Urlaubstage berechnen????

hallo

habe eine frage wegen meinen urlaubstagen.

mein chef meint das ich noch die 6 wochen vor und 8 wochen nach der geburt urlaub rechnen kann.

mein ET ist 22.05.2012
mein letzter arbeitstag (6 wochen vor) 9.4.2012
8 wochen nach der geburt 10.7.2012

ich habe eine jahresurlaub von 27 tagen (bin vollzeit beschäftigt)

meine Berechnung:
27 tage / 12 monate = 2,25 tage pro monat

2,25 tage * 6 monate = 13,5 Tage

Also habe ich 13,5 urlaubstage die ich vor diesen 6 wochen nehmen kann!

darf ich den juli mitbrechnen oder ist er hinfällig?

ich hoffe ich habe es richtig berechnet, und ihr könnt es bestätigen.

weil mein chef trägt keinen urlaub ein und wir haben schon fast ende januar.

1

Hallo,

Du kannst mit 7 Monaten Urlaubsanspruch rechnen. Der Urlaub wird nur für jeden vollen Monat der Elternzeit gekürzt und im Juli hättest Du ja nur einen Teilmonat Elternzeit.
Der Urlaubsanspruch beträgt daher 7/12.

LG
Katrin

2

also 6 monate?
weil im juli sind es ja nicht mal 2 wochen.

3

Richtig, ab dem 15. eines Monats wird der Monat mit reingenommen. Glück gehabt! Ich hab 7 Tage vor Dir ET, also darf ich den 7. Monat nicht mit einberechnen.

LG und alles Gute!

8

das ist leider nicht ganz richitig... es zählen gem. § 5 BUrlG nur voll Monate...

11

Vorsicht ! Wir sprechen hier von urlaub lt. Mutterschutzgesetzt und Elternzeitgesetz.
Da wird anders berechnet.

Endet der Mutterschutz z. B. am 8. d. Monats. wird nichts gestückelt! Du gilst als voll angestellt lt. Mutterschutz und hast somit vollen urlaubsanspruch.

Wenn du im Anschluss Elternzeit nimmst...dann wird auch NICHT Gestücktelt, wie Bummerbärchen (sry. name wird nimma angezeigt) auch schon hier geantwortet hat - dürfen bei der Kürzung von Urlaub nur VOLLE Monate der Elternzeit berücksichtigt werden!

Gruß

Toxi

weiteren Kommentar laden
4

Hier kurz eine Info eines Personalrechtlers ;-):

Gemäß § 3 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) stehen jedem Arbeitnehmer im Kalenderjahr 24 Werktage Urlaub zu. 24 Werktage = 20 Arbeitstage (weil Mo-Fr.- als Wochentage zählen).

der Mutterschutz ist kein sog. "Quotelungsgrund" aus § 5 BurlG, sodass dein Urlaub garnicht durch zwölf mal sieben geteilt werden muss, außer das Ergebnis würde dich besserstellen.

Das tut es aber in deinem Fall nicht, d. h. die stehen die #sonne 20 Arbeitstage Mindestjahresurlaub #sonne nach § 3 BUrlG zu (durch Quotelung wären es ja nur 14 Urlaubstage (aufgerungdet, Juli wird nicht mitgerechnet, nur volle Kalendermonate zählen (§ 5)).

Ich hoffe ich konnte dir helfen!

9

Hallo,

da muss ich widersprechen. Du hast insofern Recht, dass der Mutterschutz keine Kürzung des Urlaubs hervorruft. Jedoch die Elternzeit.
Daher wird der Urlaub um die vollen Monate der Elternzeit gekürzt, denn Elternzeit ist ein Kürzungsgrund.
Vorausgesetzt die TE nimmt nach dem Mutterschutz Elternzeit in Anspruch, dann wäre der erste volle Monat der Elternzeit der August und der Urlaubsanspruch würde somit von August - Dezember 2012 (5 Monate) gekürzt werden. Sie hat also für das Jahr 2012 einen Urlaubsanspruch von 7/12.

P.S. ich arbeite seit 13 Jahren in der Personalverwaltung und bin mir da sehr sicher!!

LG
Katrin

10

Bei uns wird es nicht so gehandhabt, denn im BEEG steht im § 17 Abs. 1 der Arbeitgeber kann dem AN um ein Zwölftel für die EZ kürzen - bedeutet also: er muss nicht. Und bei uns wird das auch nicht so gehandhabt, um Mütter nicht schlechter zu stellen.

Kommt also auf den AG an. Außerdem steht nicht in dem oberen Sachverhalt, dass sie nach dem Mutterschutz Elternzeit in Anspruch nehmen möchten. Ich war von einem Mutterschutz ausgegangen. Und nur mit Mutterschutz ist der Anspruch nun mal 20 Tage... Bei anschließender Elternzeit kommt es daruaf aun, wie der AG drauf ist...

5

Und wie ist das, wenn mir nun 13,5 Tage Urlaub zu stehen? Sind das dann 13 Tage oder 14? Komme nämlich nach dieser Berechnung auf 13,5 Tage.

6

Gem. § 5 Abs. 2 BurlG rundet man bei mindestens 1/2 Tag auf volle Tage auf!

7

Halt, ich muss meine Antwort revidieren! Hab mich vertan. Also (so die Auskunft unserer Personalabteilung) das gilt für den Urlaub in der Elternzeit.