Frage zu Mutterschaftsgeld und Einmalzahlung!!

Hi Mädels,

ich habe einen 400€ Job.
Bin ab dem 03.03.2011 im Mutterschutz.

Meine Frage nun, wenn ich die Einmalzahlung von 210€ beantrage, kann ich dann trotzdem noch 2 Wochen länger arbeiten??

Oder muss ich auch bei der Einmalzahlung meine 6 Wochen einhalten?

Vielen Dank für eure Antworten
LG sabrina

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Huhu,
also ich hier http://www.mutterschaftsgeld.de/Merkblatt.htm
folgendes dazu gefunden:

Mutterschaftsgeld ist eine Lohnersatzleistung. Deshalb ruht der Anspruch, solange und soweit Sie während der Schutzfrist Arbeitsentgelt erhalten (§ 200 Abs. 4 Reichsversicherungsordnung).

Ist der 400-Euro-Job dein einziger Job oder bist du eigentlich in Elternzeit? Hab nicht in deine VK geguckt...

LG beat

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Ich habe nur diesen 400 Euro Job!!

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Jaa, dann ist das so, wie ich gesagt habe. Stell dir einfach vor, dass du das Geld vom Bundesversicherungsamt für die 6 Wochen vor der GEburt bekommst. Denn ab der Geburt bekommst du direkt Elterngeld, da das Mutterschaftsgeld der Bundesversicherunganstalt im Gegensatz zum normalen MG nicht auf das Elterngeld angerechnet wird. Kannst dir jetzt überlegen was für dich günstiger ist. Beantragen oder arbeiten.

LG beat

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