Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld, ... da wird man ja blöd

Hallo Mädls,

ich blick so langsam gar nicht mehr durch #klatsch Ich lese und lese und lese und werde nur unsicherer.

Vielleicht könnt ihr mir ja sagen, ob ich so mit meiner Auffassung richtig liege:

1. Mutterschutz: Ist klar, geht 6 Wochen VOR der Geburt bis 8 Wochen NACH der Geburt #schein Während dieser Zeit bekomme ich ja noch mein volles Gehalt (voher auch immer #rofl)

2. Elternzeit: Ich will nur 2 Jahre nehmen. Das zweite Jahr möchte ich dann wieder Teilzeit arbeiten. Diese zwei Jahre beginnen AB DER GEBURT, oder? Also sind es ja rein rechnerisch "nur" 1 Jahr und 44 Wochen Elternzeit, oder?

3. Elterngeld: Elterngeld beantrage ich für 1 Jahr. Das wird aber auch AB DER GEBURT ausbezahlt, oder? Und das wird dann auf mein "Gehalt" im Mutterschutz angerechnet?! Also bekomme ich dann 2 Monate meine 100% und 10 Monate meine 65% (sind es glaub ich aktuell?!?!)

Also würde meine 2 Jahre Elternzeit so aussehen:

ET 29.10.11
Mutterschutz mit 100% Gehalt 29.10.11 - 29.12.11 mit 100%
Elternzeit mit mit 65% Gehalt 29.12.11 - 29.10.12
Elternzeit mit Teilzeitarbeit: 29.10.12 - 29.10.13

So würde das dann aussehen, natürlich alles rein theoretisch. Hab ich das dann richtig verstanden?

Und hier kommt noch die Zusatzfrage.Wie sieht es mit Urlaub aus? Wenn ich nach meinen 8 Wochen Mutterschutz noch meinen Resturlaub nehmen möchte, wie verändert sich dann die Elternzeit? Fängt die dann erst NACH dem Urlaub an? Und wie verhält sich das dann mit meinem Geld? Läuft das dann aber weiter wie in meinem Beispiel beschrieben? Oder ändert sich da dann was?

Ich weiß, ist jetzt ganz schön lang geworden #schein aber ich check so langsam gar nichts mehr und die blöden Behördentexte kann ja auch kein Mensch entziffern. Und ich bin mir sicher, hier kann mir sicherlich geholfen werden.

DANKE & #winke lilalove & BabyBoy inside 24+2

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kann dir nur was zu deinem urlaub sagen. evtl bestehende resturlaub bleibt solange bestehen bis du wieder arbeiten gehst.
zumindest bei mir in der firma....

LG Bieni

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Elterngeld wird NICHT ab der Geburt gezahlt, erst nach dem MUschu, denn du bekommst ja schon 2 Monate dein volles Gehalt.
Ist halt bissel verarsche, von wegen 1 jahr und so, im grunde sind es nämlich nur 10 Monate;-)

lg

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Dann hab ich das soweit schon richtig verstanden, das es im Prinzip nur die 10 Monate sind....

DANKE dir #blume

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Hi,
1. stimmt. Davon trägt die Krankenkasse (ich gehe mal von einer gesetzlichen Versicherung aus, sonst ist es wieder anders ) 13 Euro am Tag, der Arbeitgeber den Rest bis zum Nettogehalt. Der AG kann sich das m.W. nach aber auch wieder irgendwoher erstatten lassen. Du erhältst einen Teil von der KK überwiesen und den REst vom AG.

2. falsch herum. Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz und wird ab Geburt gerechnet. Rein rechnerisch hast du also die zwei Jahre, während du tatsächlich nur 1 Jahr und - je nach Länge Mutterschutz, kann ja auch von den 8 Wochen abweichen - 44 Wochen wirklich in Elternzeit bist.

Aber ist eigentlich Jacke wie Hose, kommt aufs gleiche raus ;-).

3. 65% bei Einkommen von über 1500 Euro, meine ich, ansonsten 67%. Dazu gibts aber Infoseiten und Rechner genug im Netz. Stimmt, es würde ab Tag der Geburt für 12 Monate ausgezahlt werden, da aber das Mutterschaftsgeld angerechnet wird bekommen diejenigen, wo das Mutterschaftsgeld höher ist als das Elterngeld in den ersten 2 Monaten kein Elterngeld. Oder noch länger, wenn sie länger in Mutterschutz sind (nach der Geburt von meinem Großem hatte ich z.B. 14 Wochen Mutterschutz - damals gabs aber eh noch kein Elterngeld). Entsprechend kürzer ist der Zeitraum, wo es Elterngeld gibt - wie man es dreht und wendet: Anspruch besteht auf Leistungen bis zum 1. Geburtstag.

Du kannst deine Elternzeit zu jedem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der ersten drei Lebensjahre anfangen. Ob das mit Urlaub dazwischen geht weiß ich allerdings nicht. Aber der Elterngeldanspruch endet am 1. Geburtstag, der Zeitraum, wo du Elterngeld bekommst würde sich dann weiter verkürzen.

Deine REchnung stimmt nicht ganz, der Mutterschutz nach der Geburt beträgt 8 Wochen, nicht 2 Monate.

viele grüße
Miau2

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#blume Tausen Dank miau2 für die ausführliche Antwort #blume

dann hab ich ja doch so bissl durchgeblickt #cool

Also wird beim Mutterschutz strikt nach Wochen gerechnet? Also MuSchu vom 29.10.11 (KW 43) - 24.12.11 (KW 51). Hab ich das richtig verstanden?

Und Elternzeit wird in Monate gerechnet, also bis 24.10.12

Natürlich nur rein rechnerisch gesehen #schein

Sorry, wenn ich mich so blöd stelle, aber das ist gar nicht sooo einfach #rofl

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Hi,
die Elternzeit wird ab Geburt gerechnet.

Heißt, bei ET 29.10.11 und zwei Jahren Elternzeit wäre der erste Arbeitstag der 29.10.13.

Viele Grüße
Miau2

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Hey!
Dank deiner "Frage/Erklärung" ;-) weiß ich jetzt bestens bescheid....denn ich habe mir die ganze Zeit die selben Fragen gestellt.
Ich werde es vorraussichtilich genauso machen wie du, nur möchte ich eventuell 3 Jahre in Elternzeit gehen.

LG und noch ne schöne #schwanger #winke

Melina und Zwergin 27ssw

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wenn wir gerade beim thema sind. kann ich im zweiten bzw dritte jahr der elternzeit wenn ich teilzeit arbeiten möchte auch woanders als bei meinem bisherigen ag arbeiten?

und was wenn ich nach der elternzeit gar nicht mehr zurück zu meinem alten ag möchte? gelten dann die kündigungsfristen so das ich nach der elternzeit noch die kündigungsfrist einhalten muss und dort arbeite oder kann ich bereits wirksam in der elternzeit kündigen um nach der elternzeit nicht mehr bei meinem ag zu arbeiten?????

hat davon jemand ahnung?