Beschäftigungsverbot und Weihnachtsgeld?

Hallo ihr Lieben! Ich arbeite als Altenpflegerin im öffentlichem Dienst und werde nach TvöD bezahlt, ich bin seit ca 6 Wochen im Beschäftigungsverbot. Habe ich ein Recht auf Weihnachtsgeld? Ich bin irgendwie zu doof es aus dem Tarifvertrag rauszulesen (schäm) und wie sieht es aus mit den Zulagen, bis jetzt habe ich normal Gehalt bekommen da ich im Juni ja noch arbeiten war, aber wie mag es diesen Monat aussehen? Ich habe mal den § für die Jahressonderzahlung rausgesucht.

http://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/infothek/1450

Danke LG Sandra

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Huhu...

Ich hab mir jetzt den link nicht angeschaut ...
Ich bin auch im öffentlichen Dienst (Erzieherin in einer KIta) und auch im Beschäftigungsverbot... Und ja du bekommst Weihnachtsgeld und so... So hab ich es auch schon in meiner 2. SS bekommen... Ich hatte sogar Weihnachtsgeld anteilig in der Elternzeit bekommen...

LG eselchen

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Ich muß zugeben, ich habe den Link auch nicht ganz durchgelesen...Amtsdeutsch...

Ich denke aber, dass die Zulagen nur bei einer tatsächlichen Beschäftigung zustehen, also bei Beschäftigungsverbot kannst du sie wahrscheinlich nicht kassieren, da die Gefahre, auf die díese Zulagen sich beziehen, erst gar nicht entstehen.

Sonstige zusätzliche Leistungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld stehen Dir weiterhin zu, da du einen Arbeitsvertrag hast.

LG

Eva

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Guten Morgen, habe das gerade im Mai mit Urlaubsgeld durch. Es gab Urlaubsgeld. Allerdings bekommst du beim Gehalt nur Grundgehalt, also keine Spät-Nacht-Sonntagszuschläge. Die kriegst du ja sonst auch nur abhängig davon, wieviel du davon geleistet hast. Bin jetzt im Mutterschutz und im November ist bei mir Elterngeld dran. Kann mir nicht vorstellen, dass es da noch Weihnachtsgeld drauf gibt. AG hat ja nichts mehr damit zu tun.

Hoffe, es war jetzt verständlich.

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Hallo

ich bin auch im Bv durch den AG, und die dürfen laut Mutterschutzgesetz dir nicht die Zuschläge streichen, der ag muss dir das Brutto Gehalt der letzten 12 wochen zahlen mit Zuschlägen.

Mein AG dachte dies auch am anfang, aber das macht ja in unserer Berufsgruppe ( Pflege) schon etwas aus diese zuschläge, bis ich ihm das Mutterschutzgesetz zugeschickt habe und ihn aufgeklärt habe.

Ich habe promt eine Rückzahlung der letzten 3 Gehälter bekommen ( die untergegangenen Zuschläge).

Auszug aus dem Muschu

Logo Bundesministerium der Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 11 Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten
(1) Den unter den Geltungsbereich des § 1 fallenden Frauen ist, soweit sie nicht Mutterschaftsgeld nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung beziehen können, vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren, wenn sie wegen eines Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs. 1, §§ 4, 6 Abs. 2 oder 3 oder wegen des Mehr-, Nacht- oder Sonntagsarbeitsverbots nach § 8 Abs. 1, 3 oder 5 teilweise oder völlig mit der Arbeit aussetzen. Dies gilt auch, wenn wegen dieser Verbote die Beschäftigung oder die Entlohnungsart wechselt. Wird das Arbeitsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft begonnen, so ist der Durchschnittsverdienst aus dem Arbeitsentgelt der ersten 13 Wochen oder drei Monate der Beschäftigung zu berechnen. Hat das Arbeitsverhältnis nach Satz 1 oder 3 kürzer gedauert, so ist der kürzere Zeitraum der Berechnung zugrunde zu legen. Zeiten, in denen kein Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben außer Betracht.
(2) Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Durchschnittsverdienstes außer Betracht. Zu berücksichtigen sind dauerhafte Verdienstkürzungen, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten und nicht auf einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot beruhen.
(3) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über die Berechnung des Durchschnittsverdienstes im Sinne der Absätze 1 und 2 zu erlassen.

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Hallo

Ich arbeite auch in der Pflege und im öffentlichen Dienst, ja das steht dir zu so wie dein Gehalt (der letzten 3 Monate) die du verdient hast. Also du hast keinen Nachteil dadurch. So steht dies auch im mutterschutzgesetz drin:-
Viel Glück

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Die 2.Antwort hat recht, meine Freundin auch TVÖD hat auch in der Erziehungszeit alle Einmalzahlungen und Weihnachtsgeld anteilig bekommen.Also hoffe ich schwer das es bei mir auch klappt...;-)

Liebe Grüße Kleinknubbel und kecks inside (21.SSW)

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Ich habe damals kein Weihnachtsgeld bekommen.

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Ich hatte in meiner ersten Schwangerschaft auch n bv und habe weihnachtdgeld bekommen.bin im öd in Berlin.ich weiß nich, ob es da unterschiede gibt von Bundesland zu Bundesland.
Ich war im schichtdienst und habe Zulagen bekommen.ich bekomme den durchschnitt der letzten drei im schichtdienst gearbeitete Monate gezahlt.

Gruß,danschling 21.ssw