Wird Krankengeld bei Krankschreibung in SS beim Elterngeld berechnet?

Hallo,

wenn man länger als 6 Wochen krank geschrieben ist, bekommt man ja nicht mehr das volle Gehalt vom Arbeitgeber, sondern nur nen bestimmten Prozentsatz von der Krankenkasse.

Ich muss ja bei dem Elterngeldantrag die letzten 12 Monate Nettoeinkommen als Nachweis erbringen, wird dann die Zeit vor der Krankschreibung verlangt, oder zählt dann das wenigere Geld auch von der Krankenkasse? Das wäre unfair...

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen...#zitter

Vielen lieben Dank Michele mit Denis 3 Jahre und Prinzessin inside 27.SSW:-D

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Hallo!

Also ich habe vor ein paar Tagen den Elterngeldantrag ausgedruckt und da wird auch nach schwangerschaftsbedinger Krankschreibung und Verdienstausfall gefragt. Ich nehm mal an, dass das dann beim Elterngeld nicht berücksichtigt wird.

LG

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bist du schwangerschaftsbedingt au oder aus anderem grund au?



lg

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Hallo,

bin schwangerschaftsbedingt AU!

Lg

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Dann werden die Zeiten des Krankengeldbezuges herausgerechnet und ersetzt.

Anders wäre es bei einer AU, die nicht schwangerschaftsbedingt ist, dann zählt das Krankengeld mit und mindert den Elterngeldanspruch.




LG

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Hallo Michele,

also, das Krankengeld wird gar nicht mit angesetzt für die Berechnung des Elterngeldes.

Wenn Du schwangerschaftsbedingt krank geschrieben warst (Bescheinigung stellt Dir Dein Arzt aus), werden Deine Krankheitszeiten "rausgerechnet" und die Monate davor angesetzt. Also zum Beispiel die letzten zwei Monate krank, dann werden nicht die letzten zwölf Monate angesetzt, sondern die zwölf Monate vor der Krankheit.

Wenn Du aber wegen etwas anderem krank bist (zu Beispiel Bein gebrochen), bekommst Du ingesamt weniger Elterngeld, weil ja das Krankengeld nicht mit angesetzt wird.

Zumindest habe ich das so verstanden. War übrigens auch länger als sechs Wochen krank geschrieben.

Hoffe, konnte Dir helfen.

LG, Eowyn

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Hallo Eowyn,

ja ich bin schwangerschaftsbedingt krank geschrieben, aber das schon seit Mai immer mal wieder, das wird kompliziert bei den Anträgen...

Naja, wenigstens wird das bei der Berechnung des Elterngeldes nicht mitgerechnet...

Danke für deine hilfreiche Antwort!

Man ist das alles kompliziert!

Lg Michele:-D

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Hi,

wenn du aus schwangerschaftbedingten Gründen krank geschrieben bist.

Dann reichst du einfach eine Abrechnung mehr mit ein.

Ich habe z.B. im Februar 2009 Krankengeld bekommen und habe dann einfach die Abrechnung von Februar 2008 auch noch mit eingereicht.

LG Diana