Elternzeitantrag - Text so richtig? Wer kann helfen?

Guten Morgen zusammen,

versuche gerade den Antrag vorab zu formulieren.

Kennt sich jemand aus?

Wäre das bei ET 14.03.2012 so korrekt?

Lieben Dank schonmal für eure Meinungen.

Grüße

moonshine

"hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes,

vorrausichtlicher Geburtstermin ist der 14.03.2012.

Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist werde ich die Elternzeit vorrausichtlich am 14.03.2012 beginnen und am 13.03.2014 beenden.

Sollte sich der Geburtstermin verschieben, reiche ich Ihnen innerhalb 1 Woche nach der Geburt die Geburtsurkunde schriftlich ein. Der Elternzeitbeginn verschiebt sich dann entsprechend.

Sollte mein Kind nach 1 Jahr Elternzeit einen KITA Platz bekommen, wir stehen bereits auf der Warteliste, stehe ich Ihnen nach 1 Jahr Elternzeit (genaues Datum nach Rücksprache) sehr gerne wieder zur Verfügung."

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soweit ich weiß MUSS die geburtsurkunde so oder so binnen 1 woche nach geburt eingereicht werden und auch dann kann erst der elternzeitantrag mit den exakten daten gestellt werden

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Hallo,

wir müssen aber vorher schon einreichen, wie lange wir gehen möchten, eben mit dem vorrausichtlichen Datum.
Muss ja alles vorher geplant werden und nicht erst 1 Woche nach der Geburt, wie lange ich weg bin.

LG und Danke.

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Das muss sie sicherlich nciht, denn viele Städte schaffen es in der Zeit gar nicht.
Nur die Anmeldung der Elternzeit muss innerhalb einer Woche (in der Regel, nicht immer) da sein.

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Hej,

Du musst den Antrag sowieso an die exakten Daten anpassen. Vergiss aber nicht die 8 Wochen Mutterschutz nach der Entbidung. Elternzeit musst Du erst für den Zeitraum danach beantragen. Ansonsten ist die Formulierung völlig ausreichend.

LG

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Nien, das ist so nciht korrekt.

1. Kann man Elternzeit eben genau aus dem Grunde, dass das geburtsdatum nciht bekannt ist, vor der geburt anemdeln.
2. Meldet man an und beantragt nicht!
3. Beginnt die Elternzeit nicht mit der Geburt sondern nach dem Mutterschutz und
4. muss die Geburtsurkunde imemr eingereicht werden, allerdings ist Frist von einer Woche sehr mutig, das schaffen viele Städte nicht!
5. Musst du definitv festlegen, wie lange du Elternzeit nimmst, also jetzt dann sagen, ob ein oder zwei Jahre. Du kansnt natürlich danna uch Teilzeit in Elternzeit (bis 30h/Woche) arbeiten.

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Die Elternzeit wird beim Arbeitgeber angemeldet, nicht bei der Stadt. Bei der Stadt wird das Elterngeld beantragt. Die Elternzeit beim Arbeitgeber zu verlängern ist in der Regel kein Problem. Schwerer ist es, sie zu verkürzen, da ja meist eine Ersatzkraft eingestellt wird. LG

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ICh weiß nciht so ganz, was du mir damit sagen willst, es wiederspricht alles nicht meiner Ausführung. Und nein, auch verlängern ist in der Regel nicht so einfach (wenn man weniger als 2 Jahre genommen hat), es sei denn man ist im öffentlichen Dienst.
Viele AG stellen sich da quer!

Von einer Beantragung bei der Stadt schrieb ich gar nichts, wie kommst du also auf so etwas?
Auch für die Elternzeit muss eine Geburtsurkunde eingereicht bzw. nachgereicht werden!