Chef will Beschäftigungsverbot

Hallo ihr lieben,
also erstmal bin ich stink wütend komme heut von meinem Chef war vor ner Woche schon da.
Ich bin noch bis zum 23.08. in der Elternzeit und bin nun in der 15 Woche schwanger.
Ich hab es jetzt meinem Chef gebeichtet und wollte mit ihm besprechen wie ich jetzt arbeiten kommen soll ab dem 23.08. und ratet mal was er da sagte?
Er könnte mich so nicht einsetzten er hätte keine Tätigkeit die dann für ein paar wochen ausüben könnte.
Da war ich erstmal baff ich bin bei meinem Sohn auch arbeiten das Geld kann man ja gebrauchen und die abwechslung ist ja auch gut.
Jetzt sagt er ich solle mir ein beschäftigungsverbot geben lassen.
Ich hab das dann mit meinem Gyn besprochen und er sagte wenn er das so haben will kann er mir das geben.

Wie sieht das da mit Geld aus ich hab ja 3 Jahre nicht gearbeitet???
Ich kann das Gled gut gebrauchen ich hab ihm gesagt das ich gerne kommen möchte er meinte es sei zu gefährlich mich in einer Arztpraxis wo anders einzusetzten als in der Anmeldung.
Die anderen Kolleginnen sind nur dafür geschult und können nix anderes.
Na jetzt hab ich mich son bisschen damit abgefunden.
Ist das richtig das mir mein Gehalt von früher zusteht?
Habt ihr eine Internet seite wo ich mich richtig informieren kann?
Och mann hab mir das aber anders vorgestellt.

Danke für eure antworten.
LG Butterflyeffkt

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Durch ein BV dürfen Dir keine finanziellen Nachteile entstehen, also wird er Dir Dein normales Gehalt überweisen und sich das von der KK wieder holen.

Versteh jetzt auch nicht warum Du Dich so aufregst, jetzt bekommst Du Geld für's nichts tun!

LG

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Ja schon hatte mich aber so auf meine Kolleginnen gefreut hat doch auch Spaß gemacht.
Klar Geld kriegen fürs nichts tun ist schon mal klasse.
Lg

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Nutz die freie Zeit für was anderes, guck mal ob Du nicht einen Kurs an der VHS belegst oder ähnliches!

Du hast wenigstens einen AG der sich nen Kopp macht :-)

LG

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Wo ist das Problem? Dein Chef kann dir doch auch das BV ausstellen. Das kann nicht nur der FA, sondern auch der Chef.
Du bekommst natürlich bis zum 23.08. kein Geld. Aber ab da bekommst du das volle Geld wie vorher.
Das steht im Mutterschutzgesetz. Schwangere dürfen durch gesetzliche Schutzfristen finanziell nicht schlechter gestellt werden, als andere Berufstätige. Dafür gibt es die die U2, dass deinem Chef keine Einbußen entstehen.

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Hallo!

Versteh ich das richtig: Du arbeitest in einer Arztpraxis und könntest nach Meinung deines Chefs nur an der Anmeldung, wo er keine freie Stelle hat, ohne Gefährdung arbeiten?
Dann ist es Sache deines Chefs, dir das Berufsverbot auszusprechen. Der Chef muss deine Schwangerschaft ohnehin dem zuständigen Regierungspräsidium melden, da muss er auch eine Gefährdebeurteilung machen, und wenn die negativ ausfällt, muss er dir ein BV aussprechen. Er soll sich mal mit der zuständigen Ärztekammer in Verbindung setzen, die können ihm weiter helfen.
Der Frauenarzt kann dir eigentlich nur ein BV ausstellen, wenn dein Gesundheitszustand eine Weiterbeschäftigung während der Schwangerschaft verbietet (z.B. vorzeitige Wehen...).

Finanzielle Nachteile dürfen dir durch das BV übrigens nicht entstehen, du bekommst das Gehalt, was du vor der SS bekommen hast, weiterhin gezahlt, der Chef holt es sich über einen Ausgleichsfond der KKs wieder.

Liebe Grüße!

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Joah ich als Chef würde da auch lieber nen BV ausstellen... So kann dein chef gleich die Arbeitskraft, die dich Vertritt beibehalten und muss sie nicht gehen lassen und dann nach ein paar Wochen, wenn du dann in Mutterschutz und Elternzeit gehst ne neue Suchen...
Ich hab auch ein BV aus medizinischen Gründen, wollte das aber zuerst nicht. Da hat meine Chefin auch gesagt, na ihr wäre es ganz recht, denn sobald ich das BV habe, kann sie sich eine volle Ersatzkraft suchen, die volle Leistung bringen kann und nicht wie ich nur die Hälfte (kein Heben, Bücken etc.)...
Du bekommst dein volles Gehalt von deinem Arbeitgeber bezahlt (also wie in deinem Arbeitsvertrag vereinbart) und dein Arbeitgeber holt sich das durch so ne Absicherung für Arbeitgeber wieder und kann mit dem Geld wie gesagt eine Stellvertretende Kraft einstellen...
Also für dich ist doch das perfekt... Du kannst komplett bezahlt zu Hause bleiben (also ab 23.08.)...

LG

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Ganz einfache Lage. wenn dein AG dir keinen SS gerechten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann, muss ER dir das BV aussprechen! Geld bekommst du wie in der ersten SS berechnet, musst du dir also keine Sorgen machen!