Volles Gehalt bei Beschäftigungsverbot?

Hallo. Ich habe mal ne Frage. Ich war bereits 6 Wochen krankgeschrieben am Anfang der Schwangerschaft. Letzte Woche weitere 4 Tage. Das heißt, die Krankenkasse rechnet diese 4 Tage zu den 6 Wochen und ich bekomme nur noch 67% meines Gehaltes. Da ich auf Arbeit sehr viel Stress habe und täglich Überstunden machen muss, hält es mein Arzt für besser, mir ein Beschäftigungsverbot für die restliche Schwangerschaft auszuschreiben. Könnt ihr mir sagen, ob ich bei einem Beschäftigungsverbot auch weniger Geld bekomme? Mein Mutterschutz beginnt am 19.08.

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hi,

also ich hab in der 27 ssw ein beschäftigungsverbot bekommen und hab genau das gleiche gehalt bekommen sie normal!

lg shiela

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ich hab in der 1.ss volles gehalt bekommen :-)

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bei mir wurde die ss in der 8 woche festegestellt und ab da war ich nicht mehr arbeiten.

war zu erst krank geschrieben und bekamm ab der 10 woch ein berufsverbot und weiderhin mein volles gehalt!

es ist gesetzlich geregelt das eine werdente mutter die ein berufsverbot hat dennoch ihren vollen lohn bekommt!

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Mein BV ist ab heute gültig und ich werde auch das volle Gehalt bekommen.

LG
Mandy

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Hallo!

Du bekommst im BV dein volles Grundgehalt. Schichtzulagen und ähnliche Zuschläge fallen weg.
Laß dir lieber ein BV geben, durch das Krankengeld hast du sonst auch den Nachteil beim Elterngeld glaube ich, denn das wird ja mit dem Einkommen berechnet.

LG Katharina mit Nikita (16.06.09)

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Guten Morgen zusammen.

Das Krankengeld hat keine Auswirkung auf das Elterngeld. Du solltest nur eine Abrechnung mehr mit einreichen.

Ich habe letztes Jahr auch Krankengeld bekommen.. im Februar ´09.
Habe dann einfach meine Abrechnungen von Januar ´08 - April ´09 eingereicht und gut war.

Ansonsten kann ich mich meinen Vorrednerinnen nur anschliessen.

MfG Diana

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Ja,vollen Gehalt der AG holt es sich von der Krankenkasse wieder.