Prämie bei BV???

Huhu Ihr LIeben,

ich weiss ich habe schon oft gefragt aber ich brauche nochmal eure meinung. Vielleicht geht es ja jemandem noch so. :-D

Also ich arbeite als Altenpflegehelferin Teilzeit in einem Altenheim was aber Privatträger ist muss ich dazu sagen. Habe nun seit Juli mein BV und bekomme jeden MOnat mein Grundgehalt was sich der Arbeitgeber von der AOK zurück holt.

Nun habe ich von meiner Arbeitskollegin erfahren dass wir dieses Jahr also Ende Nov wieder die Einmalprämie bekommen. Nun möchte ich gerne wissen ob ich die wohl auch bekomme, denn ich kann sie natürlich jetzt sehr gut gebrauchen jetzt wo unsere Kleine unterwegs ist sind immerhin netto 500 Euro. #zitter Die Gesetze sind da natürlich sehr streng und ich gehe jetzt mal nur vom logischen Denken aus. Ich bin ja weiter dort angestellt und habe ja bis Juli noch volle Leistung erbracht (Nachtdienst WE usw) also eigentlich müsste mir doch wenigstens die Hälfte zustehen oder???

Was denkt ihr????


LG Yasmin mit Navleen unterm Herzen 30+1 #verliebt

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Mmm ich glaub nicht das du das bekommen wirst.

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MMh mit welcher Begründung meinst du???

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Eigentlich musst du nicht nur das Grundgehalt sondern genauso viel wie vorher bekommen, also mit Nachtschicht und so. Auch die Einmalzahlung steht dir zu, da du durch das BV nicht benachteiligt werden darfst.

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Ne Nacht und so nicht steht im Mutterschutzgeetz weil due ja diese leistung nicht mehr erbringst

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Doch doch, die müssen genauso zahlen wie vorher:


§ 11 Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten

... vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren, wenn sie wegen eines Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs. 1, §§ 4, 6 Abs. 2 oder 3 oder wegen des Mehr-, Nacht- oder Sonntagsarbeitsverbots nach § 8 Abs. 1, 3 oder 5 teilweise oder völlig mit der Arbeit aussetzen. Dies gilt auch, wenn wegen dieser Verbote die Beschäftigung oder die Entlohnungsart wechselt.

(2) Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Durchschnittsverdienstes außer Betracht. Zu berücksichtigen sind dauerhafte Verdienstkürzungen, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten und nicht auf einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot beruhen.
(3) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über die Berechnung des Durchschnittsverdienstes im Sinne der Absätze 1 und 2 zu erlassen.

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Was du beschreibst, hört sich auch nach einer regelmäßigen Zahlung an, sowas wie Weihnachtsgeld?

Und das muss weitergezahlt werden:

http://www.focus.de/D/DB/DBX/DBX30/DBX30C/DBX30CF/dbx30cf.htm

Dies gilt insbesondere, wenn das Weihnachtsgeld als Treue- oder Leistungsprämie gezahlt wird. Scheint ja bei dir so zu sein. :-)

Also, kein 100%iges "ja", aber ich sehe sehr gute Chancen!

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das ist eine Leistung die der Arbeitgeber selbst bestimmt kam auch schon vor dass wir die mal nicht bekommen haben. Aber sie wird als Leistungsprämie gezahlt und ich habe ja nur bis Juli leistung erbracht

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Ich würd da nachfragen.

Der Lohn wird ja bei unterschiedlichen Schichten aus dem Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate errechnet.

Bei Prämienzahlungen ist es denke ich wie bei vielen mit dem Weihnachtsgeld. Wenn es nicht im Vertrag steht sondern als Einmalzahlung angegeben ist und mit keiner weiteren Verpflichtung deines AG dann denke ich wirst du sie nicht bekommen.

Da wird dir hier auch niemand richtig weiterhelfen können. Einfach anrufen.


Kerstin mit #stern Madita & #sternLeo *08.09.09+ und #stern12.SSW u Ida 32.SSW #verliebt

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Du das habe ich schon gemacht und mein Chaef hat sich nicht richtig darüber geäußert und die Dame in der Buchhaltung meint ich solle nächste woche nochmal anrufen sie hatte die Liste mit den Mitarbeitern die die Prämie bekommen noch nicht vorliegen da kann sie dann sehen ob ich mit drauf stehe

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Naja dann weist du ja Bescheid!

Wenn es eine freiwillige Zahlung deines AG ist und auch nicht regelmäßig bezahlt wurde liegt es ganz bei ihm ob er dir entgegen kommt und du auch ein Stück vom Kuchen abbekommst.


Kerstin

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Also eigentlich müsstest du sie bekommen, denn BV zählt wie Arbeitszeit.

Aber sage mal, warum bekommst du nur das Grundgehalt? Dir stehen auch die Zuschläge zu!

Hake da noch mal nach, da scheint dich jemand etwas schlechter zu behandeln als nötig ;)