Beschäftigungsverbot nach Kündigung durch AG - Klage gewonnen!

Hallo Ihr Lieben,

ich weiss nun seit Freitag, dass ich in 1. Instanz vor dem Arbeitsgericht gewonnen habe. Hierbei ging es um eine Kündigung während er Schwangerschaft.

Das Ergbnis vor Gericht: die Kündigung ist unwirksam!

Nun stellt sich für mich die Frage ob vielleicht ein BV Sinn macht? Doch was ist, wenn mein AG in Berufung geht und in 2. Instanz vielleicht eine andere Entscheidung getroffen wird, so dass das Beschäftigungsverhältnis aufgehoben wird. Dann wäre ein BV sehr schlecht für mich, da ich dann in Hartz IV rutschen würde, oder?

Oder sollte ich vielleicht lieber die Berufungsfrist von einem Monat abwarten?

Was denkt Ihr? Was würdet Ihr machen?

Vielen Dank!

GGLG

1

hast du denn anspruch auf BV?

2

Ja, da ich eine Risikoschwangerschaft habe!

8

Da kommt es genau darauf an, was du hast. Risikosschwanger ist jede Frau ab 35 (glaube ich). Damit kann man aber trotzdem noch arbeiten. Mit vorzeitigen Wehen hingegen eher nicht.
Ich hatte z.B. eine RisikoSS wegen:
* eigener medikamentenpflichtigen Erkrankung
* familiärer Erkrankungen
* vorangegangene Fehlgeburten
* Schwerbehinderung bereits eines Kindes
Für ein BV reicht das nicht.

3

Hi,
nein ich denke nicht. Bei einem BV bekommst du dein Geld ja weiter(war zumindest bei mir so!), nur übernimmt dein Gehalt die KK. Nach der SS kannst du ja dann kündigen mit der Begründung, dass eine Weiterbeschäftigung für dich aufgrund der Kinderbetreuung/Arbeitszeiten nicht vereinbar ist. Dann musst du nur die Kündigungsfrist einhalten. Dann bekommst du auch Arbeitslosengeld.

Bei Fragen kannst du dich gerne melden!!
Gruss

4

Warum sollte er in 2. Instanz gewinnen? Es gibt eigentlich so gut wie keine gerechtfertigten Gründe für eine Kündigung während Schwangerschaft, und deinem Chef müsste eigentlich klar sein, dass er ein hohes (finanzielles) Risiko bei einer Berufung eingeht.
Ich bin mir fast sicher, dass ein BV bei Hartz IV o.ä. keine Rolle spielt, denn du bekommst ja dein ganz normales Gehalt weiter! Lediglich der AG bekommt dieses im Umlageverfahren von der KK wieder, aber das ist nicht dein Problem.

LG, Ash

5

richtig, denn das AG bemisst sich nach deinem letzten Verdienst vor der SS-also dein momentanes Gehalt...habs leider vergessen zu schreiben!!

6

Eine Risikoschwangerschaft alleine reicht aber nicht für ein BV. Es muss DURCH DIE ARBEIT eine Gefahr für Frucht oder Mutter bestehen. Bist du dir sicher dass du ein Bv bekommen würdest?? #kratz

Also WENN ja, dann würde ich es auch nehmen. #ole

7

ich denke der psychische Druck, den sie jetzt hätte wenn sie wieder zu ihrem Chef(der sie ja kündigen wollte!!) arbeiten gehen müsste, ist Rechtfertigung für ein BV genug!!!;-)

#herzlich

9

Jaaa, das kann natürlich durchaus sein! #gruebel
Also dann vom FA ausgestellt.

Joa, so könnte man natürlich argumentieren. Na dann viel Erfolg!!


#klee #ole#klee

weiteren Kommentar laden