beschäftigungsverbot in der ausbildung....

hallo ihr lieben,

ich habe mal eine frage. ich habe vorhin mit mein chef tel. da ich in der 8ssw bin und der hat mir sofort beschäftigungsverbot ausgesprochen. lerne altenpflegerin. nur dann meinte die sekretärin ich darf nicht mal zur schule gehen. sie hatte mir gewerbeaufsichtsamt telefoniert,
aber damals hatten meine lehrer gesagt man darf wenn man schwanger ist und das verbot bekommen hat, trotzdem zur schule wegen den stunden.
jetzt weiß ich nicht weiter. die lehrer sind im urlaub und schule beginnt erst am 06.09.2012

ich will meine ausbildung trotz schwanger sein nicht verlieren, aber nicht mal zur schule zu dürfen ist doch kurios oder?#kratz

kennt sich jeman damit aus? bräuchte dringend rat, weil ich verzweifelt bin...#zitter

lg nine#schmoll

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Hallo nine,

ich bin im 1. Jahr der Ausbildung und wurde dann plötzlich schwanger und das kam ziemlich ungünstig, weil es richtig Spaß gemacht hat, aber werde nach einem Jahr Elternzeit die Ausbildung weiter machen, hab seit dem 3/4. Monat schwanger sein dann auch ein Beschäftigungsverbot bekommen weil ich als Mechatronikerin für Züge gearbeitet hab.. Das mit der Schule kam ne zum Thema, denn Beschäftigungsverbot bedeutet eig auch das man nicht zur Schule muss.. Man muss die Zeit ja eh nachholen also warum dann nur zur Schule gehen, ich weiß aufjedenfall das deine Arbeit dir deine Stelle frei halten muss und du nachher auch aufjedenfall wieder deine ausbildung weiter machen kannst..
lg

tina + mats 33.ssw

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ich bin 2.lj und müsste noch bis juli 2014 lernen. et wäre 23.03.2013. ich will nicht 1 jahr umsonst gemacht haben, weißte?

und bei uns ist so das ich wieder von vorne anfangen muss mit der ausbildung. weil ich nur 60tage in 3 jahren krank sein darf.... das ist laut altenpflegegesetz so. ansonsten muss ich wieder von vorne anfangen.... dewegen war damals vorschlag meiner lehrerin ich komme zur praxiszeit und schulzeit zur schule und muss die praxis nach den mutterschutz nachholen.

dewegen irritiert mich das mit der sekretärin grad....

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Die Sekretärin sagt, sie hat mit dem Gewerbeaufsichtsamt telefoniert, dann ruf du doch auch mal da an, ich denke, dass kommt darauf an, was im BV steht.

Aber wie krank darf es nicht zählen!

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Huhu

Also wirklich auskennen tue ich mich damit nicht. Das Verbot hast du sicherlich bekommen, weil du in dem Job ja auch viel heben musst und Kontakt mit Ausscheidungen hast.

Ich denke, dass du die Theorie schon machen kannst. Würde da mal beim Gesundheitsamt oder dem Gewerbeaufsichtsamt anrufen.
Die fehlenden Stunden wirst du dann nach der Erziehungszeit nacharbeiten/nachholen müssen um zur Prüfung zu dürfen.

Ich hatte in der Krankenschwesternausbildung Kolleginnen die auch schwanger wurden, allerdings bekamen die kein Beschäftigungsverbot. Sie mussten nur einige Stationen meiden und durften bestimmte Tätigkeiten nicht ausführen.

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dankeschön, aber schule verbieten darf man ja nicht oder? das wäre zu krass

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Hallo auskennen tue ich mich da auch nicht, aber nachvollziehen kann ich es nicht ganz.

Hab hier letztens mit nem Chef von Subway geredet bei dem war auch ne Auszubildende schwanger, kaum schwanger direkt Beschäftigungsverbot und sie meinte sie müsse dann auch nicht zur Schule gehen, aber da war es das Gegenteil. Schule zählte nicht zum Beschäftigungsverbot, und das Mädel hat es riskiert zu viele Stunden verpasst und nun ist die Ausbildung hinüber.

Erkundige du dich da nochmal, meist sind die Lehrer schon ne Woche vorher paar Stunden in der Schule wegen Vorbereitung usw.

Viele Grüße

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Zur Schule darfst Du in jedem Fall weiterhin. Habe mir gerade das Mutterschutzgesetz nochmal durchgelesen und dort sind eindeutig nur Fälle geregelt, wie z.B. zu schweres Heben, den ganzen Tag Stehen etc.

Du darfst bis zur Entbindung zur Schule (also auch während des Mutterschutzes), nur nach der Geburt musst Du tatsächlich 8 Wochen von Schule und Arbeit pausieren.

Nichts desto trotz wirst Du mit der Schule und dem Ausbildungsbetrieb klären müssen, wie bzw. wann Du die versäumten Praxiszeiten nachholen kannst. Vielleicht kannst Du ja verlängern?

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verlängern müsste ich um halbes bis jahr.... dewegen verstehe ich nicht das meine lehrer so erzählen und die vom gewerbeaufsichtsamt angeblich was andres....

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Es bringt dir ja nichts in die Schule zu gehen. Du mußt die Fehlstunden ja eh nachholen und wirst bei der Anzahl nicht zur Prüfung zugelassen. Du gehst dann quasi zurück in einen anderen Kurs sobald du wieder arbeiten darfst.

Die Schulstunden hast du ja beim nachholen dann "doppelt". Daher brauchst du jetzt nicht gehen. Glaube es würde auch mit der KK Probleme geben wenn du trotz BV in die Schule gehst. Die Schule haftet ja nicht für dich wenn was ist weil du im BV steckst.
lg
Deborah

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also laut meiner lehrerin, mit der ich geredet habe, das schwanger bin (vor 4 wochen)
darf ich zur schule. d.h. wenn die andren praxis haben muss ich zur schule und wenn schule generell habe. darf nur 60krankheitstage haben. ist es mehr, muss ich eh um halbes jahr verlängern...

und deswegen verstehe ich nicht warum die sekretärin es anders sagt. sie meinte ich soll mit ihr mal reden.... naja mal abwarten

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alsoo ich zur zeit in einer ausbildung als zahnmedizinische fachangestellte. ich bin mitten im 2. lehrjahr ss geworden. von meinem arbeitgeber hab ich im märz beschäftigungsverbot bekommen.daraufhin durfte ich auch nichtmehr in die schule.somit hab ich mich bei meiner zuständigen kammer erkundigt und antrag auf anerkennung des 2. ausbildungsjahres gestellt.das wurde mir dann auch genehmigt und in der schule habe ich einen antrag als gastschüler gestellt,war somit bis zum anfang der sommerferien über die schule versichert und durfte dort auch weiterhin hingehen. wie das nun bei dir ist weiß ich nich du müsstest dich mal an deine kammer wenden.

im anschluss an meinen mutterschutz geh ich übrigens 1jahr in elternzeit und hänge dann noch mein 3. lehrjahr hinten dran :-) also alles ist möglich.

lg
melanie mit bauchprinz et-29

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Hallo ! Hab auch die Ausbildung gemacht. Wir hatten 2 Schwangere in der Klasse. Die sind trotzdem weiter zur Schule gegangen und haben ohne Probleme das Examen bekommen. Die eine hatte sogar ein Frühchen 26ssw glaub ich und war knapp 3 Monate gar nicht da und trotzdem hat sie mit uns zusammen den Abschluss gemacht.
Erkundige dich doch einfach mal wenn die Schule wieder anfängt.

Lg Lothorella mit Mr. X 23+3