Beschäftigungsverbot und Mutterschaftsgeld????

Hallo
Irgendwie weiß ich grad gar nicht so recht wie und was ich beantragen muss...glaub ich leide unter Schwangerendemenz:-(
Hab schon im Inet gegoogelt aber so richtig schlau werde ich da auch nicht......

Helft mir doch bitte mal weiter.#schwitz

Ich arbeite offiziell in einer Kindertagesstätte bin aber im Beschäftigungsverbot seit der 7.SSW.da ich keinen CMV Schutz habe.
Bisher bekam ich meinen Lohn vom AG weiter. Ich bin im Beschäftigungsverbot bis zur Geburt des Kindes. Wie ist es denn dann mit den Antrag auf Mutterschaftsgeld? Muss ich dass dann machen oder läuft es dann eh weiter da ich ja im Beschäftigungsverbot bin bis zur Geburt.....ahhhhh...ich hab echt grad keinen Plan.

Vielen Dank für eure Hilfe
lg wasnun - hoff das Hirn kommt nach der SS zurück:-p

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ich bin auch im BV und muss das Mutterschaftsgeld ganz normal beantragen. bekomme dafür 7 Tage vor Beginn des mutterschutzes eine bescheinigung von meiner ärztin und die reiche ich mit einem formlosen antrag bei der krankenkasse ein.

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Hallo!

Sicher bis zur Geburt? Bei mir steht drinn bis zum Beginn des Mutterschutzes!

Hatte ich bei meinem Sohn auch so! Habe ganz normal Mutterschaftsgeld beantagt!

LG loddl

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Es steht drin...bis zum ET....also ist doch der Entbindungstermin gemeint oder nicht?#kratz

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Das BV läuft normal bis zu Mutterschutz aus - das heißt ab den 6. vor dem ET gehst du normla ins BV!!! Ein BV in den Mutterschutz gibt es nicht - da bist du falsch informiert!

Du musst also ganz normal den Antrag auf Mutterschutz an deine KK schicken!

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Hallo "wasnun"! Ich arbeite bei der Krankenkasse und kann Dir da weiterhelfen :-). Also Du bekommst weiterhin ganz normal Dein Gehalt und 6 Wochen vor Deinem Geburtstermin beginnt der Mutterschutz, den musst Du nicht bei der Krankenkasse beantragen, sondern der tritt automatisch ein. Du musst nur das Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragen, dafür bekommst Du frühestens 7 Wochen vor dem mutmaßlichen Entbinungstermin (MET) eine Bescheinigung vom Frauenarzt. Die Rückseite davon musst Du ausfüllen, da gehts um Dein Arbeitsverhältnis. Dann schickst Du den Antrag zur Krankenkasse, nicht zum Arbeitgeber!!!Die Krankenkasse schreibt dann Deinen Arbeitgeber an, um das Mutterschaftsgeld zu berechnen. Du bekommst dann insgesamt 2 Zahlungen Mutterschaftsgeld, eine für die 6 Wochen vor der Geburt und eine Zahlung nach der Geburt für die 8 Wochen danach, also jeweils für die Zeit des Mutterschutzes. Die erste Zahlung erhälst Du, sobald Dein Arbeitgeber auf den Brief der Krankenkasse geantwortet hat. Die zweite Zahlung erhälst Du, sobald die Krankenkasse die Geburtsbescheinigung vorliegen hat. Du bekommst beide Zahlungen schriftlich von der Krankenkasse bestätigt. Sobald Du die Bestätigung der zweiten Zahlung bekommst, kannst Du gleich das Elterngeld beantragen (vorher geht nicht), da bei dem Schreiben eine Bestätigung über die gesamte Zahlung des Mutterschaftsgeldes zur Vorlage bei der Elterngeldstelle vorliegt. Ohne diese, kannst Du kein Elterngeld beantragen. Noch zum Mutterschaftsgeld: Du bekommst übriegens 13 € pro Tag Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, die Differenz, die Du sonst verdient hast, zahlt der Arbeitgeber weiter. Du bekommst also während der Mutterschutzfrist das gleiche Geld wie vorher, nur dass Du einen Teil von der Krankenkasse und einen Teil vom Arbeitgeber bekommst. Noch Fragen? :-)