Wann nach BV fragen???

Hallo,
mich beschäftigt meine Arbeitssituation gerade und ich hätte gern ein paar Meinungen von Euch!
Ich arbeite in einer ambulanten Gruppe mit schwer erziehbaren und z.T. straffälligen Jugendlichen im Alter von 13-19 Jahren an drei Tagen pro Woche. Momentan haben wir sehr schwierige Jugendliche von denen einige sehr aggressiv sind und wir Sozpäds schon mal deeskalierend dazwischen müssen! Bin ab Morgen in der 6.ssw und mache mir schon die ganze Woche Sorgen, da es diese und letzte Woche ziemlich heftig zuging. Hab ziemlich Angst, dass was passieren könnte.#schwitz
So kenne ich mich gar nicht. Bisher hab ich keine Konfrontation gescheut und war gerne arbeiten, aber im Moment hab ich schon Bammel.
Hab am Montag meinen ersten Termin beim FA.
Eigentlich würd ich schon gern die Arbeitssituation und ein mögliches BV ansprechen. Aber ich will nicht faul oder die Situation ausnutzend erscheinen.
Meint ihr ich kann das Theme schon beim ersten FA Termin ansprechen?

Danke für Eure Meinung und LG Cassie (ab morgen 6.ssw)

1

Ich würde einfach fragen.

Ich kann verstehen das du Angst hast bei so kaputten Kids weiß man nie ob die nicht mal durchdrehen und einem in den Bauch boxen.
Ich würde das Risiko bei solch Gören weiter zuarbeiten nicht eingehen.

LG

2

Spreche es auf jeden fall an!!!
wäre mir auch zu riskant!!!
mein Fa hat es mir nicht ausgesprochen!bin in der pflege mit dementen!!!
meine chefin hat es mir dann vor zwei wochen ausgesprochen!!! bin sehr glücklich darüber!
wünsche dir alles gute und viel glück!!
lass dann mal was hören,was der FA gesagt hat!!!
Liebe grüße
Vany mit bauchzwerg 18ssw.#verliebt

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Hallo cassie,
ich weiß genau wie du dich fühlst.
arbeite zwar nicht in nem ähnlichen beruf wie du,ich bin in einer altenheim küche,habe aber auch angst um unser würmchen.
ich war gestern beim fa,weil ich auf der arbeit bauch und rückenschmerzen bekommen hatte.mit dem krümel ist aber alles in ordnung.für ein bv ist es aber seiner meinung noch zu früh.er ist zwar mit meinen tätigkeiten,viel treppen steigen,speisewagen rumkutschieren usw,nicht begeistert.
bin am montag in der 8ssw.
ich hoffe für dich das dein arzt dich versteht und er richtig für dich und dein krümelchen entscheidet.
aber wenn dein fa nein sagt,frag doch mal deinen hausarzt.
liebe grüße,lee

4

Hallo,

ich bin Grundschullehrerin und kann dir versichern:

Sobald dein AG weiß, dass du schwanger bist, DARF er dich nicht mehr zu diesen Kindern lassen!
Da wirst DU ÜBERHAUPT NIX TUN MÜSSEN, das ist definitiv Gesetz und das weiß ein AG garantiert!

Du kannst noch Bürojobs machen oder mit emotional unauffälligen Kindern arbeiten. Aber mit DIESEN Kindern geht es auf gar keinen Fall mehr.

Bei uns an der GS ist es genauso: In Klassen mit sog. E-Kindern (Kinder mit Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung), von denen du Tritte in den Bauch zu befürchten hast, darfst du nicht mehr unterrichten.

Sonderschullehrer von E-Förderschulen bekommen für die gesamte SS BV oder werden vorübergehend an eine andere Schule versetzt.

Aus gutem Grund, das ist echt gefährlich!

LG Ilva

5

Hallo, stimmt so leider nicht.
Klar darf er mich da hinlassen. Wir sind ja nicht mal eine stationäre Gruppe! Und reine Bürojobs oder "leichtere" Gruppen gibt´s leider nicht.
In unseren stationären Gruppen arbeiten auch immer wieder Schwangere und den Chefs ist es ehrlich gesagt egal. ImGegenteil, solange man als Schwangere arbeitet kostet es weniger! EIn BV von AG hat bei uns meines Wissens noch NIEMAND bekommen! Wir haben auch eine E-Schule in unserer Einrichtung. Die Lehrer sind über den gleichen AG eingestellt und auch dort arbeiten Schwangere.

LG Cassie

6

Aaalso... etwas ausführlicher:

Als ich schwanger war, bekam ich sofort ein vorübergehendes Berufsverbot vom Schulamt bis zur Abklärung des Impfstatus.

Darüber hinaus musste meine Schulleiterin einen Zettel ausfüllen und ich musste unterschreiben. Eine der Fragen lautete:

Arbeitet die Lehrkraft mit Kindern, von denen eine Gefährdung für das Ungeborene ausgeht (zum Beispiel durch Tritte in den Bauch)?

Dann musste ich zum B.A.D. (ein Amt, das Untersuchungen zum Arbeitsschutz durchführt). Die klärten meinen Impfstatus ab und fragten NOCHMAL, ob ich mit Kindern wie oben beschrieben arbeite. Auch hier musste ich Angaben ankreuzen, schau mal selbst unter "Allgemeines":

http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/schule/personalangelegenheiten_lehrkraefte/pdf/SC_GefBeurt_Mutterschutz_05_2010.pdf

Erst als alles abgeklärt war, hob das Schulamt mein BV wieder auf.

Von einer befreundeten GS-Schulleiterin WEIß ich, dass eine ihrer Förderlehrerin bei Schwangerschaft BV bekam, weil sie mit aggressiven E-Kindern arbeitete. Meine Freundin hatte dies in der sog. "Gefährdungsbeurteilung" angegeben. Das Schulamt bestimmte dann, die Lehrerin müsse entweder andere, ungefährliche Tätigkeiten verrichten, an eine andere Schule versetzt werden oder... sie bekäme ein dauerhaftes BV.

Ich denke, dass euer AG schlicht und ergreifend auf die Gesetze zum Arbeitsschutz pfeift. Mich macht sowas sauer.

Druck meine Papiere doch mal aus und zeig sie deiner Fä, dann wird sie dich sicherlich unterstützen.

LG und alles Gute,

Ilva

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