Lohn vom AG im Beschäftigungsverbot

Hallöchen

Bin ja nun schon seit Anfang Mai im Beschäftigungsverbot (habe als Altenpflegerin gearbeitet)! Heute habe ich das erste Mal Geld in der Mutterschaftszeit erhalten, und ich wußte schon das es weniger ist, aber ein bissel war ich schon schockiert! Vielleicht war ich auch verwöhnt, denn ich habe im Nachtdienst gearbeitet und sehr gutes Geld verdient (wegen den Zuschlägen und Wochenende arbeiten)! Aber was soll`s, ich freue mich auf mein Würmchen und das ist es mir wert #huepf

Wie war das bei euch mit der Geldumstellung???

13+2 SSW

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Ich hoffe du hast auch den Durchschnittswert der letzten 3 Monate vor Eintreten der Schwangerschaft bekommen?

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Wie meinste das????

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Paragraph 11 im Mutterschutzgesetz!
Dir stehen auch im BV Zuschläge zu, allerdings müssen die leider versteuert werden. Ich kämpf da auch drum, denn im Mai wurden mir keine gezahlt und das sind immerhin 150€.
http://www.gesetze.juris.de/muschg/__11.html
Arbeitgeber versuchen wohl öfters da zu bescheissen!

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hey,

ich dachte beim Beschäftigungsverbot bekommt man sein ganzes normales Gehalt weiter?

LG

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hallo

du bekommst im bv dein normales grundgehalt aber keine wochenend-oder nachtdienstzulagen. das macht es bei ihr sicher aus.
ich arbeite in einem kirchlichen kiga und bekomme mein normales festes gehalt im bv.
lg siem

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Das stimmt aber definitiv nicht! Diese Zulagen stehen ihr zu!

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Huhu,

also du hast doch ein BV richtig? Dann bist du ja noch nicht im Muschu. Du bekommst dein normales Gehalt weiter klar ohne Zuschläge aber das ist ja noch kein Mutterschaftsgeld. Bin auch im BV und bekomm bis zum Muschu vom Arbeitgeber weiter mein Gehalt und der holt sich das in einem Umlageverfahren bei meiner KK wieder.

Ab Muschu bekommst du dann 13 Euro pro Tag von deiner KK und den Rest weiter vom AG.

LG Diana mit Elin 29.ssw

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Hallo,

eigentlich darfst du keine finanzielle Veränderung durch das BV haben. Es wird ja der durchschnittliche Nettoverdienst der letzten 3 Kalendermonate gezahlt. Mein AG sieht das derzeit auch etwas anders und wir befinden uns gerade im Klärungsgespräch.

Als link:

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=3156.html
Auf der Seite 20 " Einkommenssicherung während der
Beschäftigungsverbote außerhalb der Mutterschutzfristen " wird ausführlich erläutert wie sich die Leistungen während eines Beschäftigungsverbotes berechnen.

Vielleicht solltest du nochmal Kontakt zu deinem AG aufnehmen.

LG, Svea

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Willkommen im Club.... ;) Wenn ich diesen bzw. nächste Woche nicht für beide Monate die Zuschläge drauf habe (sind dann immerhin 300€), dann geh ich zur Gewerkschaft!
Mein Chef (Restaurantleiter) ist nämlich der Meinung, dass mir die Zuschläge nicht zustehen!

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HUHU

Hab das gleiche wie du gearbeitet altenpflege in Nachtwache und bin seit monaten im BV, also ich bekomme mein normales gehalt weiter, sogar der durschnitt meiner zulagen bekomm ich weiter also Nachtzuage Pflegezulage, Sonntagszulage, bekomm ich alles weiter mit ausgezahlt.

lg

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Du bekommst das Durchschnittgehalt der letzten 3 Monate vor der Schwangerschaft. Mein AG will mich auch gerade veräppeln und zahlt mir nur mein Grundgehalt weiter. Ein Schreiben von mir hat nicht geholfen, jetzt soll sich die Gewerkschaft drum kümmern. Sind immerhin 90 Euro, um die er mich jeden Monat betrügt UND daraus berechnet sich ja hinterher Mutterschutzgeld UND Elterngeld!

Also hartnäckig bleiben! Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate einfordern!!!!