Beschäftigungsverbot?

Hi,

ich habe gerade eben gelesen, dass auch Beschäftigungsverbot bei dauerendem Hocken ausgesprochen werden kann.

Nun ist es so, dass ich in einem Anwaltsbüro arbeite und demnach den ganzen Tag sitze und tippe etc.

Ich war nun 14 Tage krankgeschrieben, da ich ausgesprochen viel Stress habe auf, der Arbeit. Ich bin jetzt in der 14. SSW und mir ist immer noch extrem übel und ich habe heftigste Kreislaufschwierigkeiten. #schwitz

Ich wollte nunmehr mal wissen, ob damit jemand Erfahrungen gesammelt hat.

#danke im Voraus

Charliey

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Hallo Charley

also meine Schwester hat erst gestern auch ein Beschäftigungsverbot von ihrem FA ausgesprochen bekommen! Für die gesamte Schwangerschaft....sie ist jetzt in der 6. Woche!
Sie ist Friseurin und da ist sie ständig irgendwelchen Dämpfen ausgesetzt (Dauerwelle, Färben), dann den ganzen Tag stehen und im Normalfall hat sie erst um 16 Uhr(!!!!) Frühstückspause! Und da sie sich die Kunden nicht aussuchen kann, weil die nach Nummer arbeiten (Kunde muss Nummer ziehen und warten...wie beim Fleischer), haben die kaum Zeit zum Luft holen! Muss allerdings erwähnen, das sie vor einem halben Jahr eine Fehlgeburt hatte! Vielleicht ist der FA auch deswegen noch ein bißchen vorsichtiger!
Und soweit ich informiert bin, bekommt sie volles Gehalt weiter! Nun, den Chef´s gefällt´s nicht wirklich, aber die Gesundheit des Baby´s ist wichtiger!:-D

Lg sega

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ööhhmm.....#hicks
sorry, ich glaub, du wolltest wissen ob es das auch gibt, wenn man den ganzen Tag sitzt!?!? Hab wohl wieder mal etwas schnell gelesen!
#hicks


sega

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Hallöchen Charliey,

also ich habe seit 3 Wochen ein Beschäftigungsverbot. War vorher schon 4 Wochen wegen Rückenschmerzen krankgeschrieben und dann hat mir meine FÄ ein BV ausgestellt - ich arbeite im Büro. Ich muss dazu sagen das ich Wirbelgleiten habe - was sich durch die Schwangerschaft extrem verschlimmert hat. Das BV kann aber auch bei "normalen" Beschwerden ausgesprochen werden.
Hier mal ein Link: http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl02763.html

Vielleicht hilft dir das weiter :-) Wenn nicht - gib mal bei Google -Beschäftigungsverbot Schwangerschaft- ein, da findest du noch mehr.

Wünsche Dir noch eine ruhige Kugelzeit
Mandy + Madame (28.SSW)

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Hallo,

Bei meiner letzten VU habe ich meiner FA berichtet, dass ich ab mittags immer einen harten Bauch hatte.

Daraufhin meinte sie es wären Wehen und dafür wäre es noch viel zu früh. Sie schrieb mich sofort (sogar unter Protest meinerseits) bis zum Beginn des Mutterschutzes krank (hier in Luxemburg git es kein Beschäftigungsverbot). #augen

Anscheinend können Wehen auch durch zuviel Sitzen ausgelöst werden. Ich arbeite nämlich in einem Büro und sitze (sass) den ganzen Tag.

Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen.

lg mymy mit Sarah im Bauch (23. SW)

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Hi,
bevor da mit den "Kanonen" geschossen wird, gibt es doch vielleicht auch noch Zwischenwege:

Lt. MuSchu-Gesetz haben Schwangere, die den ganzen Tag sitzen müssen, das Recht, zwischendrin Pausen zu machen bzw. sich zu stellen (kann evtl. ja dann auch eine leichte Tätigkeit im Stehen sein).
-> MuSchG Abschnitt 1 Paragraph 2 Absatz 3

Das Recht auch zu nutzen wäre mal ein erster Schritt.

Zum Thema Stress: keine Ahnung, wie das Klima bei Euch im Büro ist. Aber mit vielen Chefs kann man über viel reden...vor allem, wenn man sich vor Augen führt, dass der Chef nicht blöd ist und sich durchaus bewusst ist, dass die Alternative evtl. der zwangsweise komplette Verzicht auf Deine Arbeitskraft ist. Wenn der Stress in Überstunden ausartet, hilft auch da mal ein Blick in der Mutterschutzgesetz, dort sind klare Grenzen gesetzt.

Als Zwischenschritt vor dem kompletten Beschäftigungsverbot gäbe es ja auch noch eine Reduzierung der Stundenzahl (teilweises Beschäftigungsverbot)...auch darüber könnte nachgedacht werden.

Beschäftigungsverbote sind natürlich, wenn medizinisch notwendig, angeraten. Aber es sollte dann doch das letzte Mittel sein und erst Anwendung finden, wenn wirklich alles andere ausgereizt ist. Aber wie gesagt, ich kenne natürlich die spezifische Situation bei Euch im Büro nicht. Absolut keine Hemmungen hätte ich allerdings, die mir zustehenden gesetzlich verankerten Rechte aus dem MuSchG einzufordern - das sollte für den Arbeitgeber auch kein Thema sein.

Viele Grüße
Miau2 mit #baby 33+0