Zwischen Ende Elternzeit und neuen Mutterschutz 8 Wochen... MEGAMIST

Hallo,

wie kann man da was regeln?

Meine Elternzeit endet am 13. Oktober und mein neuer Mutterschutz fängt am 9. Dezember an.

In die alte Firma kann ich nicht, da müsste ich Vollzeit arbeiten, das geht nicht mit meinen zweien. Also muss ich kündigen?!

Und dann bin ich Familienversichert, oder wie? Meine Tochter läuft über micht, die muss dann auch Familienversichert werden, oder?

Und bin ich dann arbeitslos für die 8 Wochen?

Maaaaaaaaaaaaaan, ist das kompliziert. Die von der Krankenkasse sagte, mein Chef kann mir nur 4 Wochen unbezahlten Urlaub geben, wie kann ich das regeln? Vielleicht wenn meine Frauenärztin mich für die Zeit krankschreibt oder ein BV erteilt? Könnte ich sicher bekommen, bin Risikoschwanger...

Habt ihr Ideen?

DAnke

eine gefrustete Johanna 20+6

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Hallo. Ihr würdet dann in eine Familienverischerung kommen. Meine Tochter und ich sind, nachdem ich gekündigt habe, auch zu meinem Mann in die Familienversicherung gewechselt.
Hört sich alles komplizierter an als es ist. Ich hab mir auch den Kopf darüber zerbrochen, aber es lief fast von alleine.
Aber wenn du eh eine Risikoschwangerschaft hast.....
Liebe grüße

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wieso müsstest du vollzeit gehen? ist das ein zwei mann betrieb? ich meine mal gelesen zu haben, dass es nur bei gaaanz wenigen mitarbeitern den "Zwang" gibt Vollzeit zu arbeiten, ansonsten hast du anrecht auf einen teilzeitplatz.

versuch es doch mal mit einer Krankschreibung

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Es ist nur mein Chef und ich war die einzige Vollzeitkraft...

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Wenn du eh Risikoschwanger ist, dann würd ich auf jeden Fall mit deinem Doc über ein BV reden, dass sollte dich eigentlich über die 8 Wochen bringen.

Liebe Grüße,

Sandra

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Hallo Johanna,

da würde ich mir auf alle Fälle ein BV vom FA aussellen lassen, zumal wenn Du eine Risikoschwangerschaft hast, wird das überhaupt kein Problem sein!

Aber so weit ich informiert bin, geht das nicht, dass er Dich nur VOllzeit einstellen kann, wenn Du das nicht willst, du kannst jederzeit weniger arbeiten, er ist aber nicht verpflichtet dich dann irgendwann wieder voll zu beschäftigen!

Aber ich würde mir darüber keine Gedanken machen und einfach das BV abgeben!

Ich war so blöd und hab gekündigt (wollte eh nicht mehr zurück in den Betrieb) und dann hatte ich nur Rennereien und Du bekommst glaube ich auch kein Mutterschaftsgeld, wenn Du nicht in einem Arbeitsverhältnis stehst!

LG
Jeanette1212

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Hallo,

ich bin auch in der Sitation, allerdings kann ich mich mit meinem Mann nicht Familienversichern da er Berufssoldat ist.

Hab vorher auch Vollzeit gearbeitet in dem Betrieb, aber ich hab das mit meiner Chefin geklärt das ich nur Teilzeit arbeiten kann und die von der Krankenkasse meinten das genüge auch um weiter kostenlos versichert zu bleiben.

Hab also die 2,5 Wochen nur 12 Stunden die Woche gearbeitet auf 410,00 Euro.

Ach ja, die von der Krankenkasse meinten ich MUSS 1 Tag in dem alten Betrieb arbeiten um wieder vollen Schutz zu erhalten.
Würd mich da an deiner Stelle nochmal informieren....

Lg Katja

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So kenn ich es auch.... Mindestens 1 Tag MUSS man arbeiten.... vorher nützen AU oder BV auch nix...




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Wobei ich jetzt hoffe das mein AG alles richtig abgerechnet hat#zitter hab gestern meinen Lohnzettel bekommen und da stehen Brutto nur 316 Euro drauf.... aber ich denke mal das liegt daran das ich ja kein volles Monat gearbeitet hab und nur da würde ich 410 Euro Brutto bekommen.

Es wurden nämlich trotz der nur 316 Euro sämtliche Steuerrechtlichen und SV-rechtlichen Abzüge berechnet.....

Hoff ich#zitter sonst hätt ich ja umsonst gearbeitet - es ging ja nur um die Verlängerung der Krankenkasse....

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hab das selbe! mein mutterschutz endete am 13.08. und mein kleiner zwerg kommt erst im november auf die welt. nun habe ich einen BV von meinem gyn bekommen fuer die ueberbrueckbare zeit. mach es so auf jeden fall... du hast weniger stress

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Hi Johanna,

dir steht auch wieder dein Urlaub zu. Der AG darf den nur fuer jeden vollen Monat EZ kuerzen. Dir stehen also auf jeden Fall fuer Oktober bis Dezember (3/12) die Urlaubstage zu und dann anteilig die noch fuer das kommende Jahr vom Januar und Februar. Wobei dein AG dir die nicht unbedingt vorher gewaehren muss. Aber vielleicht ist er ja kulant.

Ich wuerde nicht kuendigen... Viel zu viel Geld, was dabei verloren geht. Das Gehalt, das VOLLE Mutterschaftsgeld, das leicht erhoehte EG.

Versuch das durchzuziehen und ansonsten hol dir ne AU/BV nach deinem Urlaub.

LG
Barbara (die gerade wieder drei Monate zwischen Ende EZ und Beginn neuem Mutterschutz arbeiten gegangen ist... So koennen wir es uns leisten, dass mein Mann nach der Geburt die Vaetermonate nimmt. ;-))

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Es gilt vorher mehrere Fragen zu klären:
1. Wievele Mitarbeiter hat dein Betrieb?
2. Hast du deinen FA auf eine BV angesprochen?
3. Wieviel Resturlaub hast du noch von vor der Elternzeit?
4. Wieviel Jahresurlaub hast du normaler Weise?

Ich würde nämlich mal gucken, ob du, für den Fall das der FÄ dir keine BV erteilen will und du keinen Anspruch auf Teilzeit hast (weil weniger als 15 Mitarbeiter da sind) gucken, ob du mit den 4 Wochen unbezahlten Urlaub und deinem neuen Urlaub und evtl. Resturlaub die Zeit nicht auch ohne Arbeiten überbrückt bekommst.

Gearbeitet haben musst du nämlich nach der Elternzeit nicht um vollen Anspruch zu haben! Es reicht das die Elzternzeit beendet ist!

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Also,

Mitarbeiter sind es nur mein Chef und ich war die einzige Vollzeitkraft. Und dann war eine MA auf 400 Euro Basis.

Ich habe noch nicht mit meiner FÄ gesprochen wegen BV.

Ich habe keinen Resturlaub mehr.

Es waren 27 Urlaubstage im Jahr.

Wo kann ich mich da am besten informieren? Irgendwie habe ich mich bei der Krankenkasse am falschen Platz gefühlt...

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Da wird dir wohl kaum jemand richtig weiterhelfen können.
Ich wüßte nicht, wer die Infos wirklich verlässlich hat, sorry!

Damit hast du auf jeden Fall schon mal selber 7 Urlaubstage in diesem Jahr, fürs nächste wären es ja auch noch mal soviele. Somit kämst du auch schon auf 2,5 Wochen. Evtl. kannst du mit dienem Chef ja vereinbaren, dass du halbe Tage Urlaub nimmst o.ä.

Ich würde aber als erstes den FA nach einem BV fragen, könnte mir vorstellen, dass du das bekommst.

Ist denn dein Arbeitsplatz entsprechend der Mutterschutzbestimmungen?

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