Hallo!
Ich brauch mal wieder eure Hilfe.
Da ich geringfügig beschäftigt bin und zusätzlich familienversichert, steht mir ja über die gesetzliche Krankenkasse kein Mutterschaftsgeld zu. Richtig?!
Dann könnte ich es ja beim Bundesversicherungsamt beantragen, allerdings frage ich mich grad welche Bescheinigung die meinen?
ZITAT:die Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin, die fristgerecht (d.h. nicht früher als sieben Wochen vor diesem Termin und keinesfalls nach dem Entbindungstermin) ausgestellt sein muss – möglichst vor der Entbindung. Anderenfalls müssen wir bei der Prüfung des Anspruchs vom tatsächlichen Entbindungstermin ausgehen. Das kann unter bestimmten Umständen sogar dazu führen, dass wir den Antrag ablehnen müssen.
Der Entbindungstermin steht doch schon von Anfang an fest, wieso darf die Bescheinigung nicht eher als sieben Wochen vorher ausgestellt werden? Stellt mir so eine Bescheinigung der FA aus, ähnlich wie so´n Ding für den Arbeitgeber?
Sorry, etwas lang geworden!
Würde mich aber riesig freuen wenn mir jemand helfen kann.
Lg käferchen
Mutterschaftsgeld beim Bundesversicherungsamt, wer weiß Bescheid???
müsste der gleich wisch sein, den dir dein gyn ausstellt. frühestens 7 wochen vorm et.
Das stellt dein FA quasi von alleine aus, die Bescheinigung braucht fast jeder für seine Krankenkasse. So die Info von der kk und sprechstundenhilfe
DANKESCHÖN!
Hi!
7 Wochen vorm errechneten ET stellt dir der FA oder deine Hebamme diesen Schein aus.
Stelle bitte einen Antrag auf Mutterschaftsgeld an deine Krankenkasse. Die Negativbescheinigung darüber muss Bestandtteil des Antrages an das Bundesversicherungsamt sein.
Diesen Antrag auf Mutterschaftsgeld bei deiner KK kannst du schon jetzt stellen. Dann haste die Bescheinigung schonmal. Darüber hinaus musst du von deinem Arbeitgeber die
"Bescheinigung des Arbeitgebers zur Berechnung von Mutterschaftsgeld" ausfüllen lassen.
Das Formular kannste hier runterladen:
http://www.mutterschaftsgeld.de/Infos.htm
http://www.mutterschaftsgeld.de/Bescheinigung_Arbeitgeber.pdf
Du benötigst die Kopien von:
Arbeitsvertrag
letzte 3 Lohnabrechnungen
die Anmeldung und die Ab-bzw. Unterbrechungsmeldung zur Sozialversicherung nach § 249 b SGB V (liegt normalerweise der letzten Lohnabrechnung bei!)
fallste fragen hast, per pn!
liebe grüße, uta
Super! Danke! Das mit der Negativbescheinigung wusste ich gar nicht. Hast mir sehr geholfen
LG
büdde!
muss ja nicht unbedingt länger dauern mit der beantragung, nur weil unterlagen fehlen!
lg, uta