Welches Geld würde ich im Berufsverbot bekommen? Etwas heikel ...

Hallo ihr Lieben,

war gestern nochmal beim FA und man sah eine schöne Fruchthülle mit Dottersack. Für SSW 5+4 super zeitgerecht. :-D

Nun hoffe ich nur noch auf einen Herzschlag nächste Woche und dass Krümelchen bei uns bleiben will. #zitter

Kurze Vorgeschichte:

Im Feb. 2009 bin ich in der 14 SSW ins Berufsverbot. (Hatte eine sehr schwere SS). Im Juli 09 ist dann meine Kleine geboren und seitdem bin ich in Elternzeit. Diese endet aber am 31.08.11.
Nun bin ich ja ganz frisch schwanger und mein Arbeitgeber hat mir gleich mal ne Kündigung zum 31.08. ausgesprochen (nicht rechtmäßig, weils ja erst zum 30.09. geht, aber das regel ich schon).
Er weiss noch nichts von der SS.
Muss es ihm ja innerhalb. von 2 Wochen nachweisen und will den US-Termin nächste Woche noch abwarten. Unkündbar wäre ich ja dann erstmal.
Wenn ich dann zum 01.09. wieder ins Berufsverbot gehe, welche Gelder bekomme ich dann?
Wird das vom Elterngeld die letzten Monate errechnet oder bezieht es sich auf das Gehalt vor der Geburt meiner Kleinen?#augen

Danke und ganz liebe Grüße,
Sunny#herzlich#blume

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Ich es gilt dann das Geld was du vor dem Mutterschutz bekommen hast als Grundlage, ich meine dass hätte ich in der Zeitschrift: Schlag mich tot gestern gelesen, genau die selbe Frage und viele andere Fragen werden dort beantwortet.... extra eine Zeitschrift wo es um Elterngeld geht, außerdem erhälst du einen Geschwisterzuschlag, wenn dein erstes Kind das Alter von (2 Jahren?) nicht überschritten hat. Die Zeitschrift ist frisch im Handel, steht viel viel drin - Kann ich nur empfehlen. Sitze jetzt nur leider auf der Arbeit und kann nicht nachblättern, deshalb nur vage Aussagen!

lg tina
8. SSw mit Monchichi #verliebt

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Sie fragt nur nicht nach Elterngeld ;-)

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warum nimmst du gleich an, dass du ins Berufsverbot gehen musst??
hmmm... die Frage wg. Geld kann ich leider nicht beantworten...

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Hallo,

danke für den Tipp. Werde ich mal gucken. :-)

Ich werde auf jeden Fall ins BV gehen müssen, weil meine erste SS ganz schlimm verlief (für mich und das Baby ist gestorben).

Die 2 SS war auch verdammt hart (schlechte Leberwerte, Blutungen), aber wir haben es geschafft.

Mit viel Ruhe und schonen. Hatte 2mal eine SS-Vergiftung und das Wiederholungsrisiko ist da dann sehr groß.#zitter

Außerdem will mich mein AG unbedingt loshaben, nachdem ich 2mal bei ihm schwanger war. :-(
Also von Arbeitsklima kann man da nicht mehr sprechen und ich glaube das wäre auf keinen Fall gut für das Baby und mich.
Arbeit ist auch keine da - Kurzarbeit.
Echt blöd ...

Aber ich werde mir nur für den Hauptjob das BV geben lassen. Meinen Nebenjob einmal die Woche werde ich beibehalten, der macht Spaß. :-) Natürlich nur so lange, wie es für Mama und Kind vertretbar ist.

Liebe Grüße,
Sunny#winke

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Äh, gilt ein BV nicht für jegliche Arbeit? Also eh Du damit auf die Nase fällst, würd ich mich da noch mal schlau machen!

LG

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Hallo,
ich bin auch aus der Elterzeit direkt ins beschäftigungsverbot gegangen udn es gibt das Gehalt vor der letzten Elternzeit... Ebenso hast du Anspruch auf evnt. Urlaubs- und Weihnachtsgeld und Anspruch auf urlaub( notieren falls du nach der Elternzeit gekündigt wirst und ggf auszahlen lassen)
Wünsche dir alles Gute und das das Herzchen schlägt...

#winke Mirjam

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Hmm, dann hab ich wohl nen Fehler gemacht #gruebel Ich bin zwar in Elternzeit, arbeite aber Teilzeit bei meinem AG und bekomme jetzt im BV nur den Durchschnitt des TZ-Gehalts #schmoll

LG

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Das bezieht sich auf das wieder auflebende Arbeitsverhältnis.

Die Kündigung darf dir dein AG erst am 31.8. übergeben und da kann er dies ja nciht mehr. UNd nachweisen musst du die Schwangershcaft erst, wenn er dir am 31.8. kündigen will, vorher gar nicht. Du kannst ihm die zwar mitteilen, aber das ist dafür nicht relevant.

Nur mit "ich regel das schon" wird sohl nciht getan sien, denn es laufen Fristen und die sind nicht lang!

Also ab zum Anwalt.