Zählt BV-Gehalt mit ins Elterngeld

Hallo ihr lieben,

ich habe einen mega troubble mit meinem AG da ich fast 400 Euro weniger Lohn habe durch meinen BV.

Wahrscheinlich wird es vors Arbeitsgericht gehen,weil mein AG sich ziemlich quer stellt mir aber keine finanziellen Nachteile entstehen darf,jedoch zahlt mein AG sehr wenig Stundenlohn dafür viel drummherum wie Fahrgeld Verpflegungsgeld sodas es wirklich sein kann,das mir nicht mehr zusteht.

Wisst ihr wenn man durch den BV finanziellen Nachteil hat,wird nicht der Lohn vorm BV berechnet? Meine ich hätte das mal gelesen.

Es ist schrecklich ich war von Anfang an gegen Bv und nun echt ein Hungerlohn,davon Elterngeld und es reicht garnicht mehr zum leben.

Wer hat damit Erfahrung?

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ich hab auch ein BV seit der 20. ssw und bei mir zählts mit ins elterngeld.... jedenfalls wurde mir nicht gegenteiliges erzählt.

alles gute

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...also ich wurde damals auf provisionsbasis bezahlt und ich meine, bei mir wurde der durchschnitt der letzten 3 monate ausgerechnet und das habe ich dann auch weiterhin als lohn bekommen. ganz genau weiß ich es jetzt nicht mehr, aber es war auf jeden fall nicht nur der reine stundenlohn, der auch bei mir viel niedriger als der durchschnittslohn war und ich habe auch diese abrechnungen als berechnungsgrundlage für das elterngeld mit eingereicht.

lg

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....ahhh shit, ich bin mir nicht mehr sicher, ob ich es jetzt mit dem insolvenzgeld verwechselt habe #klatsch .....bei mir war das damals ein ziemliches hick hack....

frag lieber mal einen anwalt!

lg und #sorry

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Meines Erachtens hört sich das leider rechtens an.

Wenn die 400 Euro Differenz vorher als Fahrgeld, Verpflegung, Schichtzulagen oder was auch immer ausgezeichnet waren, ist das ja alles Geld, was jetzt wegfällt, da Du nicht mehr zur Arbeit fahren musst, dort nicht mehr verpflegt wirst und keine Nacht-, Feiertagsschichten oder was auch immer machst. Somit ist es rein theoretisch kein finazieller Nachteil, weil die Sprit-/Fahrtkosten ja gar nicht mehr anfallen!

Aber ich bin kein Anwalt, ich würde mir aber einen nehmen, sollte Dein AG tatsächlich damit vor Gericht gehen.

Wie sich das jetzt auch Dein Elterngeld auswirkt, kann ich Dir nicht beantworten, #sorry

Alles Gute Dir weiterhin!

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da hast du recht fahrt und verpflegungsgeld steht mir nicht mehr zu aber eine pauschale für schichtzulagen. Schichtzulagen werden mit einberechnet. Darum geht es mir jedoch nicht sondern ob der BV Lohn mit ins Elterngeld reinspielt wenn der bv lohn immens weniger ausfällt?

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Ich bin mir gar nicht siher, ob diese Zuschläge wie Fahr- und Verpflegungsgeld in das Elterngeld eingerechnet werden, Nachtschichtzuschläge werden ja auch nicht einberechnet...

LG Steffi

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Also jegliche Zulagen wie Schichtzulagen, Gefahrenzulage, Fahrtkosten, ja sogar, wenn du einen Firmenwagen hattest, wird nicht beim BV bezahlt!

Während des BV bekommst du lediglich dein Grundgehalt, mehr NICHT!
Das ist völlig rechtens und lohnt den Streit vorm Arbeitsgericht nicht, da du verlieren würdest.

Wenn du durch das BV schlechter aufgrund deiner fehlenden Zulagen da stehst, dann ist das leider so.

Sorry!

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da hat mir mein anwalt anderes erzählt. Fahrkosten und Verpflegungsgelder werden nicht im Bv ausgezahlt ALLES ANDERE WIRD MIT BERECHNET. Auch schichtzulagen.

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Und wie soll das berechnet werden? Also du hast ja sicherlich jeden Monat einen anderen Dienstplan. Kann mir das nur schwer vorstellen, welche Grundlage die dafür nutzen wollen.

Aber wenn dein Anwalt dir das so gesagt hat, warum stellst du die Frage dann nochmal hier? Und warum überlegst du dann noch? Dann klag doch, wenn dir das von deinem Anwalt geraten wurde.

Ich kann nur sagen, dass ich so einen ähnlichen Fall hier schon mal verfolgt hab und die war sich auch sicher. Im Endeffekt bekam sie nur ihr Grundgehalt.

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Hallo,

hier wird einiges richtig, einiges falsch erzählt.

Ich hab mich über das Thema von der Elterngeldstelle, der Krankenkasse und vom Fachanwalt für Arbeitsrecht ausführlich aufklären lassen.

1. Elterngeld wird berechnet vom bereinigten Nettogehalt also OHNE jegliche Zuschläge.

2. Geld was man im Beschäftigungsverbot erhält = Mutterschutzlohn.

Der Mutterschutzlohn entspricht wenigstens der Höhe des Durchschnittsverdientes der letzten drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft. Einbußen durch das Verbot der Akkord- und Fließbanarbeit oder der Mehrarbeit, der Sonntags- und Nachtarbeit wirken sich nicht negativ aus. Diese Zuschläge müssen auch weiterhin gezahlt werden!
Nicht gezahlt werden müssen: Fahrt- und Verpflegungsgelder.

Hört auf euch was anderes erzählen zu lassen!

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Richtig hat Anwalt bestätigt.