ein Zuschuß der Stiftung "Mutter & Kind) über die Caritas. Wir hatten dort angefragt, da ich keine Sachen mehr von meinen ersten Kindern mehr habe und komplett "neu" anfangen muss.

Eigentlich kann es nicht damit zusammenhängen, dass sie nicht verheiratet sind, wenn ihr Partner wirklich "so gut" verdient. Entweder verdient er weniger als du denkst ODER sie waren bei den Anträgen nicht ganz ehrlich.

Man wird nicht als alleinerziehend behandelt! Der Status ist sogar schon weg, wenn eines der eigenen Kinder 18 Jahre alt ist und mit im Haushalt lebt! Man muss wirklich alleinerziehend ohne weitere volljährige Person sein! Gibt da sicherlich auch Ausnahmen (Wohngemeinschaft von Studenten oder so) denke ich, aber normalerweise ist man den Status ganz schnell los.

LG redhex mit Babybauch (SSW 19+6) & 2 Kids (11 J. + 9 J.)

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Hi
Auch Alleinerziehende müssen teilweise alles allein stemmen.
Mein Freund und ich leben nun endlich zusammen ;-)
Aber bis vor kurzem habe ich mit meine Sohn aus einer früheren Beziehung allein gewohnt.

Wohngeld oder Kinderzuschlag wurden mir trotzdem nicht gewährt. Deren Meinung nach hab ich ein paar Euro zu viel verdient. Aber ohne Unterhalt vom Vater usw. wars schon teilweise sehr knapp. Andere Vollverdiener und verheiratet hingegen haben eine höhere Berechnungsgrundlage...

Also oftmals finde ich dieses System noch gerecht.

Von daher werden wir jetzt zu zweit mit Sicherheit auch nix bekommen trotz unverheiratet und Elterngeld...

VG
milkie 37. ssw