Urlaub während des Beschäftigungsverbotes

Hallo!

Ich habe mal eine sicherlich komische Frage, doch ich möchte sicher gehen.
Erhält man für die Monate während man ein Beschäftigungsverbot hat Urlaub angerechnet?
Ich meine hier NICHT den Urlaub, den man als Resturlaub hat, sondern ob sich zusätzlich noch während der Monate des Beschäftigungsverbotes neuer Urlaub ansammelt.

Gibt es hierzu Gesetze?

Ich wäre sehr froh, wenn Ihr mir hierzu weiterhelfen könntet.

VG

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Nein du bekommst keinen Urlaub angerechnet,jeder Tag des Beschäftigungsverbotes gilt als Arbeitstag und wird auch so gerechnet.

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Hallo Jiny,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Sorry, wenn ich hier noch einmal nachhake, doch wenn jeder Tag des Beschäftigungsverbotes als Arbeitstag gilt, dann würde man für die Arbeitstage doch Urlaub erhalten.

Woher weißt Du genau, dass dies nicht angerechnet wird? Gibt es hierzu Gesetze oder etwas geschriebenes von einem Anwalt?

Viele Grüsse

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Ich selber hatte ein BV,mein Vertrag ist zum 27.07 ausgelaufen,da endete dann auch das BV.

Der Urlaub wird weiter gesammelt werden und wenn du nach der SS wieder in dem Betrieb arbeitest,kannst du ihn nehmen,fängst du allerdings dieses Jahr nicht mehr an zu arbeiten,muss dein AG dir den Urlaub im Normalfall ausbezahlen

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Du hast in der Zeit des BV einen ganz normalen Urlaubsanspruch. Eventueller Resturlaub verfällt auch nicht.

Sprich, wenn Dein BV von Januar bis Dezember gehen würde (was natürlich Unsinn ist, da man so lange nicht schwanger ist, ist einfach leichter zu erklären) hast du auch für das gesamte Jahr deinen regulären Urlaubsanspruch. Dieser Urlaub darf nicht verfallen.

Schau doch mal hier nach:

http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?zid=public&did=5360&lid=DE&bid=ARB&;

Müsste auch im Mutterschutzgesetz stehen:

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/themen-lotse,thema=thema-mutterschutz-mutterschaftsgeld.html