Bin verzweifelt! Vertrag endet vor Mutterschutz

Hallo alle zusammen!
Bin langsam echt am verzweifeln und hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen. Also ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag welcher am 31.08.2010 endet. Der Mutterschutz beginnt am 05.09.2010. Vom Arbeitgeber habe ich seit März ein BV auferlegt bekommen. Der Vertrag wird definitiv nicht verängert. Beim Arbeitsamt habe ich mich Ende Mai gemeldet zwecks Vertragsende. Dort wurde mir gesagt dass ich keinen Anspruch auf ALG I habe. Ich soll mich an meine KK wenden. Meine KK sagt ich habe keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld weil ich zu Beginn der Schutzfrist in keinem Arbeitsverhältnis stehe.
Ich werde nur rumgereicht und keiner weiß Bescheid. Hab für nächste Woche einen Termin bei der Diakonie.
War/Ist jemand in der gleichen Situation und kann mir weiterhelfen? Ich muss doch von irgendwas leben wenn das Baby da ist.

Verzweifelte Grüße
Amity mit Joshi 28 SSW

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Na wenn du kein Anspruch auf ALG hast, dann greift ALG II#schwitz


Weiterhin bist du bei der Diakonie gut aufgehoben - kannst direkt Erstausstattung für das Kleine beantragen.

LG

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Wenn du den entsprechenden Zeitraum vorher gearbeitet hast, dann hast du auch Anspruch auf ALG1 (mind. bis zum 4.9). Ob danach Arbeitsamt oder Krankenkasse zuständig sind, weiß ich aber leider nicht genau.

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Hi

Ich war in der gleichen Situation aber nicht ganz so schlimm dran!
Habe vor 1Jahr einen 400€ Job angenommen und der endet auch am 11.8.
Aber ich bekomme dann ALG I und mein Freund hat ja noch seine Festanstellung, da ist es nicht ganz so wild.
Erst hieß es auch ich werde übernommen und dann vor paar Wochen hat meine Chefin mich angerufen und gesagt das er endet!
ABER ich mich auf jeden fall wieder melden solle wenn ich wieder arbeiten gehen kann/will!
War total froh drüber als sie mir das sagte:-D

Tu alles mögliche was man die empfiehlt, einer wird dir sicher helfen können!

Viel Glück!

LG Nicole

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Wenn du kein ALG 1 bekommst, dann solltest du Hartz 4 beantragen.

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Elterngeld bekommst Du ja auf jeden Fall ab der Geburt.

Kannst Du nicht Deinen ARbeitgeber bitten Deinen Vertrag um 1 Woche zu verlängern??

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Verlängert wir er auf keinen Fall. Ich gehe quasi im Streit mit meinem AG auseinander. Ist ne komplizierte Geschichte

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Zeig mir den Arbeitgeber, der das macht und dann freiwillig Mutterschutzgeld zahlt!

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In meiner Firma hat man die Schwangeren mit befristetem Arbeitsvertrag auch gnadenlos abgeschossen. Das war einer der Gründe, weshalb ich mit meiner ss gewartet habe. Soweit ich das weit, ist das richtig, daß die das machen dürfen. Leider. Aber die 300 Euro Elterngeld monatlich bekommst Du doch auf jeden Fall, die kriegt jede SS, also mindestens 300 Euro, auch wenn sie nicht gearbeitet hat oder arbeitet. Du solltest Dich auf jeden Fall bei der Elterngeldstelle melden.

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Hallo!

Also wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, dann kannst du auch kein ALG 1 bekommen. (Und du stehst im Mutterschutz nun mal nicht zur Verfügung...).

Und Mutterschaftsgeld von der KK gibt es auch nur dann, wenn du in einem Arbeitsverhältnis stehst - was bei dir ja dann auch nicht mehr der Fall ist.

Sollte also der Kindsvater nicht für die Kosten aufkommen können, wirst du wohl oder übel ALG II (Hartz 4) beantragen müssen. Aber das erklären die dir bei der Diakonie dann schon.

Mich wundert nur ein bisschen, dass du dir jetzt erst (28. Woche??) Gedanken darüber machst, wovon du und das Baby nachher leben wollt. Immerhin weißt du schon lange, dass dein Arbeitsvertrag endet.

Alles Gute, Lilly

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Denke mal das ALGI nicht greift da Du nicht vermittelbar bist aber ALGII steht Dir zu. Wie es mit Mutterschaftsgeld ist weiß ich leider nicht genau. LG Betzy

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Eine schwangere Arbeitnehmerin wird damit rechnen müssen, dass ihr Arbeitgeber einen befristeten Vertrag nicht in einen unbefristeten umwandelt. Auch in diesem Fall gilt: Eine Meldung beim Arbeitsamt muss spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages erfolgen. Die Frau bekommt Arbeitslosengeld bis zum Beginn der Mutterschutzfrist, wenn ein entsprechender Anspruch besteht. Während der Schutzfrist bekommt sie die gleiche Summe, bezahlt aber von der Krankenkasse, wenn sie gesetzlich krankenversichert ist.

Quelle: http://www.eltern.de/beruf-und-geld/job/befristeter-arbeitsvertrag.html

Wenn du eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hattest (also z.B. KEINEN 400€ Job), dann steht die auch ALG1 bis Mutterschutz zu. Falls dies nicht der Fall war, musst du ALG2 (wie schon mehrfach gesagt) beantragen.
Wünsch dir alles Gute