Reduzierung der arbeitszeit-an wen wenden

hallo,

hatte ja schon gestern geschrieben,wg. meiner chefin und den ü stunden die ich machen "darf".
so hab also heute 9 1/2 h gearbeitet und welch wunder-ich hab solche schmerzen im gesamten rückenbereich,dass ich kaum noch sitzen kann. ich hab ja schon unschwanger:-) starke probleme und hab auch aufgrund der vorerkrankungen damit gerechnet,aber jetzt ist es so schlimm dass es bis in die beine und bauch zieht:-(
So.jetzt meine frage: welcher arzt kann denn meine stunden reduzieren,ich denke dass mir das erstmal helfen würde wenn ich nur 6 oder 4 h arbeiten würde.der orthopäde wg.rücken oder der fa wg.schwangerschaft???hab meiner fa vor zwei wochen erzählt dass der rücken probleme macht,aber sie hat nicht reagiert. und direkt nachfragen...da komme ich mir immer so vor als würde ich nicht arbeiten wollen...

lg

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hey,

das macht der frauenarzt- so nen teilbeschäftigungsverbot ist das... bekommst volles geld aber mußt nicht mehr voll arbeiten.
viel erfolg dabei!

lg yvi

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gibts bei euch sowas wie Betriebsarzt? wenn nicht dann ist der FA wohl der ansprechpartner denk ich mal. Du willst arbeiten aber der Körper macht nicht so mit wie du möchtest...ist nichts wo man sich blöd vorkommen muss. Und was andere denken ist in dem moment au wurscht da es hier um dich geht. ;)

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Meine Hebamme hat mir den Tipp mit einem halben BV gegeben :-) ich habe das direkt bei meiner FÄ angesprochen, weil ich ab mittags immer Kreislaufprobleme hatte #schwitz sie hat mir dann ein Attest ausgestellt wo drin steht das ich aufgrund meiner ss nur noch 5 Std. täglich arbeiten darf (bei vollem Gehalt) das habe ich dann in unserer Personaverwaltung abgegeben.

Und ich muss sagen, dass ist echt super, ich komme um 7.30 Uhr und gehe um 12.30 Uhr wieder nach Hause ;-)

Alles Gute #herzlich Tinka

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Hallo deine chefin weis schon das sie sich Strafbar macht was sie da macht hier habe ich mal ein auszug aus dem mutterschutz gesetzt .

§ 21 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt der Arbeitgeber, der vorsätzlich oder fahrlässig
1. den Vorschriften der §§ 3, 4 Abs. 1 bis 3 Satz 1 oder § 6 Abs. 1 bis 3 Satz 1 über die Beschäftigungsverbote
vor und nach der Entbindung,
2. den Vorschriften des § 7 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 2 über die Stillzeit,
3. den Vorschriften des § 8 Abs. 1 oder 3 bis 5 Satz 1 über Mehr-, Nacht- oder Sonntagsarbeit,
4. den auf Grund des § 4 Abs. 4 erlassenen Vorschriften, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese
Bußgeldvorschrift verweisen,
5. einer vollziehbaren Verfügung der Aufsichtsbehörde nach § 2 Abs. 5, § 4 Abs. 5, § 6 Abs. 3 Satz 2, § 7 Abs. 3
oder § 8 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 1,
6. den Vorschriften des § 5 Abs. 1 Satz 3 über die Benachrichtigung,
7. der Vorschrift des § 16 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, über die Freistellung für Untersuchungen oder
8. den Vorschriften des § 18 über die Auslage des Gesetzes oder des § 19 über die Einsicht, Aufbewahrung und
Vorlage der Unterlagen und über die Auskunft
zuwiderhandelt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 1 bis 5 kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzehntausend Euro, die
Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 6 bis 8 mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.

(3) Wer vorsätzlich eine der in Absatz 1 Nr. 1 bis 5 bezeichneten Handlungen begeht und dadurch die Frau in ihrer
Arbeitskraft oder Gesundheit gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 3 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs
Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.

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Bei mir hat das der FA gemacht. Musste dann nur noch 4 std arbeiten.

Alles gute