Haushaltshilfe beantragen, was beachten?!

Hallo,

ich muss jetzt wohl langsam doch eine Haushaltshilfe beantragen, da ich selbst zwei Kleinkinder hier habe (2 Jahre und fast 1 Jahr), ich mich aber laut Frauenärztin schonen muss und so gut wie nichts mehr tun soll. Eine Bekannte von mir würde diese Arbeiten übernehmen. Mein Mann kann den Haushalt und die Kinder nicht wirklich voll übernehmen, da er Nachtschicht arbeitet und meistens erst gegen 10 - 11 Uhr nach Hause kommt und dann auch noch für genug Schlaf sorgen muss, damit er in der Firma klar kommt.

Jetzt wollte ich mal fragen, was ich da alles so zu beachten habe und wie das überhaupt so abläuft und wie das bei euch so war, ob es ohne widerrede übernommen wurde, oder ob die Krankenkasse sich geweigert hat. Wie lange steht mir eine Haushaltshilfe überhaupt zu und für was ist eine Haushaltshilfe alles zuständig?

Vielen Dank für eure Antworten!!

Liebe Grüße
Mamita 2012

1

hallo,

die krankenkasse haben meist auf ihren internetseiten formulare zum beantragen einer haushaltshilfe. wenn du die gefunden hast druckst du sie einfach aus und nimmst die dann mit zum deinem arzt. dieser muss das dann ausfüllen und unterschreiben.

wenn du niemanden hast, der für dich den haushalt übernehmen kann, musst du dich an einen pflegedienst oder ähnlichen wenden. vielleicht hilft dir deine kasse jmd geeigneten zu finden oder hat eine liste für dich. die kasse zahlt in diesem fall 100%, da du schwanger bist.

so, hoffe ich hab dir bisschen weiterhelfen können . #winke

lg

2

Hallo Mamita,

wenn der Arzt eine Haushaltshilfe für notig erachtet, Formular "Ärztliche Bescheinigung zur Notwendigkeit einer Haushaltshilfe" vom Arzt ausfüllen lassen.

Antrag für die Krankenkasse ausfüllen. Mit dem Formular vom Arzt übersenden.

Eine Haushaltshilfe wird in bestimmten Situationen von der KK genehmigt. Voraussetzung: Die Weiterführung des Haushaltes ist - auch durch andere im Haushalt lebende Personen - nicht möglich. Es muss ein Kind im Haushalt leben, das bei Beginn der HH das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert ist und auf Hilfe angewiesen ist.

Eigenbeteiligung: Für jeden Kalendertag ist eine Zuzahlung in Höhe von 10% der täglichen Kassenleistung, mindestens € 5,00 und höchstens € 10,00 je Tag, zu entrichten.

Zuzahlungen sind nicht unbegrenzt zu leisten. Es sind Höchstgrenzen an jährlichen Zuzahlungen festgesetzt. Diese richten sich nach dem jährlichen Einkommen.

Verwandte o. ä. sind nicht verpflichtet solche Dienste zu leisten. Es reicht sozusagen ein Kreuz auf dem Formular, dass dies nicht möglich ist.

Wenn keine andere Person aushelfen kann, kann der Ehepartner Verdienstausfall bei der KK geltend machen. Vorsicht, die Weiterversicherung ist auf 6 Wochen begrenzt. Ist nicht sehr vorteilhaft, hohe Verluste.

Eine selbstbeschaffte Kraft bekommt leider nur € 6,00 / Stunde zuzüglich Fahrtkosten (einfach, kann aber auch doppelter Fahrtweg bei Kulanz berechnet werden) von der KK erstattet. Achtung: wäre schwarz, wenn nicht extra angemeldet! Muss man sich selbst drum kümmern.

Eine von der KK beschaffte Kraft (z. B. Caritas, Alltagsengel etc.) wird voll entschädigt, jedoch muss hierbei immer der Eigenanteil selbst getragen werden.

Vorstrecken muss man diesen Einsatz auch nicht. Stundenzettel ausfüllen und an die KK schicken. Die KK nimmt dann die Zahlung des Einsatzes abzüglich Eigenanteil direkt vor.

Der Einsatz der HH wurde im Januar letzten Jahres auf 3 Monate beschränkt.

Die HH macht alle anfallenden Arbeiten, kochen, putzen, waschen, bügeln, einkaufen usw. Alles was Du sonst machen würdest. Und sich natürlich um die Kinder kümmern. Mit ihnen spielen, sie baden usw.

Es ist halt etwas unangenehm, wenn eine Euch unbekannte Person da am werkeln ist.

Wenn Du noch Fragen oder Probleme beim ausfüllen der Formulare hast, dann melde Dich doch bei mir.

LG #winke Kerstin

3

Hallo Kerstin,

wir haben momentan diese Situation, jedoch bezahlte die Kasse den Verdienstausfall meines Mannes nur mit 7,25 netto die Stunde und höchstens 58 Euro am Tag. Frage mich wie wir uns das auf Dauer leisten sollen. Hast du eine andere Information? Wäre dir dankbar um Hilfe. Mit Verdienstausfall hat das hier ja rein gar nichts zu tun. Die bezahlung rettet vielleicht vor dem Hungertot aber unsere Rechnungen können wir mit dieser Art Bezahlung bei Verdienstausfall nicht bewältigen!
Danke dir im voraus.
Gruß Mamagei

4

Hallo Mamagei,

das hätte ich mehr ausführen müssen.

<<<Ist nicht sehr vorteilhaft, hohe Verluste.>>>

Damit meinte ich den Verdienstausfall.

Ich habe eben mal in meinen Unterlagen nachgesehen.

Die Krankenkasse spricht hier von € 90,00 netto arbeitstäglich. (Ob das jetzt aktuell noch weiter runtergeschraubt wurde, weiß ich leider nicht.)

Abzüglich Eigenanteil.

Ich kann mich da an was erinnern, dass die das arbeitstäglich sehr seltsam ausgelegt hatten, so dass da viel weniger bei rum kam, als es diese € 90,00 netto pro Arbeitstag gewesen wären.

In meinen Unterlagen haben sie dann auch das Wort pro Arbeitstag in arbeitstäglich umgeändert, weil es da Ärger von meiner Seite aus gab.

Das ist damit nicht zu bewältigen!

Aus diesem Grund habe ich mir eine externe Hilfe gesucht und bin damit wunderbar zurecht gekommen.

Es ist was völlig anderes, als wenn der Mann zuhause ist. Aber auf der anderen Seite hat es auch viele Vorteile und das nicht nur in finanzieller Hinsicht. ;-)

LG lisatha

weitere Kommentare laden