Beschäftigungsverbot Minijob

Huhu

Ich muss jetzt auch mal fragen und möchte nicht gesteinigt werden. Ich gehe sehr gerne arbeiten aber aus gesundheitlichen Gründen bzw zum wohle des Kindes würde mein Fa mir gerne ein Beschäftigungsverbot ausstellen.

Meine Frage ist jetzt mein Frauenarzt wusste leider nicht genau bescheid was die Regelungen bei einem 400 Euro Job angehen. Die Helferin sagte mir da ich Familienversichert bin(über meinen Mann) würde mir auch kein Krankenschein bei meinem Job zustehen somit auch kein Beschäftigungsverbot. Aber bei meinem alten Job auch 400 Euro musste ich ja auch nen gelben Schein abgeben wenn ich krank war und hab diesen auch bekommen. also warum steht er mir eigentlich nicht zu??

Verstehe ich nicht so ganz wenn ich ehrlich bin, denn nach ihrer Aussage würden mir nun 2 Möglichkeiten bleiben und zwar entweder ich gehe weiter arbieten und riskiere die Gesundheit meines Kindes oder aber ich kündige und verzichte somit auf mein Gehalt,was ich aber zur Zeit noch dringend brauche.


Kennt sich jemand von euch da aus?

Wenn mir das zusteht wie läuft das dann ab wo muss ich was abgeben oder beantragen um mein Gehalt weiterhin zu bekommen?

Möchte keine Grundsatzdiskussion vom Zaun brechen ob es sinnvoll ist oder nicht.

Liebe Grüße

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Habe gerade mal gegoogelt - im Falle eines BV besteht für dich der Anspruch auf Fortzahlung des Entgeldes...
Also müsstest du weiterhin dein Gelb bekommen!

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Hallo,
du bekommst dein Gehalt weiter. Es ist im Mutterschutz ja auch ein Beschäftigungsverbot und du bekommst dein Gehalt weiter!! So kenne ich es zumindest!!!
LG Yvonne

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Hallo

Ich bin auch familienversichert.
Ich arbeite als 400 Euro Kraft in einem Supermarkt und habe seit letztem Montag ein BV.
Laut meiner KK ist das auch kein Problem.
Ich musste auch immer nen gelben Schein abgeben, wenn ich mal krank war.
Natürlich steht Dir ein BV zu. Du bekommst weiterhin Dein Geld.

LG Kati mit Elina 2007 und #ei 13+0

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auch bei 400-euro jobs gelten ALLE gesetzl. regelungen, wie bei einem "normalen" auch.

tja: und wenn dein AG die U1 (oder wars U2?) nicht bezahlt hat, isser selbst schuld.

lediglich das Mutterschaftsgeld ist anders geregelt, nämlich mit dieser einmaligen Pauschale von 230 euro.

lg
tanja

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HAllo erstmal.
Also ich habe auch 2 jobs, bin aber selbst versichert. Aber ich glaube das macht keinen Unterschied. HAbe auch lange mit der Minijob Zentrale Hotline telefoniert. Was du vielleicht auch mal machen solltest um dich zu informieren.

Danach mit der aufsichtsbehörde für dein Bundesland telefonieren. die nehmen (zumindest wars bei mir so) Kontakt mit deinem AG auf.

Lt denen soll dir kein finanzieller Nachteil wegen einer Erkrankung in der SS entstehen und bekommst somit dein DurchschnittsGehalt der letzten 3 mkonate vor BV gezahlt.

Ich arbeite weiter in meiner Teilzeitstelle aber für den Minijob habe ich ein absolutes BV. Weil mir mein AG keinen anderen Job anbieten konnte.

Ich drück dir die daumen
Lg diana

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Danke für die vielen Antworten.

Ich werde morgen früh noch mal bei meiner Krankenversicherung anrufen und die fragen die werden mir doch auch was sagen können dneke ich mal.

Wo muss ich das Bv den einreichen? Beim Arbeitgeber oder bei der Krankenkasse? Ich werde doch vorher erst noch mal krank geschrieben oder?

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