Schreiben vom Arbeitgeber... wie ich ihn liebe...

Huhu,

heute hat mich mal wieder ein tolles Schreiben von meinem Arbeitgeber erreicht. Ich muss dazu sagen, wir haben kein gutes Verhältnis und ich bin seit Ende letzten Jahres im BV.

Plötzlich weiß er nicht mehr wann mein ET ist, obwohl dies auf dem BV steht. Aber dies ist nicht sooo schlimm. Viel schlimmer finde ich, dass er mich dazu drängt einen Antrag auf Elternzeit zu stellen, um eine planbare Personalpolitik zu führen.

Was sagt Ihr dazu? Wie würdet Ihr reagieren/aggieren? Wieder über meinen Rechtsanwalt gehen?

Ich freue mich über Eure Meinungen!

GGLG Andrea die ab 05.03. im Muschu ist!

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HÄ? Er will doch nur wissen wie lange du in Elternzeit gehen willst, damit er weiß wie lang er jmd. anderen einstellen muss, ist doch normal.
Was soll denn da der Anwalt machen?#kratz

Oder hab ich da jetzt was falsch verstanden?

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Hallo,

ich versteh das Problem nicht. Du musst eh EZ beantragen, warum also nicht schon jetzt?

vg, m.

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Was spricht denn dagegen deinem Arbeitgeber die Eckdaten deiner Elternzeit mitzuteilen?
Du wirst dir doch sicher bereits Gedanken gemacht haben wielange du zu hause bleiben möchtest und er muß einen Ersatz einstellen.

Warum so auf Konfrontation fahren?

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Was ist denn dabei, ihm nochmal den ET mitzuteilen?
Und den Elternzeitantrag musst Du doch eh dann stellen.
Und wieso über den Anwalt?#kratz

LG

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So scheiße das Verhältnis ist, aber die Daten für die EZ musst Du 7 Wochen vor ET Deinem AG bekannt geben, sonst wird das wohl nix....

Mach das doch einfach und denn ist ja auch wieder gut. Denn siehst Du die Leute doch erstmal ewig nicht!!

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Hi,

sieben Wochen vor Ablauf MuSchu, also eine Woche nach Geburt :-)

LG
Minuuh

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Hi,

der AG hat ein Recht darauf, zu erfahren, wie Du Dir die Zeit nach der Geburt vorstellst. Er muss wissen, wie lange zu Elternzeit nehmen möchtest und Du musst es ihm SPÄTESTENS eine Woche nach Geburt mitteilen, sonst verfällt Dein Anspruch!

Vorschlag: rede mit ihm und teile ihm mit, wie lange Du in EZ gehen möchstest (1 Jahr?, 2 Jahre?, 3 Jahre?), ob Du Dir vorstellen kannst, in TZ zu arbeiten aber dadurch Deinen Anspruch auf VZ nach EZ nicht aufgibts, etc.
Dann erstellst Du davon eine Gesprächsnotiz und bereitest Deinen schriftlichen Antrag auf EZ vor und lässt nur den Geburtstermin frei. Nach Geburt trägst Du das Datum ein und hängst die Gesprächsnotiz als Anlage bei und lässt es Dir vom AG gegenzeichnen!

Ist doch alles rechtens bei Dir. Spare Dir bloss den Anwalt, denn der schafft es sicherlich, alles zu versauen!

LG
Minuuh

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Versteh ich auch nicht so recht. Ist es nciht normal, dass man der Firma bekannt gibt, wie lange man aussetzen will?

Also wir sprechen darüber was wir grob planen, da ja Kollegen einspringen müssen. Wenn dann mal eine Mutter doch länger bleiben will, geht das natürlich auch, aber es muss schon grob geplant werden.

Wenn Du ab 5.3 in Muschu gehst, wird es meiner Meinung nach langsam Zeit Deinen Arbeitgeber zu informieren.

Meine Meinung.

LG Grit

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Nach meinem Kenntnisstand teilt man mit der Geburt des Kindes die Elternzeit mit, denn wenn bis zur Geburt noch etwas passiert (evtl. auch eine Todgeburt) hat man rechtlich schlechte Karten. Denn die Elternzeit müsste trotzdem genommen werden.

Weiterhin muss nichts beantragt werden, sondern dem Arbeitgeber nur mitgeteilt werden wie lange man in Elternzeit gehen möchte.

Da ich aber heute schon ein schlechtes Gefühl habe, dass wir uns wieder vor Gericht treffen, ob es nicht vielleicht besser ist das Schreiben durch meinen Anwalt erledigen zu lassen?

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Ich weis zwar nicht, was vorher schon vorgefallen ist, aber ich denke Du übertreibst, wenn Du direkt zum Anwalt rennst.
Er muss ja planen und evtl. eine Vertretung einstellen und dafür muss er wissen, wie lange Du planst, zu Hause zu bleiben. Das ist sein Recht.
Das habe ich als erstes mit meinem Chef besprochen, so ist das Verhältnis auch entspannter, weil wir beide wussten, woran wir sind und wie es weiter geht.
Vermutlich bist derweil schon so auf Konfrontation, das Du bei jedem Brief, den Du von Deinem Chef bekommst, automatisch an die Decke gehst. Macht aber in dem Fall keinen Sinn und tut Dir auch nicht gut.
Schreib ihm einfach, wann der geplante ET-Termin ist und wie lange Du planst, Elternzeit zu nehmen. Fertig. Dafür braucht man keinen Anwalt.
Wahrscheinlich ist es eh besser, Du schaust Dich nach was Neuem um, wenn das Arbeitsverhältnis so vergiftet ist. Denn spätestens, wenn Du wieder arbeiten gehst, wird er sich von Dir trennen. Dann darf er es ja.



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Unsinn.
Du mußt Dich jetzt nicht verbindlich festlegen und schon gar nicht für den Fall, dass etwas schief geht.
Dein AG muß aber planen und da könntest Du Deinen Teil ruhig zu beitragen.
Dass Du im Falle einer Todgeburt Elternzeit nehmen mußt, ist völliger Unfug, Du hättest ohne Kind gar keinen Anspruch.

Wenn Du auf eine völlig harmlose Anfrage gleich mit Anwaltsschreiben reagierst, kann es durchaus sein, dass Ihr irgendwann vor Gericht landet.

Gruß,

W

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Hallo,

also ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Den Antrag auf Elternzeit musst Du tatsächlich schriftlich einreichen und so ungefähr wirst Du ja wissen, wie lange Du in Elternzeit gehen wirst. Ein Rechtsanwalt wäre also faktisch Blödsinn und somit auch durch Dich zu bezahlen. Warum sich extra Kosten aufhalsen.

Was den ET betrifft. Also auf meinem BV wurde der nicht vermerkt. Das ging bis genau einen Tag vor dem Mutterschutz, so dass auch nur der Tag dort vermerkt war. Den genauen Entbindungstermin erfährt man doch eigentlich erst mit dem gelben Zettel für die Krankenkasse, den der Arbeitgeber aber nur dann bekommt, wenn Du ihn ihm zur Kenntnis gibst. Und ich denke nicht, dass man erwarten kann, dass ein Arbeitgeber jetzt jedes Datum merken muss. Also jedenfalls weiß ich, dass meiner das nicht kann. Deshalb stehe ich ihm auch jederzeit auskunftsmäßig zur Verfügung.

Ich finde, Du benimmst Dich kleinlich und kindisch Deinem Arbeitgeber gegenüber. Aber das ist nur meine Meinung.

LG

einfachich77

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Leider kennt Ihr nicht die Vorgeschichten...

Aber ich werde den Arbeitgeber heute ersteinmal über den ET informieren.

Vielen Dank!