Nachtdienst auch wenn schwanger?

Hallo,
wann muss ich melden, dass ich schwanger bin und darf ich dann noch Nachtdienste machen?
Bei uns dauert ein Nachtdienst 7 Nächte; schlafen ist nicht gestattet. Normalerweise ist nachts nicht viel los.

Ab und an habe ich nach'm Dienst Schwierigkeiten mit Schlafumstellung.
Trotzdem empfinde ich diesen Dienst als angenehm und könnte so auch mein späteres Elterngeld ein bisschen anheben (Nacht-Zuschlag etc.).
Wie ist Eure Meinung bzw. Euer Wissen hierzu?
LG, Angyalka

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wenn du schwanger bist darfst du keine nachtschicht machen. ruhezeit zwischen 20 bis 6 uhr

so hab ich das irgendwo gelesen.

lg sanni

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nein, ausgeschlossen, ist absolut verboten !!!!

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Hallo

soweit ich weiß ist nachtdienst laut mutterschutzgesetz verboten!!

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soweit ich weiss, darf dich dein Chef nicht mehr zum Nachtdienst einteilen, aber ich glaube wenn du es ausdrücklich wünschst, dass es geht. Man darf ja auch im Mutterschutz arbeiten, wenn man es wünscht. Vielleicht fragst du mal bei deiner Gewerkschaft oder Krankenkasse nach, ob das möglich ist!?
lg

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Ich würde dir raten die Schwangerschaft so früh wie möglich an deinen Chef herran zu tragen damit du im Notfall auf der Sicheren Seite stehts und den Mutterschutz in Anspruch nehmen kannst.

Nachdienst ist so eine Frage ich denke das ein geregelter Schlafrhythmus schon etwas wichtiges ist für dich selber und für den kleinen Krümel der da wächst.
Ich selber würde es nicht machen wenn meine Chefin mich fragen würde, aber das musst du für dich entscheiden.

Lg Marlen + Krümel

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Hallo,

wenn dir der Nachtdienst spaß machst, kannst du auch erst später deine Schwangerschaft bekannt geben, so muss sich der Betrieb nicht an die Richtlinien halten und du kannst den Dienst noch ein bisschen länger durchziehen.

#winke

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schau mal hier..

http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/mutterschutz-elternzeit/blog-news/nachtarbeit-fuer-schwangere-ein-rotes-tuch/

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Hallo,

lt. Gesetz verboten ABER natürlich darfst Du wenn Du es willst. Der AG darf Dich allerdings nicht einteilen.

Genauso darfst Du noch die 6 Wochen vor der Geburt arbeiten - die 8 Wochen nach Geburt MÜSSEN eingehalten werden.

Meine Freundin z. B. hat in der SS immer gerne Nachtdienst gemacht. War weniger los als am Tag und ihr war es egal, wann sie geschlafen hat.

LG
Caro

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Hallo, lt. Mutterschutzgesetz darfst du nur von 6 Uhr bis 20 Uhr arbeiten.

Ausserdem hebst du mit dem Nachtdienst dein Elterngeld nicht an, weil der Nachtzuschlag als Sonderzahlung gilt, und somit nicht mit einberechnet wird, genauso wie Prämienzahlungen oder Urlaubsgeld bzw. Weihnachtsgeld. Als Grundlage für die Berechnung wird das reine Netto-Gehalt, ohne der Sonderzahlungen genommen.

LG und eine schöne Schwangerschaft

Ina mit Krümmel im Bauch 30. SSW