Schweigepflichtsentbindung sowie medizinische Vollmacht

Hallo ihr lieben,

ich habe mich leider schon ewig nicht mehr melden können, das lag aber auch daran, dass ich bereits seit 6 Wochen schon Zuhause bin und daheim weder ein Festnetz noch Internetanschluss habe #heul.

Ich habe jedoch früher öfter hier im Forum gelesen, dass man sich um eine Schweigepflichtsentbindung sowie medizinische Vollmacht kümmern soll, wenn man mit dem Daddy noch nicht verheiratet ist.
Da dies bei uns der Fall ist, und ich mich seit heute in der 37 SSW befinde, wäre ich dankbar, wenn mir hier evtl. jemand mit Formschreiben weiterhelfen könnte, da sich unser Mäusl lt. Frauenärztin auch schon früher auf den Weg machen könnte #huepf
Und da ich möchte, dass mein Schatz im Notfall alles mitbekommt und entscheiden soll, falls ich nicht mehr in der Lage bin dies selbst zu tun, sind diese Schreiben sehr sehr wichtig.

Vielen Dank schon mal im vorab für eure Hilfe und noch eine wundervolle Restkugelzeit an alle.

Euer
#sonne schein2105

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Hallo!

Bei mir ist es ähnlich. Bin zwar erst in der 17. SSW, aber werde auch bis zur Geburt nicht mit dem Daddy verheiratet sein. Jedoch soll er auch entscheiden dürfen. Wusste gar nicht, dass man eine medizinische Vollmacht und eine Schweigepflichtsentbindung braucht, wenn man nicht verheiratet ist. Wo bekomme ich sowas denn her oder besser gesagt von wem??????????

LG schessi + Babyboy (16+2)

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Hm verstehe ich nicht so ganz.
Was willst Du bezwecken? Dass der Kindesvater auch Entscheidungen treffen kann z.B. wenn es um die Gesundheit Eures Kindes geht (bei OP`s, beim Kinderarzt ect.?).
Dafür müsstet Ihr einfach die Vaterschaftsanerkennung machen und das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Mehr nicht. Somit hat der Vater ein Mitspracherecht wenn Du z.B. nicht vor Ort bist oder z.B. bei Kaiserschnitt in Narkose liegst und etwas wegen dem Baby entschieden werden muß.
Meinst Du das vielleicht?
Das haben wir bei unserer 1. Tochter beantragt und werden es beim 2. Kind nun auch wieder tun.

Liebe Grüße
Kathleen

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Hi Sonnenschein, also ganz genau weiß ich es leider auch nicht. Aber es geht, wenn ich dich richtig verstehe darum, dass dein Partner im Falle, dass mit dir was wäre, vom aRzt informiert werden darf etc. also nicht beim Baby. Beim Baby geht das automatisch über die Vaterschaftsanerkennung. Bei dir ist es rechtlich so, dass bei nicht verheiraten Paaren der Arzt keine Auskunft geben dürfte. In der Praxis ist das aber meist anders, da dein Partner ja mitkommt und von Anfang an dabei ist. Aber um dich abzusichern, würde ich ein Schreiben aufsetzen. Sinngemäß:

Vollmacht
Hiermit bevollmächtige, ich (Name) geboren am (Geburtsdatum) Herrn (Name), geboren am (Geburtsdatum), beide wohnhaft in (Straße, Ort) im Falle eines medizinischen Notfalles, für mich medizinische Anweisungen zu erteilen und entbinde gleichzeitig die behandelnden Ärzte von ihrer gesetzlichen Schweigepflicht.
Datum, Unterschrift

Das würde ich dann mal mit meinem FA durchsprechen, ob so ok.
Hilft dir das weiter? LG loli

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Hallo
Also ich war bei der Geburt meines Sohnes auch nicht verheiratet und hatte keine solche Vollmachten für meinen jetztigen Man.. Er ist der VAter des Kindes... da sollte mal jemand Einwände haben ihn entscheiden zu lassen. Und was Notkaiserschnitt oder so angeht sind 1. die Ärtzte verpflichtet dein Leben zu retten im Falle des Falles und
2. unterschreibst du selbst im Voraus für die PDR zum Beispiel.
Ich denke nicht dass du dieses Papier wirklich brauchst. Dein Freund geht doch mit zur Entbindung, da macht bestimmt niemand dir Probleme.
LG Sylvie 22 SSW + Luca (19 M.)

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Hallo,

ich denke, damit hast Du vorgesorgt !

http://www.patientenverfuegung.de/pv/PDF%20Dateien/Patientenanwaltschaft.pdf

LG
Sandra