gem. Sorgerecht - Wer bestimmt Babys Nachnamen?

Hallo,

mein Freund und ich sind nicht verheiratet. Wir möchten allerdings beide gemeinsames Sorgerecht beantragen, da wir schon lange zusammen sind und das natürlich hoffentlich auch bleiben ;-)

Ich möchte allerdings, dass das Kind meinen Nachnamen bekommt. Wie ist das bei "gemeinsamem Sorgerecht", haben da beide Partner auch das gleiche "Entscheidungsrecht" über den Nachnamen oder kann dennoch ICH das bestimmen, wie mein Kind heißt, obgleich wir beide das Sorgerecht haben? #kratz

Vielen Dank an alle "Experten", die mir hier weiterhelfen können. #danke

LG

77ena (11. SSW)

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nach meinem wissen, bekommt ein "uneheliches" kind IMMER den namen der mutter.

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Hallo,

ich meine solange Ihr nicht verheiratet seit und Ihr auch nicht einen Antrag stellt das das Kind den Namen des Mannes erhällt wird es automatisch Deinen Namen bekommen!!!

Liebe Grüße

Simone mit Leon Sebastian inside 32. SSW

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HuHu...


Haben grade heuter meine kleine Maus angemeldet...wir haben auch die gemeinsame Sorge und wollten das die kurze meinen Nachnamen bekommt...das war auch völlig ok musste aber auch von meinem Freund unterschrieben werden...es ist nämlich so...bei weiteren gemeinsamen Kindern...wo das gemeinsame Sorgerecht besteht bekommen dann automatisch den gleichen Nachnamen...und dafür muss halt von beiden unterschrieben werden...! Wünsch dir noch eine schöne Schwangerschaft...geniese sie in vollen Zügen...ist viel zu schnell vorbei...


LG Bine mit Jana-Sophie 9Tage alt

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Die Mutter hat das Entscheidungsrecht. Jedes Recht, was ein - nicht mit der Mutter verheirateter - Vater hat, bekommt er ausdrücklich immer nur mit Zustimmung der Mutter. Wenn du entscheidest, dass er kein Sorgerecht bekommt, dann bekommt er es auch nicht. Wenn du entscheidest, dass das Kind deinen Namen tragen soll, dann bekommt es deinen Namen - wenn du allerdings entscheidest, dass der Name des Kindes vom Vater sein soll, dann muss er vorher zustimmen. Am Besten ist, wenn du dich mal vom JA beraten lässt. Wenn du dir ganz unsicher bist, dann wartet mit der Vaterschaftsanerkennung bis zur Geburt.

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Hallo!

Also, dass ist so (bei uns war es das gleiche...).

Du als Mutter bestimmst,welchen Nachnamen dein Kind bekommt. Der Vater hat kein Recht,da mitzubestimmen, es ist deine Wahl.

Ihr geht gemeinsam zum Jugendamt und gibt den Namen dort an (noch VOR der Geburt)!! Zudem zeigt der Vater gleich die Vaterschaft an - macht das vor der Geburt, erleichtert einiges. Wenn der Vater die Vaterschaft anzeigt, habt ihr beide das Sorgerecht, jeweils zu 50%. Wenn er die nicht anzeigt, dann du zu 100%.

Fall 1) Wenn es deinen Namen bekommt,kein Problem. Solltet ihr heiraten, kann ohne grosse Formalien der Vater dem Kind dann seinen Nachnamen geben. Dass der Vater sein eigenes Kind adoptieren muss, gibt es nicht mehr (seit ca. 2-3 Jahren). Das geht allerdings nur 5 Jahre - danach behält das Kind den Nachnamen, den es bei der Geburt bekommen hat.

Fall 2) Wenn das Kind den Namen vom Vater kriegt, auch kein Problem, noch einfacher beim heiraten, dann musst nur du ggf. deinen Namen ändern.

Ich habe unserer Tochter von Anfang an den Namen des Vaters gegeben. Würde es aber -ehrlich gesagt- nicht mehr tun. Es nervt!! Schon bei der Geburt im Krankenhaus haben sich mich immer mit dem Nachnamen des Kindes angesprochen und beim KiArzt und so nenne ich mich heute auch immer gleich mit dem anderen Namen - ist irgendwie ein komisches Gefühl, wenn das Kind anders heißt als du.

Aber ich glaub, du willst es eh anders ;-)

Hoffe,konnte dir helfen,

liebe Grüsse

Tina

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hi du,

nur wenn ihr das wollt, dann bekommt der/die kleine den namen des vaters. dann müßt ihr zusammen auf das standesamt und müßt zusätzlich ein formular unterschreiben das ihr beide einverstanden mit dem namen des vaters seit.

ansonsten bekommt das baby dein namen


lg yv

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Danke, gute Rechtssprechung ;-) ihr habt mir sehr geholfen ;-)

77ena

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Hi 77ena,
als wir unser 1. Kind bekommen haben, waren wir auch nicht verheiratet. Es ist so, dass auch bei gemeinsamen Sorgerecht das Kind grundsätzlich den Familiennamen der Mutter bekommt. Und erst wenn die Mutter beim Standesamt ausdrücklich angibt bzw. unterschreibt, dass das Kind den Nachnamen des Partners bekommen soll, dann ist das möglich. Wir wollten es damals so, dass unser Sohn gleich den Namen seines Vaters annimmt, denn ich wollte für eine evt. Hochzeit sowieso einen Doppelnamen annehmen.
LG, Laura mit Pünktchen Nr. 2 im Bauch 26. SSW #liebe