Antrag auf Erstausstattung???

Hallo, kann man den Antrag auf Erstausstattung (alg2) auch per Post wegschicken oder muss man da persönlich erscheinen. :-p Ich habe gestern erfahren von Pro Familia das ich so einen Antrag stellen kann. Danke für die Antworten.

lg lilli

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Klar kann mann den auch per Post abschicken aber ich würde den lieber persönlich abgeben denn sonst heißt es nachher das er nie angekommen ist #kratz. Ich habe meine Anträge auch persönlich abgegeben,der für die Umstandsmode wurde auch mit 110€ bewilligt und den für Babyerstaustattung der wird erst Ende August bearbeitet #zitter.

lg aylachan

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Sooooo einfach ist das leider garnicht...

Wenn du bisher noch kein ALG 2 beziehst, musst du einen kompletten Neuantrag stellen. Dazu musst du auf alle Fälle zum Amt hin und dir alle Formulare geben lassen. Im Normalfall bekommst du dann auch einen Termin zur "Abgabe". Auch wenn du selbst gar kein ALG 2 beziehen kannst (Student, Azubi, Sonstiges) musst du den Antrag stellen.
Das Amt braucht eine Berechnungsgrundlage, deshalb muss dein ALG 2 Anspruch berechnet werden, egal, ob du ALG 2 bekommen kannst oder nicht.

Dann musst du zusätzlich noch die beiden Anträge für Schwangerschaftsbekleidung und Erstausstattung stellen. Dazu gibt es oft spezielle Vordrucke in der ARGE. Um so einen zu bekommen musst du wieder hingehen und dir einen geben lassen. Ob es einen Vordruck gibt, oder der Antrag formlos gestellt werden muss, ist von ARGE zu ARGE unterschiedlich.
Ich rate dir, bei den Anträge jeweils eine genaue detaillierte Liste mit Dingen, die du benötigst beizufügen.

Kurzum: Nein, nicht einfach mit der Post hinschicken. Geh vorbei! Lass dir alle Formulare, die du brauchst, plus Abgabe Termine geben.

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Hallo,
ich habe bereits den Antrag gestellet auf ALG II ist in bearbeitung. Ich hatte bei Diakonie den Antrag gestellt für die Erstausstattung und die haben mir gesagt ich kann noch auch beim Arge das gleiche machen. Ich habe gedacht man darf nur bei einer Stelle so einen Antrag stellen und die haben gesagt das man auch einen zusetzlichen auch bei Arge stellen kann. Das hat mit dem anderem nichts zu tun. Die haben mir auch einen Formular gegeben zum ausfüllen. Morgen gehe ich dahin und schaue mal was die zu mir sagen. Bin gespannt welche Tricks die anwenden werden in meinem Fall um nicht zu zahlen. Bei Diakonie haben die gesagt wen die Arge sich weigert soll ich Bescheid sagen und die werden dann die Sache auf Ihre Art klären. Nah hoffentlich.
Ich werde mir heute noch eine Liste zusammen stellen was ich noch so brauche für das baby und mich.
Danke für deine Antwort.
lg lilli

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Genau, den Antrag bei der Cariatas oder ProFamilia o.Ä. kannst du zusätzlich stellen. Was und wie viel du da bekommst, hängt in jedem Fall von deiner wirtschaftlichen Situation ab. Im Normalfall, also wenn die ARGE die Ausstattung etc. zahlt, bekommst du von einer Stiftung über die Caritas oder pro Familia noch einen gewissen Betrag für einen Autositz (i.d.R. 90 EUR) und eine Wickelkommode (nochmal ca. 150 EUR). Diesen Betrag von der Stifung musst du nicht bei der ARGE angeben, das ist rechtlich abgesichert. Dir kann da nix verrechnet oder weggenommen werden.

Bei der ARGE kann es sein, dass es realtiv lange dauert, bis alle Anträge durch sind. Ich hab schon erlebt, dass es 3-4 Monate gedauert hat. Du musst da auf alle Fälle dran bleiben. Schreib in die Listen, was du brauchst, wirklich alles rein. Vom Babyfläschchen, zum Still BH, Schlüpfer für dich für nach der Geburt, Babywanne, alles eben. Was du am Ende wirklich ausgezahlt bekommst, hängt (leider) immer von der jeweiligen ARGE ab. Es gibt bundesweit keine einheitliche Regelung.

Ich hab gesehen, dass du erst in der 21. SSW bist. Da müsste eigentlich alles an Anträgen durch sein bis zur Geburt. Hoffentlich auch schon einige Wochen eher, vielleicht hast du auch Glück und es geht ganz schnell. Versuche in jedem Fall dem zuständigen Sachbearbeiter deine Notlage klar zu machen. Reiche so schnell es geht alle nötigen Unterlagen ein. Normalerweise gehören dazu: Mietvertrag, Mietnebenkostenabrechnung, jegliche Einkommensnachweise, Krankenversichertenkarte (nummer), Mutterpass, aktuelle Kontoauszüge (dürfen nicht älter als 1 Woche sein glaube ich, etc.
Beim Mutterpass musst du aufpassen, die Sachbearbeiter kopieren den Mutterpass für deine Akte, das ist nicht zulässig. Evtl. kannst du selbst eine Kopie anfertigen und die für die ARGE nicht relevanten Daten schwärzen. Es geht dort keinen was an, wann dein letzter Zyklus war etc. Was für die ARGE relevant ist, ist der Entbindungstermin deines Babys.

Falls die ARGE "blöd rummacht" und du dich in einer dringenden wirtschaftlichen Notlage befindest, kann die "Stiftung für Mütter und Schwangere in Not" auch in Vorleistung gehen und dir vorab einen realistischen Betrag gewähren und auszahlen. Diesen Betrag musst du nach Erhalt der Leistungen von der ARGE an die Stifung zurückzahlen. Es liegt aber immer im Ermessen der Stiftung, ob man dir etwas zahlt oder nicht. Es gibt dafür keinen rechtsanspruch!

Falls du weitere Fragen hast, oder hilfe mit den Anträgen brauchst, kannst du mich auch gern anschreiben, ich versuche dir dann etwas zu helfen.

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