wer zahlt bei beginn einer schwangerschaft

Hallöchen.

ich arbeite im rettungsdienst und wäre mit beginn einer schwangerschaft arbeitsunfähig.
wer zahlt denn in diesem fall meinen lohn weiter?
kennt sich da irgendjemand von euch aus?

grüße
sinchen 1985

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#winke

Chef zahlt weiter, er bekommt das Geld von der Krankenkasse zurück, Du musst ihm allerdings ein Beschäftigungsverbot vom Arzt vorlegen

LG, Yvonne

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bekomme ich dann die 100%
irgendwo hab ich mal gelesen das es nur 60% sind, wie beim krankengeld.

und dann sicher ab 8 wochen vor termin mutterschaftsgeld oder?

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Wo lebst du denn? also hier in deutschland bekommt man im Krankheitsfall 100% gehalt weiter, auch zuschläge etc. werden weiter bezahlt

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Ein Berufsverbot kann der Arzt und auch der Arbeitgeber ausstellen. In deinem Fall würde es wohl der AG tun. Er zahlt Dir Dein Gehalt zu 100% weiter und bekommt es zu 100% von der Krankenkasse zurück.

Krankengeld ist eine andere Sache. Da wird nur ein paar Wochen lang 100% bezahlt und danach gibt es 60% (?) von der Krankenkasse. Aber Arbeit im Rettungsdienst ist ganz klar ein Fall fürs Berufsverbot.

Mutterschaftsgeld gibt es für die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt und setzt sich aus Leistungen der Krankenkasse und des Arbeitgebers zusammen: Die Krankenkasse zahlt pro Tag 13€ und der Arbeitgeber stockt das auf Dein normales Gehalt auf.

Hoffe, das war jetzt eine hilfreiche Zusammenfassung.

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Hallo

ich arbeite auch im Rettungsdienst.
Wenn dein Arbeitgeber dir keinen passenden Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann, bekommst du ein Berufsverbot.

Ich würde ins Büro verfrachtet und musste als Büroschlampe dort meinen Dienst tun(Abrechnung). Was soll ich sagen es war die schlimmste Zeit in meinem Leben. Ich hoffe du hast mehr Glück.

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also bei uns gibts da kein büro oder ähnliches in welches man mich verfrachten könnte.
ich wäre von ersten tag an zu hause. was ich nicht gerade positiv finde.
mir fällt so schon die decke auf den kopf

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"Büroschlampe" ist aber ein schon sehr abwertender Begriff für jene Damen, die hauptberuflich im Büro arbeiten...

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Entweder Dein AG kann Dir einen mutterschugesetzkonformen Arbeitsplatz zur verfügung stellen, oder er muss Dich ins BV (Beschäftigungsverbot) schicken. Dann bekommst Du Deinen Lohn zu 100 % vom AG weiter und er holt es sich von der KK zurück. Der Vorteil wäre, dass es keinerlei negative Auswirkungen auf das Elterngeld hat.

Und mal so allgemein: BV ist ein Beschäftigungsverbot, KEIN Berufsverbot!!!

Ein Berufsverbot wird vom Gericht ausgesprochen und verbietet berufliche Tätigkeiten über Jahre oder lebenslang, wenn es ein Fehlverhalten gab.
Ein Beschäftigungsverbot bedeutet lediglich, dass die Person in einer bestimmten Situation (z.B. einer SS) einer bestimmten Tätigkeit nicht nachgehen darf um sie zu schützen, dies aber jederzeit wieder darf, wenn der Grund für das BV nicht mehr besteht (z.B. eben nach der Geburt).

Sorry fürs Klugscheißern, aber ich les das immer wieder... :-)

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nicht so schlimm.
ich meinte ja das beschäftigungsverbot.
ich bekomme doch dann keine zuschläge mehr (nacht, we, wechselschicht, ....)
also nur das reine grundbrutto.
also wäre das elterngeld daran angepasst.

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Du bekommst das Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft INKL. deiner Zuschläge für Nacht, WE und Wechselschicht:

http://www.urbia.de/forum/2-schwangerschaft/3609161-zuschlaege-beim-mutterschutzlohn-im-beschaeftigungsverbot/23174384

Der einzige Unterschied ist, dass die Zuschläge nicht mehr steuerfrei sind.

Arbeite selbst im Rettungsdienst und bin seit der 6 SSW im kompletten BV.

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