BV bekommen , noch Urlaub übrig ???

Hallo ich habe eine Frage

Habe voir kurzen ein BV bekommen...habe allerdings noch 25 tage urlaub die mir zustehen..was passiert damit??
Kann ich mir den Auszahlen lassen, oder entfällt der wegen dem BV , oder wie wird das gehandhabt....???

Ich muss dazu sagen das ich eigentlich nach der Elternzeit nicht in mein Betrieb zurückgehen möchte , außer mir bleibt nichts anderes übrig...

Danke für eure Antworten#winke

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Hey Du,

also der Urlaubsanspruch verfällt nicht!!! Er wird Dir quasi gut geschrieben. Auszahlen lassen kannst Du ihn Dir zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht. Das BdsUrlG sieht vor, dass Urlaub nur dann ausgezahlt wird, wenn man aus dem Unternehmen /Arbeitsverhältnis ausscheidet.

Du könntest das quasi an die Elternzeit anhängen oder dir auszahlen lassen, wenn Du kündigst.

Ich hoffe das hilft.

LG sabwitt

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gesetzlich ist geregelt, dass ein Urlaubsanspruch bis zum 31.03. des folgejahres genommen werden muss - ist dies nicht möglich, da der arbeitnehmer dauerhaft erkrankt ist, oder sich im mutterschutz/elternzeit befindet, wird der urlaub zum 31.03. des folgejahres ausgezahlt.

wir zahlen den urlaubsanspruch (resturlaub) bei unseren müttern im BV oder in elternzeit dann immer mit dem märz-gehalt aus. wäre ja auch unsinnig, wenn du mit 25 tagen resturlaub aus diesem jahr gehst, und im neuen jahr dann schon wieder anspruch auf ca. 30 tage urlaub hättest - hieße für den arbeitgeber, dass du dann, sofern du nach dem mutterschutz vorhast, wieder arbeiten zu gehen, du im nächsten jahr anspruch auf 55 tage urlaub hättest - wirst du in diesem zeitraum (folgejahr, nach wiederaufnahme der arbeit) wieder schwanger, und spielst dieses spiel weiter, hast du dann irgendwann 100 oder mehr tage urlaub stehen, das ist für keinen arbeitgeber träglich........

du wirst ihn sicherlich nächstes jahr zum april ausgezahlt bekommen - sofern du jedoch einen befristeten vertrag hast, bekommst du es am ende des arbeitsverältnisses ausgezahlt.

lg
crabby

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"gesetzlich ist geregelt, dass ein Urlaubsanspruch bis zum 31.03. des folgejahres genommen werden muss - ist dies nicht möglich, da der arbeitnehmer dauerhaft erkrankt ist, oder sich im mutterschutz/elternzeit befindet, wird der urlaub zum 31.03. des folgejahres ausgezahlt."

Aber nicht im muSchG und im BEEG, dort ist gesetzlich geregelt, dass der Urlaub bis zum 31.12. des auf die Rückkehr folgenden Urlaubsjahres noch genommen werden kann.

Also evtl. besser für die Firma noch mal nachlesen, denn es ist schon peinlich, wenn dort so ein Unsinn erzäht wird!
Eine Auszahlung kann nur gemacht werden, wenn der AN damit einverstanden ist, der freut sich evtl. über die viele Tage, die er nämlich sonst Betreuungen für sein Kind suchen müsste usw.

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Urlaubstage verfallen nicht,
die Urlaubstage bleiben im BV bestehen, bis nach Mutterschutz und Elternzeit

bei uns wird nichts ausgezahlt,
es könnten sich also Tage aufaddieren wie im obigen Beispiel genannt

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Ich hab meinen Chef letzte Woche gefragt und er hat beim Steuerberater angerufen.
Mir hat er was ganz anderes erzählt, als das was oben steht. Die Urlaubstage aus dem Mutterschutz könnte ich nach der Elternzeit anhängen. Aber da ich im BV ja sowieso nicht arbeite und dafür voll bezahlt werde, wird mir weder der Resturlaub ausgezahlt noch irgendwo auf gerechnet

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Das ist nicht richtig! Wenn du noch Resturlaub hast oder Überstunden, dann verfallen die defenitiv NICHT! Diese werden dann im Anschluss an die Elternzeit dran gehangen!

Da hat dir dein Chef mist erzählt! Lass dich damit nicht abspeisen

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Hallo,

ich hatte auch ein BV während der SS bekommen und habe meinen Urlaub voll angerechnet bekommen, dh. dass ich nach dem Ende der Elternzeit (23.10.13) meinen Urlaub (44 Tage :-)) nehmen kann oder weiter mitnehmen darf, wobei ich dann zum 1.1.14 wieder 30 Tage dazu bekomme. Mein Perso-Chef meinte, dass ich eventuell einen Teil mir auszahlen lassen könnte, aber bei Steuerkl. V rät er davon ab. Ich solle auch daran denken, dass die Kleine mal krank sein könnte, und dann hätte ich einen Puffer, um diese Zeit abzufangen.

Na ja, warte mal ab, bis es soweit ist.

LG
pfaelzerin69

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Hallo sag mal kannst du mir sagen wie du dein BV bekommen hast ich hab am montag bei meinem arzt ein termin und wollte aufgrund meiner arbeit mir auch ein bv schreiben lassen ich weiß nur nicht was ich da sagen soll.

Wäre nett wenn du mir die frage beantworten könntest.

Danke

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Man bekommt nicht einfach so mal ein BV^^
Dafür müssen schon triftige Gründe bzw Gefahr für Mutter und Kind bestehen! Oder wenn dein AG sich nicht ans MuSchu Gesetz halten kann zB in Form vom Schwangerengeeigneten Arbeitsplatz - aber dann muss er bzw der Betriebsarzt es ausstellen.......