Fragen zu Beginn Elternzeit/Elterngeld... Wichtig...

Hallo alle zusammen,

ich hätte da einige Fragen. Wäre dankbar, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.

Voraussichtlicher Geburtstermin ist bei uns der 10.07.2010. Ich soll ja spätestens 1 Woche nach Entbindung den Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber mit der Geburtsurkunde abgeben. Ich denke mal, dass hier eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde ausreicht, oder?

Es wird jedoch vermutet, dass unsere Kleine sich verspäten wird, verschiebt sich dann die Mutterschutzfrist auch nach hinten (also die 8 Wochen nach Entbindung)? Muss ich das dem Arbeitgeber zeitlich bekannt geben, also wenn der errechnete Entbindungstermin sich überschreitet, muss ich beim AG anrufen?

Ich würde gerne 14 Monate Elternzeit nehmen, meine Freundin meinte, dass man sich dann das Elterngeld dementsprechend aufteilen lassen kann. Es werden ja 12 Monate Elterngeld bezahlt, kann man diese tatsächlich auf 14 Monate verteilen? Wo genau muss ich das beantragen bzw. angeben?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten...

LG,
Semy 40.SSW

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Hi,

nein, die Mutterschutzfrist ändert sich nicht. Du hast einen vorläufigen ET im Mutterpass stehen und dieser gilt auch. Durch den errechnet sich der Beginn der Mutterschutzfrist inkl. die 8 Wochen nach dem errechneten ET.

Entbindest Du praktisch später als errechnet - Pech gehabt. (War bei mir 14 Tage der Fall #schock)

Das Elterngeld bekommst Du ja dann, nachdem Du die Geburtsurkunde hast. Da steht ja der tatsächliche Geburtstag drauf und somit fängt es dann an.

Deinem AG musst Du nicht bescheid geben, erst dann, wenn das Kind da kannst Du ja eine Kopie der Geburtsurkunde schicken. Zusammen mit dem Antrag auf Elternzeit.

Sicherlich kannst Du 14 Monate zu Hause bleiben, kannst aber - soviel mir bekannt ist - das Elterngeld nicht auf 14 Monate splitten lassen. Es gehen entweder 12 Monate oder 24 Monate. Für 24 Monate kriegst Du praktisch monatlich die Hälfte von dem gesamten Elterngeld. Die 24 Monate kannst Du auf dem Formular für Elterngeld gleich mit beantragen.

LG
Caro mit Max bald 6 Jahre und Lara 13 Monate

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Vielen Dank für die Antwort. Ich habe nur einen Vordurck vom AG für die Elternzeit erhalten. Wo erhalten ich den Vordruck für den Antrag für Elterngeld? Beim Amt?

LG

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NAtürlich ändert sich der Mutterschutz1

Der VET interessiert nur für das frühstmögliche Ende, kommt das Kidn später sinds nach der Geburt trotzdem 8 Wochen!

Bitte erst informieren und dann hier was erzählen!

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Hallo!
Die 8 Wochen beginnen ab der Geburt, und wie du schon geschrieben hast reichst dann wenn das Kind Geboren ist den Antrag ein du bekommst automatisch mehrere Geburtsurkunden auf denen auch vermerkt ist welche für wen bestimmt ist!
Erziehungsurlaub kannst du bis zu 3 Jahre nehmen wenn du 14 Monate angibst dann fängst du nach 14 Monaten wieder an zu arbeiten!
Elterngeld gibt es für 12 Monate, genaugenommen für 10 Monate da die ersten 8 Wochen Mutterschutzgeld von der KK und Arbeitgeber gezahlt wird danach bekommst du das Elterngeld, wenn dein Mann auch Mindestens 2 Monate Elternzeit nimmt verlängert sich die Zahlung auf 14 Monate als im endefekt auf 12 Monate (abzüglich der 8 Wochen Mutterschaftsgeld). Du kannst das Elterngeld splitten, das heist wenn du z.B. 840 Euro bekommen würdest dann wird das in der Regel auf 20 Monate verteilt ausgezahlt sprich 420 Euro für 20 Monate! Nach den 10 Monaten regelzeit, kannst du dann auch so viel dazuverdienen wie du magst ohne das es angerechnet wird! Oder du lässt dir den Rest gleich auszahlen das ist dann nach den 10 Monaten auch möglich!
Ich hoffe ich konnte dir Helfen!
Alles Gute lg evpu mit Noel 2,5 und #ei 23+5

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Vielen Dank.

Nehmen wir mal an, dass ich 12 Monate angeben, mir es dann aber anders überlege und es verlängern möchte um 6 Monate. Geht das auch?

Laut Betriebsrat würde das gehen, aber ich bin mir nicht sicher.

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Das weis ich leider auch nicht ganz genau, aber ich meine auch das eine Verlängerung möglich ist!
Alles Gute

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Dein Mutterschutz geht mindestens bis 8 Wochen nach der Entbindung (kommt das Kind vor dem VET, dann eben die Zeit länger).

Die Anmeldung zur Elternzeit muss bis 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit (beginnt nach dem Mutterschutz) beim AG vorliegen. Geburtsurkunde kann anchgereicht werden, denn in einigen Bundesländern hast du sie zu der Zeit noch nicht!