Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, wenn ich nicht arbeiten war?

Hallo ihr lieben!
Ich hab da mal eine ganz blöde frage wegen dem Mutterschaftsgeld, dass es ja eigentlich von der Krankenkasse gibt. 13 Euro pro Tag..
Meine "große" ist jetzt 10 Monate alt, also ich bin seid letztem Jahr in Elternzeit.
Nun hat mir mein Frauenarzt aber wieder die Bescheinigung wegen dem Mutterschaftsgeld für die Krankenkasse mitgegeben. Bekomme ich die 13 Euro pro tag die 6 wochen vor und 8 wochen nach der Entbindung trotzdem??
Ich war doch gar nicht arbeiten, also steht mir das doch gar nicht zu, oder?!

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Ich glaube, bei nichtarbeitenden bekommst du die 13 euro von der kasse.

bei arbeitenden gibt es noch was von arbeitgeber rauf. Aber die 13 von der Kasse bleiben glaub ich, egal ob man arbeitet. Bin mir da aber nich 100 % sicher

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du bist bist zum Ende der Elternzeit (bis zu 3 Jahre) beitragsfrei bei deiner KK weiterversichert.

wenn du also nach der geburt nicht freiwillig in die Familienmitversicherung Deines Mannes gewechselt bist, dann bekommst du ganz normal wie das letzte mal die 13 euro pro tag (nur der AGAnteil fällt natürlich weg)

lg
tanja

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Hallo,

ruf am besten bei deiner KK an. Die können dir genau bescheid geben. Da du nicht gearbeitet hast, steht dir glaube ich nur die Einmalzahlung von 210 Euro zu.
Aber ich kann mich auch irren.

Gruß
keks

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die gibts nur bei 400-eurojobs.

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Da würde ich mal deine Krankenkasse selber fragen. Ich mache einen Minijob und bekomme ab August auch Mutterschaftsgeld. Allerdings sind die 13 Euro eine Maximalgrenze, also ist es auch nicht gesagt, dass du die 13 Euro auch wirklich bekommst. Bei mir wird es wahrscheinlich auch weniger werden.

Hast du denn einen Job auch wenn du zur Zeit in Elterzeit bist? Falls ja, dann könnte es durchaus möglich sein, dass die Krankenkasse wieder zahlt. Aber so genau weiß ich das leider auch nicht, daher lieber mal direkt bei der Kasse anrufen und nachfragen.

LG Niselmaus

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Hallo,

also ich bin seit 2008 in Elternzeit und erwarte in Kürze unser zweites Kind. Also ich bekomme kein Mutterschaftsgeld da ich auch nicht gearbeitet habe. Dafür bekomme ich eine Bescheinigung der Kasse, dass ich kein MuSchaGeld bekomme und diese reiche ich dann zusammen mit dem Elterngeldantrag ein damit mir nicht die acht Wochen auf das Elterngeld angerechnet wird. Ich bekomme dann von der Geburt an 12 Monate Elterngeld in Höhe von 300,00 € zzgl. Geschwisterbonus.

Also was ich definitiv sagen kann ist, dass du kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld hast. Kannst ja bei deiner Krankenkasse mal nachfragen.

LG
Ulrike

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Das ist schon mal ein guter Tip, das werde ich mir merken.
Meine Elternzeit endet im September. Mein nächster Mutterschutz beginnt dann nur 5 Wochen später (mit Urlaub nur noch 12 Arbeitstage :-))
Da muss ich dann auch mal nachfragen wie´s geht, ob mir was zusteht. Letzlich war ich ja dann nicht lange arbeiten. Aber wenn mit nix zusteht, dann frage ich nach dieser Bescheinigungs von der KK um auch in den ersten 2 Monaten Elterngeld zu bekommen.

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hallo Ulrike, --

das ist definitiv nur halbwahr, was du schreibst, denn es trifft auf alle zu, die in der FAMILIENMITVERSICHERUNG sind.

alle, die normale Elternzeit beantragt haben sind noch in der alten Krankenkasse versichert und erhalten natürlich MuSchugeld.

solltest Du also nicht familienmitversichert sein, verschenkst du geld, denn zum einen bekommst du die 13 euro pro Tag ja auch 6wochen vor der Geburt und zum anderen sind 13 pro Tag nach der Geburt mehr, als die 300 Euro Mindestsatz Elterngeld+Geschw.Bonus.....

solltest du also nicht familienmitversichert sein, hast du natürlich ansspruch auf das Muschugeld

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Wenn das Beschäftigungsverhältnis noch besteht, hast du auch Anspruch auf das Mutterschaftsgeld.

Einen Zuschuss vom Arbeitgeber gibt es bei der Konstellation aber nicht.

LG Silke, die bei einer Krankenkasse arbeitet

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Schau mal hier:

http://www.familienplanung.de/schwangerschaft/rechtliches-und-finanzielles/das-mutterschaftsgeld

demnach hast du Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe Arbeitslosengeld!

LG und bei mir ist es ebenso#blume