Längerer Mutterschutz bei Übertragung Geburtstermin?

Hallo zusammen,

so wie es aussieht will sich meine Kleine noch Zeit lassen und es kann sein, dass sie erst nach dem ET kommt. Wie ist das dann mit der Mutterschutzfrist nach der Geburt? Normal sind ja die 8 Wochen. Zählen die dann in jedem Fall erst ab dem tatsächlichen ET?

Gruß, Kerschi

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Hallo Kerschi,

es ist wie Du sagst:

die 8 Wochen zählen ab dem tatsächlichen Geburstetermin!

Wenn das Kind allerdings früher kommt, dann werden die Tage/Wochen, die noch von den 6 Wochen VOR dem ET übrig sind, einfach auch noch hinten dran gehängt.

Also wenn das Kind vor oder am ET kommt: insgesamt 14 Wochen MuSchu

Kommt das Kind nach dem ET, dann hast Du Glück und noch ein paar Tage MuSchu mehr #freu

Gruß

Karen

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meine Tochter kam auch ca. 1 Woche später
- ich hatte dann ab echtem Geburtstermin genau
8 Wochen Mutterschutz - die habe ich auch gebraucht

- also war mein MuSchu insgesamt ca. 1 Woche länger als geplant

das Geld bekam ich dann auch vom AG und Krankenkasse.

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Hallo Kerschi,
ja so ist es. Die 8 Wochen beginnen erst mit dem tatsächlichen Muschutz!!!
Eine schöne Geburt.
LG, Laura mit Pünktchen Nr. 2 im Bauch 28. SSW #liebe