Minijob in Elternzeit

Leider habe ich in ältgeren Beiträgen nichts dazu gefunden und auch meine Internetrecherche bringt nicht das gewünschte Ergebnis, deswegen frage ich mal hier, vielleicht hat jemand Erfahrung damit.

Ich möchte mein Elterngeld auf zwei Jahre aufteilen lassen. Wenn ich dann im zweiten Auszahlungsjahr einen Minijob annehmen würde, wird dieser dann auch mit dem Elterngeld verrechnet?

Ich finde immer nur Angaben dazu, wie es es sich grundsätzlich mit Arbeiten während Bezug von Elterngeld verhält. Da ist es ja so, dass eine Teilzeitbeschäftigung bis 30 Std. erlaubt ist, aber von dem was man dann verdient, hat man letztendlich ja nur einen Teil raus, weil es verrechnet wird.

Danke schonmal :)

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also mir wurde gesagt du darst bis zu 15h in der woche arbeiten,das entspricht ja einen 400e job.

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Hm, aber es ist doch so:
wenn ich das Elterngeld nur ein Jahr bekomme, stünde ich im zweiten Jahr ohne alles da und könnte nen 400€ Job machen, von dem nichts abgezogen wird.

Wenn ich das Elterngeld nun aufteilen lasse, kann das doch eigentlich nicht zu meinem Nachteil ausgelegt werden, wenn ich es auf zwei Jahre aufteilen lasse.

Nach meiner Logik müsste ich also ab dem zweiten Jahr nen Minijob ausüben dürfen, ohne das irgendetwas abgezogen wird, oder?

#gruebel

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sag ich doch;-)

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*anrechnugsfrei

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Ich habe das heute bei mir mal ausgerechnet.

Das Elterngeld wird Dir auf jeden Fall auf Deinen Lohn angerechnet. Beim Mutterschaftsgeld ist das im übrigen auch so, ich habe lediglich 9 Monate Elterngeld erhalten, weil ich nach der Geburt 3 Monate lang Mutterschaftsgeld bekam und das höher war wie das Elterngeld.

Ich würde bei 20 Std. wöchentlich zusätzlich zu meinem Gehalt Elterngeld in Höhe von 300,00 Euro bekommen, also lediglich dem Mindestsatz.

Wenn ich aber nicht arbeiten gehe, bekomme ich ungefähr genau das gleiche, was ich mit meiner Teilzeit verdiene als Elterngeld, hätte also rund 300 Euro monatlich weniger.

Aber.... ein U-3 Platz bzw. eine Tagesmutter kostet ja auch Geld, und das ist nicht gerade wenig.

Ich habe für meine Tochter bei 45 Std. 350,00 Euro zusätzlich zu dem, was das Jugendamt gezahlt hat, noch zahlen müssen, und war damit noch gut bedient, weil die Tagesmutter keinen Aufschlag und kein Essensgeld verlangt hat. Andere nehmen in etwa 1 Euro Aufschlag zum Std.-Satz + Essensgeld.

GLG teufelchen-05, 19. SSW

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sorry, muß mich revidieren....
im 2. Jahr wird es wohl doch nicht angerechnet. Es gibt da aber auch Außnahmen bei Alleinerziehenden #kratz

Am besten bei der Elterngeldstelle anrufen und nachfragen, dann weißt Du es genau. Bei mir waren die immer ganz nett, egal wie ich die genervt habe.

#winke

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Soweit ich informiert bin kannst du im 2 Jahr einen Minijob machen ohne das es angerechnet wird.

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Hallo,

genau um die gleiche Frage kümmere ich mich auch gerade, da ich parallel zum elterngeldbezug einen Mini-Mini-Mini-Job machen könnte (wären max. 30h/Monat, aber wohl eher die hälfte).

Habe gerade heute früh eine Broschüre beim Arbeitsamt geholt wo drinsteht, dass ein "anrechnungsfreier Hinzuverdienst" "nicht möglich" ist. Man darf bis zu 30h arbeiten, aber ALLES (so wie ich das bis jetzt gesagt bekommen habe), was man hinzuverdient, wird bei der Berechnung der Höhe des Elterngeldes herangezogen und berücksichtigt. Leider :-(!
Mehr Infos bei Fragen rund ums Elterngeld gibt's wohl unter einer allgemeinen Rufnummer, bzw. unter www.d115.de
Ich werde dort auch mal anrufen um herauszubekommen, um wieviel sich mein Elterngeldsatz reduzieren würde, wenn ich den Minijob annehme (würde ohne den Minijob als Studentin den Sockelbetrag von 300€ bekommen).

Hoffe, ich konnte dir helfen!

LG,
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Soweit ich weiß, wird der Zuverdienst vom Elterngeld abgezogen, du bekommst das Elterngeld von Nettowegfall den du monatlich hast, verdienst du aber 400 Euro, werden diese von deinem urspränglichen Nettogehalt abgezogen und darauf wird das Elterngeld berechnet.

Besser wäre es also, wenn du das Elterngeld in einem Jahr zahlen lässt, dann die Hälfte jeden Monat beise legst (sparst) und dann für das 2. Jahr das ersparte heran zeihst. Das hat den Vorteil, da du 1. keine Kürzungen hast und 2. sogar noch Zinsen erhälst :-p Im 2. Jahr kannst du dann deinen Mini-Job machen und musst nur schauen ob du dann über deinen Mann Familienversichert bist oder ob du dich freiwillig versichern musst, denn man ist nur das 1. Jahr kostenlos versichert, soweit ich weiß.

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IM 2. Jahr wird nicht mehr angerechnet, nur während des Bezuges von Elterngeld (maximal 14 Monate), also kann man auch splitten ;)

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Hallo,

ich habe mein Elterngeld auch auf 2 Jahre splitten lassen, unsere Tochter wird nächste Woche 1 Jahr alt und ich beginne ab September mit einem 400 € Job, welcher mir nicht auf das Elterngeld angerechnet wird. Der Elterngeldstelle ist es egal, ob man das Elterngeld splittet oder nicht, die rechnen immer die 12 bzw. 14 Monate und dann kann man auch wenn man splittet auf 400 € arbeiten.

Lg Julia

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Hallo,

genauso habe ich es auch gehört! Das Splitten auf zwei Jahre hat für den Zuverdienst im zweiten Jahr nichts zu sagen, es geht ja nur um die AUSZAHLMODALITÄT... Rein rechnerisch ist es so, als wenn du nur ein Jahr EG bezogen hättest (im ersten Jahr würde es wohl angerechnet, aber darum ging es bei dir ja nicht)...

LG und alles Gute,

Pepper